Replika: Steckbrief für Eltern
Replika ist laut eigenen Nutzungsbedingungen nur für Erwachsene ab 18 Jahren gedacht. Im Google Play Store steht trotzdem „Ab 13 Jahren“ - eine Altersprüfung bei der Anmeldung gibt es nicht.
Ab welchem Alter?
- Mindestalter des Anbieters
- Laut Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung ausschließlich für Personen ab 18 Jahren - wörtlich: „If you are under 18, you are not authorized to use the Services, with or without registering.“ Entdeckt der Anbieter laut Datenschutzerklärung ein minderjähriges Konto, wird der Zugang nachträglich gesperrt und das Konto gelöscht - eine aktive Altersprüfung bei der Registrierung selbst nennt keine der Quellen. Im Apple App Store (Deutschland) trägt die App dieselbe Grenze als Altersfreigabe „18+ Jahre“, im Google Play Store (Deutschland) dagegen „Ab 13 Jahren“ - ein Widerspruch zur eigenen Vertragsgrundlage des Anbieters. Eine Regel aus den Nutzungsbedingungen, also ein Vertrag - kein Gesetz. Der Dienst prüft das Alter in der Regel nicht nach.
Diese Angabe setzt voraus, dass im Konto das richtige Alter steht. Eine verlässliche Altersprüfung bei der Anmeldung gibt es hier nicht - ein Kind, das ein falsches Geburtsjahr einträgt, bekommt die Einstellungen der älteren Altersgruppe.
Steckbrief
Angaben geprüft am 21.10.2026.
Der Dienst
| Anbieter | Luka, Inc. mit Sitz in San Francisco, Kalifornien (490 Post Street, Suite 526) - so nennt sich der Anbieter in der eigenen Datenschutzerklärung. |
|---|---|
| Modell | Firmeneigene KI-Modelle, ein bestimmtes Basismodell nennt der Anbieter nicht. Laut Datenschutzerklärung fließen nur kleine, anonymisierte Ausschnitte von Nachrichten in interne Sicherheits- und Qualitätsmodelle, nicht in das Training fremder Large Language Models oder anderer KI-Systeme. |
| Konto nötig | ja - ein Replika-Konto mit selbst angegebenen Daten ist laut Nutzungsbedingungen Voraussetzung für die Nutzung. Eine Prüfung der Altersangabe bei der Anmeldung nennt keine der geprüften Quellen. |
Was hineingeht und was bleibt
| Bilder hochladen | ja - die Nutzungsbedingungen zählen Fotos und Bilder ausdrücklich zu den Inhalten, die Nutzer hochladen dürfen (aufgezählt unter anderem „photographs“, „graphics“). Umgekehrt gehören laut Anbieter eigene Bilderzeugung und „Replika-Selfies“ zu den Leistungen des Abos Replika Pro. |
|---|---|
| Dateien hochladen | ja - laut Nutzungsbedingungen dürfen Nutzer allgemein Inhalte hochladen, aufgezählt werden unter anderem Code, Video, Bilder, Daten, Text, Software, Musik und Ton. |
| Gedächtnis über Gespräche hinweg | Gestuft nach Abo: Laut Nutzungsbedingungen gehört das dauerhafte Speichern von Nachrichten im Gedächtnis („Save messages to memory“) erst zum Abo Replika Ultra - und damit auch zur teureren Stufe Replika Platinum, die laut Anbieter alles aus Ultra einschließt. Wie viel sich die kostenlose Nutzung und das Abo Replika Pro ohne dieses Merkmal merken, nennt keine der geprüften Quellen - unbekannt. |
| Eingaben für das Training | ja, eingeschränkt: Laut Datenschutzerklärung nutzt der Anbieter kleine, anonymisierte Ausschnitte von Nachrichten, um eigene Sicherheitsalgorithmen zu trainieren und die Antwortqualität zu verbessern. Eine Nutzung zum Training fremder KI-Modelle schließt der Anbieter wörtlich aus. |
Bindung und Schule
| Eigenschaften, die binden | ja - Kernangebot ist laut Anbieter ein persönlicher KI-Begleiter für fortlaufende Gespräche. Einen eigenen Beziehungsstatus („Relationship status“) gibt es laut Nutzungsbedingungen erst im kostenpflichtigen Abo Replika Pro. Eine Replika-Figur so einzurichten, dass sie eine real existierende Person darstellt oder nachbildet, ist laut Nutzungsbedingungen nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt - ohne sie untersagt. |
|---|
Was Eltern einstellen können
| Elternfunktionen | keine - weder die Nutzungsbedingungen noch die Datenschutzerklärung erwähnen ein Eltern- oder Family-Center, einen Einblick in die Nutzung oder ein verwaltetes Kinderkonto. Beide Dokumente gehen durchgehend von volljährigen Nutzern aus. |
|---|
Dazu haben wir keine belastbare Angabe gefunden: Sprachfunktion, Gespräche öffentlich teilen, Nutzung für die Schule. Wir tragen es nach, sobald der Anbieter es selbst dokumentiert.
Drei Altersangaben für denselben Dienst
Replika selbst zieht in Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung eine klare Grenze: ausschließlich Personen ab 18 Jahren. Der Apple App Store übernimmt diese Grenze in Deutschland mit der Altersfreigabe „18+ Jahre“. Der Google Play Store weist dieselbe App in Deutschland dagegen mit „Ab 13 Jahren“ aus - eine automatisierte Einstufung, die mit der eigenen Vertragsgrundlage des Anbieters nicht zusammenpasst.
Für Eltern heißt das: Die Altersfreigabe im Store ersetzt nicht die AGB. Wer sich allein auf das Play-Store-Symbol verlässt, hält Replika für eine App ab 13 - der Anbieter selbst sagt etwas anderes. Eine gestufte Betrachtung nach gesetzlicher Regel, Anbieterangabe und pädagogischer Einschätzung, wie sie der Überblick zu KI-Begleitern und Chatfreunden für mehrere Dienste zeigt, fällt bei Replika besonders deutlich zugunsten der höheren Zahl aus.
Ein Beziehungsstatus gehört zum Bezahlabo
Replika bewirbt sich selbst als KI-Begleiter für fortlaufende Gespräche. Einen eigenen Beziehungsstatus (Relationship status) für die KI-Figur gibt es laut Nutzungsbedingungen erst im kostenpflichtigen Abo Replika Pro, zusammen mit Bilderzeugung, Sprachnachrichten und Anrufen. Die teureren Stufen Replika Ultra und Replika Platinum bauen laut Anbieter darauf auf, unter anderem mit einem dauerhaften Nachrichtengedächtnis.
Welche konkrete Rollenspiel-Gestaltung sich hinter dem Beziehungsstatus verbirgt, nennen die geprüften Rechtstexte nicht - sie regeln nur, was verboten ist: Eine Replika-Figur so einzurichten, dass sie eine echte, identifizierbare Person darstellt, ist laut Nutzungsbedingungen nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt - ohne sie untersagt. Zur Einordnung gegenüber anderen KI-Chatpartnern mit ähnlichem Geschäftsmodell siehe den Steckbrief zu Character.AI.
Replika ist kein Krisendienst
Replika weist in den eigenen Nutzungsbedingungen ausdrücklich darauf hin, dass der Dienst nicht für Notfälle gedacht ist. Bei Suizidgedanken oder einer Gefahr für sich oder andere soll die Nutzung sofort beendet werden - der Anbieter verweist dabei auf die US-amerikanische Notrufnummer 911, die in Deutschland nicht gilt.
Für Deutschland gelten andere Nummern: das kostenlose und anonyme Kinder- und Jugendtelefon 116 111 (montags bis samstags, 14 bis 20 Uhr) und das Elterntelefon 0800 111 0550 (montags, mittwochs und freitags 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags 9 bis 19 Uhr). In akuten Notfällen gilt wie bei jedem anderen Dienst der Notruf 112.
Was Sie einstellen können
Die Store-Freigabe nicht als letztes Wort nehmen
Zeigt der Google Play Store „Ab 13 Jahren“, widerspricht das den eigenen Nutzungsbedingungen von Replika, die 18 Jahre verlangen. Für ein Gespräch mit dem Kind zählt die strengere, vom Anbieter selbst gesetzte Grenze mehr als das Store-Symbol.
Verstehen, wofür das Pro-Abo bezahlt wird
Das Abo Replika Pro schaltet unter anderem einen Beziehungsstatus, Bilderzeugung und Sprachnachrichten frei. Eine Altersprüfung ist dafür laut Anbieter nicht vorgesehen - es reicht ein hinterlegtes Zahlungsmittel im App Store oder Play Store.
Wissen, dass Replika im Ernstfall nicht weiterhilft
Der Anbieter selbst schreibt, der Dienst sei nicht für Notfälle gedacht. Für Deutschland sind das Kinder- und Jugendtelefon (116 111, montags bis samstags 14 bis 20 Uhr) und das Elterntelefon (0800 111 0550, Mo/Mi/Fr 9 bis 17 Uhr, Di/Do 9 bis 19 Uhr) die richtigen ersten Anlaufstellen, bei akuter Gefahr der Notruf 112.
Hochgeladene Fotos nicht als privat betrachten
Laut Nutzungsbedingungen erhält Replika an allen hochgeladenen Inhalten, auch Fotos, ein weitreichendes Nutzungsrecht. Das lohnt ein Gespräch darüber, welche Bilder überhaupt in den Chat gehören.
Das Gespräch über die KI-Beziehung suchen
Weil Replika ausdrücklich als Begleiter mit eigenem Beziehungsstatus beworben wird, hilft ein offenes Gespräch darüber, was die Figur im Chat ersetzen soll und was nicht, mehr als ein reiner Verweis auf die Altersgrenze.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist Replika erlaubt?
Der Anbieter selbst schreibt in Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung 18 Jahre vor. Eine aktive Prüfung bei der Anmeldung gibt es nicht - entdeckt Replika ein minderjähriges Konto, wird es nachträglich gesperrt und gelöscht.
Warum zeigt der Google Play Store bei Replika 13 Jahre, der Anbieter aber 18?
Die Altersfreigabe im Play Store ist eine automatisierte Einstufung und steht im Widerspruch zu den eigenen Nutzungsbedingungen von Replika. Der Apple App Store führt die App in Deutschland dagegen mit „18+ Jahre“, wie der Anbieter selbst.
Gibt es bei Replika Elternfunktionen?
Nein. Weder die Nutzungsbedingungen noch die Datenschutzerklärung erwähnen ein Eltern- oder Family-Center, einen Nutzungsbericht oder ein verwaltetes Kinderkonto.
Nutzt Replika die Chats meines Kindes zum Training der KI?
Laut Datenschutzerklärung fließen nur kleine, anonymisierte Ausschnitte in interne Sicherheits- und Qualitätsmodelle. Für das Training fremder KI-Modelle schließt der Anbieter eine Nutzung wörtlich aus.
Hilft Replika in einer akuten Krise weiter?
Nein, laut eigenen Nutzungsbedingungen ist der Dienst ausdrücklich nicht für Notfälle gedacht. Der Anbieter verweist auf die US-Notrufnummer 911 - in Deutschland sind das Kinder- und Jugendtelefon 116 111, das Elterntelefon 0800 111 0550 oder im Notfall 112 die richtigen Nummern.
Zuletzt geprüft am 21.10.2026
Quellen
- Replika - Eintrag im Apple App Store (Deutschland) · Apple Inc.
- Replika - Eintrag im Google Play Store (Deutschland) · Google LLC / Google Play
- Privacy Policy · Luka, Inc. (Replika)
- Replika Terms of Service · Luka, Inc. (Replika) · 30.03.2026
- Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon, Elterntelefon · Nummer gegen Kummer e. V.
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 21.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten aufgeführt
- Wiedervorlage
- 21.10.2027
Wir prüfen Angaben gegen die Stelle, die zuständig ist - Gesetzestext, Behörde, Anbieter oder Studie - und nennen sie. Veraltet eine Angabe, gilt das Datum oben als Hinweis darauf, wie alt sie ist. Wie wir arbeiten
