Alterskennzeichnung durch die neue USK.online


Nach der gescheiterten Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zum Jahreswechsel 2011, versucht nun die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle mit der USK.online den Jugendschutz im Internet zu verbessern. Dazu stellen sie Eltern und Onlineanbieter ein Jugendschutzprogramm zur Verfügung. Wie ausgreift dieses Modell ist und welche Probleme es mit sich bringt, hat medienbewusst.de mal etwas genauer unter die Lupe genommen.

Zum 1. Januar 2011 sollte sich im Jugendmedienschutz einiges ändern, vielleicht sogar verbessern. Jeder Anbieter von Onlinespielen wäre demnach dazu verpflichtet worden, seine Websites jugendschutzrechtlich zu überprüfen und anschließend mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Dieses System wurde als „Freiwillige Selbstklassifizierung“ bezeichnet. Da diese neue Regelung aber nicht nur professionelle Spieleanbieter getroffen hätte, sondern auch alle anderen Anbieter von Websites, beispielsweise private Angebote von Bloggern, war die geplante Änderung sehr umstritten. So kam es dazu, dass die Neuregelung im Dezember 2010 im NRW-Landtag scheiterte – und somit auch deutschlandweit.

Es blieb folglich bei dem alten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Dennoch ist zukünftig zu erwarten, dass es jugendschutzrechtliche Regelungen geben wird, die das Internet für Kinder und Jugendliche sicherer machen sollen. Im Zuge dieser Gewissheit hat sich die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vorsorglich an die Arbeit gemacht und das erste Ergebnis – ein Jugendschutzprogramm der USK.online – wurde von der staatlichen Aufsichtsbehörde, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), positiv bewertet.

Alterskennzeichen zum Selbermachen

Das Jugendschutzprogramm der USK besteht aus zwei wesentlichen Teilen. Der erste Teil betrifft die Kennzeichnung von Websites, die mit einem Label-Generator der USK möglich ist. Mit diesem Generator wird es den Onlineanbietern sehr leicht gemacht, ihre Website mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Dazu muss nur die Domain und das gewünschte Alterskennzeichen eingegeben werden und schon erhält man den entsprechenden „age-de.xml“-Code, den man auf seiner Website hinterlegen muss. Dadurch hat die Website eine Alterskennzeichnung und eventuell jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte können jugendschutzkonform angeboten werden.

Das entsprechende Pendant, der zweite Teil, ist ein Jugendschutzprogramm, das Eltern auf ihren PC installieren können. Die anschließend festgelegten Altersstufen gewährleisten, dass nur die entsprechenden Inhalte aufgerufen werden können. Das Jugendschutzprogramm funktioniert folglich wie ein Filter, der nur jene Websites wiedergibt, die vorher mit dem altersentsprechenden Label gekennzeichnet wurden.

Zukunft des Jugendschutzprogramms unklar

Das Jugendschutzprogramm der USK kann vorerst als ein erster Versuch gewertet werden. Der Label-Generator ist eine durchaus gelungene Hilfestellung, da es den Onlineanbietern erleichtert wird, ihre Websites jugendschutzkonform zu kennzeichnen ohne eigene technische Systeme aufbauen zu müssen. Allerdings bleibt die Implementierung eines Alterskennzeichens weiterhin freiwillig. Lediglich bei jugendgefährdenden Inhalten muss heute mittels Überprüfung der Personalausweisnummer oder Sendezeitenbeschränkung sichergestellt werden, dass Minderjährige keinen Zugang bekommen.

Dennoch wird die USK zukünftig mit Gegenwind rechnen müssen. Üblicherweise prüft die USK jene Computer- und Videospiele, die auf Datenträgern (CDs, DVDs) veröffentlicht werden, aber seit September 2011 hat die USK mit der USK.online ihren Zuständigkeitsbereich erweitert. Sie bieten einen Service an, den sie selbst als „Rundum-Sorglos-Paket“ bezeichnen: Sie sind nicht nur für die Alterskennzeichnung von Spielen verantwortlich, die offline verkauft werden, sondern auch für alle weiteren Inhalte, die online veröffentlicht werden – folglich weit über das eigentliche USK-Spezialgebiet der Games hinaus. Mit diesem Schritt hat die USK abgesichert, dass sie bei der zunehmenden Bedeutung von Onlinespielen (medienbewusst.de berichtete) nicht in Vergessenheit gerät.

Ein weiteres Problem scheint nur provisorisch gelöst: Nach welchen Kriterien kann ein Anbieter entscheiden, für welche Altersstufe seine Website geeignet ist? Es gibt keinen ausgereiften Kriterienkatalog, lediglich die Möglichkeit, sich bei der USK gegen ein Entgelt beraten zu lassen. Dies stellt aber eine Hemmschwelle für Onlineanbieter dar, solange die Kennzeichnung noch nicht verpflichtend ist.

Katharina Große-Schwiep

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