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KI-Begleiter und Chatfreunde: Was Eltern wissen sollten

Eine Mutter sitzt abends auf der Bettkante ihrer Tochter und spricht mit ihr, das Smartphone liegt mit dunklem Display daneben.
Wer weiß, mit welcher App das eigene Kind abends chattet, kann rechtzeitig fragen - nicht erst, wenn etwas auffällt.

Character.AI, Replika und ähnliche Chat-Apps wirken wie ein Freund, sind aber keine Hilfe im Notfall - und für den offenen Chat ziehen beide Anbieter die Grenze inzwischen bei 18 Jahren.

Chattet Ihr Kind abends mit einer Figur auf Character.AI oder Replika, fragen Sie zuerst nach dem Alter im Konto: Beide Anbieter lassen den offenen Chat nur noch Volljährige führen. Klären Sie dann gemeinsam, wofür eine solche App taugt - zum Plaudern und Ausprobieren - und wofür nicht: als Ersatz für Freundinnen und Freunde oder als Anlaufstelle, wenn es Ihrem Kind schlecht geht.

Was Character.AI, Replika und ähnliche Apps sind

KI-Begleiter sind Chat-Apps, deren Figuren wie ein Freund, eine Freundin oder ein Partner antworten, sich an frühere Gespräche erinnern und auf Gefühle eingehen. Character.AI lässt Nutzer eigene Figuren erstellen oder mit vorhandenen chatten, Replika bietet eine einzelne, personalisierbare Begleitfigur. Ähnliche Chatbots stecken inzwischen auch in bekannten Messenger- und Social-Media-Apps.

Anbieter oder RegelWas giltWas das bedeutet
Character.AIOffener Chat mit Figuren laut Ankündigung vom 29. Oktober 2025 spätestens ab 25. November 2025 erst ab 18 Jahren, dazu eine AltersprüfungJüngere sollen nur eingeschränkte Funktionen nutzen, etwa Geschichten und Videos mit Figuren erstellen
ReplikaUnter 18 Jahren laut eigenen Nutzungsbedingungen nicht zugelassenDie Bedingungen schließen alle minderjährigen Nutzer aus
Gesetzlicher Rahmen in der EU16 Jahre für eine eigene Einwilligung (Art. 8 DSGVO), sofern ein Dienst sich auf diese Einwilligung stütztUnter 16 braucht ein solcher Dienst die Einwilligung der Eltern - unabhängig davon, was der Anbieter selbst verlangt

Warum das für Eltern wichtig ist

Wie ernst die Anbieter das Risiko inzwischen selbst nehmen, zeigt Character.AI: Das Unternehmen kündigte am 29. Oktober 2025 an, Nutzern unter 18 Jahren den offenen Chat mit KI-Figuren spätestens zum 25. November 2025 zu entziehen und das Alter mit einer eigenen Altersprüfung und Werkzeugen anderer Firmen einzuschätzen. Jugendliche sollen stattdessen etwa Geschichten und Videos mit Figuren erstellen können. Für Eltern heißt das: Chattet ein jüngeres Kind dort trotzdem frei mit einer Figur, stimmt die Altersangabe im Konto nicht.

Was Sie heute tun können

  1. Herausfinden, welche App Ihr Kind nutzt

    Fragen Sie ohne Vorwurf, mit wem Ihr Kind abends chattet, und lassen Sie sich die App zeigen. Character.AI, Replika, Talkie und ähnliche Dienste wirken auf den ersten Blick wie ein normaler Messenger.

  2. Alter und Angaben des Anbieters prüfen

    Vergleichen Sie das Alter Ihres Kindes mit der Regel in den Nutzungsbedingungen. Die Alterskennzeichnung im App-Store ist eine andere Angabe und sagt nicht, ab wann der Anbieter den Dienst erlaubt.

  3. Über die Grenzen der KI sprechen

    Erklären Sie, dass eine KI Text nach Wahrscheinlichkeit erzeugt und bei echten Problemen niemanden alarmiert - anders als ein Mensch, dem Ihr Kind sich anvertraut.

  4. Eine echte Ansprechperson griffbereit halten

    Speichern Sie die TelefonSeelsorge (0800 111 0 111, Tag und Nacht) im Handy, dazu für tagsüber das Kinder- und Jugendtelefon 116 111 oder das Elterntelefon 0800 111 0550. Bei akuter Gefahr gilt der Notruf 112.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Fünf Punkte für den Umgang mit KI-Begleitern

Was jetzt hilft, bevor aus einem Chat ein Problem wird.

Ihre Haken werden nicht gespeichert.

Grundsätzliches zum Umgang mit künstlicher Intelligenz im Familienalltag sammelt KI & digitale Zukunft, und wie Kinder KI beim Lernen nutzen, ohne nur noch abzuschreiben, zeigt KI bei den Hausaufgaben. Den Steckbrief zu einer der bekanntesten Begleiter-Apps gibt es unter Replika.

Zuletzt geprüft am 08.10.2026 · fachlich geprüft

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
08.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten aufgeführt
Wiedervorlage
06.04.2027

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