Kinderschutz: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft


FSK – jeder hat sicher schon einmal von den drei Buchstaben gehört, aber kaum jemand weiß genaueres über die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Vielleicht fallen einem Wörter wie Filme, Altersbegrenzung und Jugendschutz ein, doch wer ist die FSK eigentlich, was genau macht sie und wie hilft sie, Kinder und Jugendliche vor schädigenden Inhalten zu schützen? Mit Hilfe der Beantwortung einiger Fragen beleuchtet medienbewusst.de die FSK einmal näher.

Was ist die FSK?

Die FSK ist Teil der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), ein Dachverband von 16 film- und videowirtschaftlichen Verbänden. Ihr Ziel ist es, Filme, Videos und andere Bildträger wie DVDs und CDs, die für die öffentliche Vorführung oder Zugänglichkeit vorgesehen sind, auf freiwilliger Basis auf deren Jugendschutztauglichkeit zu überprüfen. Hierfür bewertet sie die Filme mit verschiedenen Altersbegrenzungen. Seit ihrer Gründung 1949 hat die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft über 96.400 Filme getestet.

Wer ist die FSK?

Die FSK besteht aus 190 Prüfern, die aus Verbänden der Film- und Videowirtschaft sowie aus öffentlicher Hand kommen. Öffentliche Hand meint zum Beispiel Vertreter des Bundesfamilien- oder Kultusministeriums. Die Prüfer werden alle drei Jahre neu benannt und kommen aus den unterschiedlichsten Berufszweigen. Von Filmhistorikern über Hausfrauen bis zu Staatsanwälten sind annähernd alle Berufsfelder vertreten. Des Weiteren müssen die Prüfer Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen vorweisen können. Alle Prüfer führen ihre Arbeit ehrenamtlich aus und sind auf keinen Fall hauptberuflich in einem Unternehmen der Film- und Videowirtschaft tätig, sodass Beeinflussung ausgeschlossen werden kann.

Müssen alle Filme von der FSK geprüft werden?

Nein, die Filmwirtschaft ist nicht gezwungen, Filme altersgemäß einordnen zu lassen, allerdings werden nicht geprüfte Filme nur für Erwachsene freigegeben.

Welche Alterseinstufungen gibt es und wie werden diese gekennzeichnet?

Generell werden fünf verschiedene Altersstufen unterschieden, welche mit Hilfe von Plaketten auf den Hüllen gekennzeichnet sind. (möglicherweise Beispiel Plakette)

  • keine Altersbeschränkung
  • freigegeben ab sechs Jahren
  • freigegeben ab zwölf Jahren
  • freigegeben ab 16 Jahren
  • keine Jugendfreigabe

Woher weiß die FSK, welche Filme mein Kind nicht sehen sollte?

Um herauszufinden, welche Filme für das jeweilige Alter geeignet sind, organisiert die FSK Besuche von Kindern in ihrem Sitz in Wiesbaden oder besucht selber Schulen und hält dort Vorträge. So erlangt die FSK Kontakt zu den Jugendlichen und kann sich so besser in sie hineinversetzen.

Nach welchen Kriterien werden die Filme auf ihre Altersbeschränkung überprüft?

Allgemein ist hervorzuheben, dass der Film das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes oder des Jugendlichen nicht beeinträchtigen sollte. Um dies zu prüfen werden Kriterien wie die Darstellung von Gewalt, Sexualität, die Verharmlosung von Drogen und/oder Alkohol sowie die Schürung von Vorurteilen und Diskriminierung von Minderheiten verwendet.

Kann mein Kind trotzdem einen Film mit höherer Altersgrenze anschauen?

Ja, durch die Parental-Guidance Regelung (PG) vom ersten April 2003 ist das möglich. Kinder zwischen sechs und elf Jahren können nun Filme ab zwölf ansehen, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Hierbei muss der Erziehungsberechtigte selbst einschätzen, welche Inhalte für sein Kind angemessen sind. Ein Problem der PG ist allerdings, dass manche Filme, die zwischen den Altersstufen zwölf und sechzehn standen und mit zwölf bewertet wurden nun auch von sechsjährigen Kindern gesehen werden können. Aus diesem Grund sollten Eltern, die mit ihrem Kind ins Kino gehen, unbedingt den Inhalt genauestens prüfen und gegebenenfalls auf der FSK-Seite nachlesen, was die Gründe für die Bewertung waren.

Warum gründet die Filmwirtschaft eine eigene Selbstkontrolle?

Neben dem Schutz der Jugend geht es der Filmwirtschaft sicher auch um die rechtlichen Vorteile, denn nach Kennzeichnung eines Films durch die FSK können sie nicht mehr auf Grund der Gefährdung des Jugendschutzes belangt werden. Wer sich weiter über die FSK informieren möchte, kann dies auf der Internetpräsenz der FSK tun.

Julie Peignois

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Quelle:
http://www.fsk.de