Kostenfalle „Klingelton-Abo“


Wir alle kennen diese nervigen Werbespots im Fernsehen, die mit fetzigen Klingeltönen, blinkenden Bildern oder coolen Spielen für das Handy werben. Diesen Verlockungen erliegen vor allem minderjährige Kunden, also Kinder, die die anfallenden monatlichen Kosten nicht einmal erahnen.

Eine Kurzmitteilung reicht aus und schon kommt der Klingelton, das Bild oder Spiel (im Abo) auf das eigene Handy – absolut unkompliziert. Da vergisst man schnell, dass es sich hierbei um einen rechtlichen Vertrag handelt, der, von einem Minderjährigen abgeschlossen, grundsätzlich schwebend unwirksam ist.

Laut dem sogenannten „Taschengeldparagraphen“ (§ 110 BGB) ist ein Kind durchaus in der Lage, einen Kaufvertrag abzuschließen, wenn es die Ware, zum Beispiel einen einzelnen Klingelton, sofort von seinem Taschengeld bezahlen kann. Anders sieht das bei Abonnements aus, die den Kunden langfristig binden. Denn sowohl die Kostenhöhe, beispielsweise eines Klingelton-Abonnements, als auch das zur Verfügung stehende Taschengeld sind für das Kind zum Kaufzeitpunkt noch nicht absehbar. Deshalb braucht ein Kind zum Abschluss eines solchen Abos die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, im Regelfall seiner Eltern. Wenn diese in den Vertrag einwilligen, wird er mit allen Rechten und Pflichten wirksam. Verweigern die Eltern die Einwilligung, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Bereits erfolgte Zahlungen des Minderjährigen an das Unternehmen vor der festgestellten Unwirksamkeit des Vertrags müssen diskussionslos zurückerstattet werden. Wohingegen der Anbieter selbst nur in Ausnahmefällen einen Ausgleich seiner bis dahin erbrachten Dienste verlangen kann.

Nach Medienangaben sind zwei Drittel der deutschen Anbieter von Klingeltönen und Co. unseriös und missbrauchen die Unwissenheit und Naivität ihrer minderjährigen Kunden, da diese eine lukrative Geldquelle darstellen. So stehen 80 Prozent der Klingelton-Anbieter unter Verdacht, Verbraucherrechte durch missverständliche Abo-Regeln und abstruse Preishinweise zu verletzen. Die Hälfte dieser trügerischen Angebote aus Fernsehen und Zeitschriften sind ausdrücklich an Kinder und Jugendliche gerichtet. Dabei sind die Konditionen meist unlesbar klein geschrieben. Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist an Kinder gerichtete Werbung, die direkte Kaufaufforderungen enthält, sogar vollkommen unzulässig. Die EU-Kommission will nun gegen diese schwarzen Schafe vorgehen.

Eine Möglichkeit, um überhaupt nicht in Bedrängnis zu kommen, dass Ihr Kind versehentlich ein teures Klingelton-Abonnement kauft, ist eine sogenannte „Klingelton-Download-Sperre“, die von eben diesem Klingelton-Giganten “Jamba”, nun auch in Deutschland angeboten wird. Dabei können Eltern die Mobilfunknummer ihres Schützlings für alle Jamba-Dienste sperren lassen und so den Download von Klingeltönen, Logos, Spielen, Videos etc. verhindern bzw. ihn nur noch mit ihrem Einverständnis gestatten. Es handelt sich hierbei sozusagen um eine „Kindersicherung“ für das Handy.

Diese kleinen Alleskönner gehören heutzutage zum täglichen Equipment eines jeden Jugendlichen, die ohne sie gar nicht mehr leben können bzw. wollen. Folgt ein Kind nicht sofort jedem neuesten Trend in Sachen Klingeltöne, Videos oder Spiele, ist es im Freundeskreis schnell „out“. Deshalb sollten Sie als Eltern nicht leichtfertig ein gänzliches Handy-Verbot aussprechen, auch wenn die Gefahr der Kostenfalle „Klingelton-Abo“ so gebannt wäre. Stattdessen ist es viel wichtiger, dass Ihr Kind einen kompetenten Umgang mit dem Handy erlernt. Dazu gehört natürlich auch ein gewissenhafter Umgang mit Geld. Wenn Sie Ihrem Kind ein Handy und Taschengeld zur Verfügung stellen, müssen Sie sich bewusst sein, dass es dieses Geld eventuell auch für Klingeltöne, Logos oder Handyspiele ausgibt. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Kind auf die versteckten Kosten in den Werbeangeboten hinweisen oder mit ihm zusammen gezielt nach „Abo-freien“ Klingeltönen suchen. Eine weitere Alternative finden Sie im Internet. Dort werden viele Programme angeboten, mit denen man Klingeltöne selbst erstellen kann. So können Sie einerseits Kosten sparen und andererseits der Kreativität Ihres Kindes freien Lauf lassen.

Aber was können Sie tun, wenn Sie selbst auf diese Werbemaßnahmen hereingefallen sind und statt eines einzelnen Klingeltons gleich ein teures monatliches Abonnement gekauft haben?

Einerseits räumen die Klingelton-Giganten ihren Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein, andererseits ist dieses in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr stark eingeschränkt. So sind Monatspakete und nicht zur Rücksendung geeignete „Vertragsgegenstände“ – also alle Klingeltöne, Logos, Spiele, Videos oder Bilder – von diesem Recht ausgeschlossen. Das bedeutet, dass ein Widerruf durch diese Schranken nahezu unmöglich gemacht wird.
Auf alle Fälle sollte das Abonnement umgehend gekündigt werden. Bei den Marktführern der Klingelton-Branche “Jamba” und “Zed” können diese Abos mit einer kurzen E-Mail an info@jamba.net oder info@foxmobile.com oder info@zed.de gekündigt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Kündigung per SMS, bei der Sie allerdings darauf achten müssen, welches spezielle Abo Sie erworben haben, da jedes Abonnement eine eigene Kündigungsnummer hat.

Wertvolle Internetseiten für Kinder und Jugendliche zum Thema Handy
http://www.checked4you.de
http://www.handysektor.de
http://www.netzcheckers.de
http://www.lizzynet.de


Allgemeines Schreiben für die Kündigung eines Abonnements (per E-Mail)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich (Namen einsetzen) alle Abonnements/ das (Name des Abos einsetzen)-Abonnement, die/ das für die Mobilfunknummer  (Nr. angeben) registriert sind/ ist.

Ich erbitte eine Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

(Ihr Name)

 

Maria Höfs

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