Google Family Link einrichten: Schritt für Schritt
Unter 16 legen Sie das Google-Konto Ihres Kindes selbst an, laut Google in einer Viertelstunde. Danach melden Sie das Handy an und setzen vier Einstellungen; voll wirksam ist das nur auf Android.
Nach der Einrichtung steuern Sie vom eigenen Handy aus, wie lange das Android-Gerät Ihres Kindes läuft, welche Apps darauf kommen, was die Google-Suche und Chrome anzeigen und wo das Gerät gerade ist. Dafür braucht Ihr Kind ein Google-Konto, dem Sie als Elternteil zustimmen, und dieses Konto muss auf seinem Gerät angemeldet sein. Nachrichten zeigt Family Link nicht, und auf einem iPhone des Kindes greifen weder Zeitlimits noch App-Sperren.
Was Sie brauchen, bevor Sie anfangen
Die Eltern-App läuft auf Ihrem Gerät, das beaufsichtigte Google-Konto auf dem Gerät des Kindes. Google verlangt, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und „im selben Land leben wie Ihr Kind“.
| Was | Voraussetzung laut Google-Hilfe, Stand September 2026 |
|---|---|
| Ihr Gerät | Android ab 6.0, iPhone oder iPad (Google-Hilfe: ab iOS 16, App-Store-Listing: ab iOS 17) oder Chromebook mit Android-Apps; einige Einstellungen auch im Browser unter familylink.google.com |
| Gerät des Kindes | Android-Gerät oder Chromebook ab ChromeOS 71. Als Untergrenze nennt Google je nach Hilfeseite Android 5.0, 5.1 oder 6.0; Zeitlimits, Ruhezeit, Schulmodus und App-Limits brauchen Android 7 |
| Alter des Kindes | unter 16: Sie legen das Konto an. Ab 16: das Kind legt es selbst an, Aufsicht nur mit seiner Zustimmung |
| Einwilligung | über Ihr Google-Konto, zum Beispiel per Kreditkarte, ohne Kosten |
| Eingeschränkt | iPhone oder iPad als Gerät des Kindes, Windows- oder Mac-Rechner; Schulkonten gar nicht |
Konto anlegen und Handy anmelden
Eltern-App laden und Kind hinzufügen
„Google Family Link“ auf Ihr eigenes Handy laden, links oben auf das Profil tippen und „Kind hinzufügen“ wählen. Hat Ihr Kind noch kein Konto, legen Sie es jetzt an, mit Name, gewünschter Gmail-Adresse und Geburtsdatum; Google veranschlagt dafür „ungefähr 15 Minuten“. Hat es schon eines, starten Sie die Elternaufsicht auf seinem Gerät unter „Einstellungen“, „Google“, „Alle Dienste“, „Jugendschutzeinstellungen“. Das Kind muss zustimmen und mit seinem Gerät bei Ihnen sein.
Einwilligung geben
Sie melden sich mit Ihrem eigenen Google-Konto an und wählen eine Methode für die Einwilligung, laut Google „beispielsweise mithilfe Ihrer Kreditkarte“. Abgebucht wird nichts; die vorübergehende Autorisierung verschwindet meist innerhalb von 48 Stunden. Am Ende zeigt der Bildschirm eine Bestätigung.
Gerät des Kindes leeren und anmelden
Bei einem gebrauchten Handy sichern Sie zuerst, was Sie behalten wollen, vor allem Fotos und Chatverläufe. Danach rät Google, „alle auf dem Gerät vorhandenen Konten“ zu entfernen und Apps, Fotos und Daten zu löschen, die das Kind nicht sehen soll. Dann unter „Einstellungen“ und „Passwörter & Konten“ (je nach Gerät „Passwörter, Passkeys & Autofill“) das Kinderkonto anmelden und bestätigen, dass Sie ein Elternteil sind. Bei einem neuen Gerät melden Sie das Kind schon in der Ersteinrichtung an.
Zeitlimit, Apps, Filter und Standort einstellen
Bildschirmzeit: Tageslimit, Ruhezeit, Schulmodus
In der Eltern-App das Konto des Kindes wählen, links unten „Bildschirmzeit“, dann „Zeitlimits“ und „Tageslimit“ aktivieren; im „Wochenplan“ bekommt jeder Tag sein eigenes Limit. Das Limit gilt je Gerät, zwei Stunden heißen bei Handy und Tablet also zweimal zwei Stunden. Unter „Zeitpläne“ schalten Sie „Ruhezeit“ oder „Schulmodus“ ein; im Schulmodus sind Benachrichtigungen stumm, Telefonieren und Nachrichten bleiben möglich. Ist das Gerät gesperrt, kann das Kind laut Google Anrufe annehmen und den Notruf wählen - aber nur auf einem Android-Smartphone mit Mobilfunkvertrag, nicht auf Tablet oder Chromebook.
Apps: Genehmigung, Sperre, Zeitlimit
Unter „Einstellungen“ und „Google Play“ bei „Genehmigung erforderlich für“ die Stufe „Alle Inhalte“ wählen, dann kommt jeder Download aus Google Play als Anfrage zu Ihnen. Unter „Bildschirmzeit“, „Zeitlimits“, „App-Limits“ lässt sich jede installierte App auf „Blockiert“ schalten, begrenzen oder auf „Unbegrenzte Zeit“ stellen. Damit die Nachrichten-App auch in der Ruhezeit geht, geben Sie sie zusätzlich im Zeitplan unter „Erlaubte Apps“ frei. Eine Sperre greift nach etwa fünf Minuten.
Suche und Browser filtern
SafeSearch ist im Kinderkonto automatisch an und „gegen Deaktivierung gesichert“; nachsehen unter „Einstellungen“ und „Google Suche“. Für Chrome wählen Sie die Stufe unter „Einstellungen“ und „Google Chrome und Web“ selbst, etwa „Versuchen, anstößige Websites zu blockieren“ oder „Nur genehmigte Websites erlauben“. Der Inkognitomodus ist im Kinderkonto abgeschaltet. „Kein Filter ist perfekt“, schreibt Google selbst.
Standort freigeben, Familienorte anlegen
Auf „Standort“ und „Standorteinstellungen festlegen“ tippen, Standortfreigabe aktivieren. Unter „Familienorte“ Schule und Zuhause speichern; ist „Standortgenauigkeit“ oder „Hohe Genauigkeit“ an, lassen Sie sich melden, wenn das Kind dort „ankommt“ oder „weggeht“. Der Standort erscheint nur, wenn das Gerät eingeschaltet, online und kürzlich benutzt wurde, auf einem Chromebook gar nicht.
Was auf dem iPhone geht und was nicht
| Funktion | Android oder Chromebook des Kindes | iPhone oder iPad des Kindes |
|---|---|---|
| Tageslimit | ja, Android ab 7 und Chromebook | nein |
| Ruhezeit und Schulmodus | ja, Android ab 7; zum Chromebook keine Angabe | nein |
| Apps blockieren, App-Limits, Berechtigungen | ja | nein |
| Standort des Geräts | nur Android, nicht Chromebook | nein |
| Website-Filter in Chrome | ja | nein |
| Anmeldung in Google-Apps | ja | bei einigen, mit Ihrer Erlaubnis |
„Auf iPhones, iPads und Computern außer Chromebooks funktioniert die Family Link-Elternaufsicht nicht“, heißt es in Googles Hilfe. Ihr eigenes iPhone als Eltern-Gerät ist dagegen kein Problem.
Bevor das Handy in die Schultasche wandert
Vor der Übergabe prüfen
Der erste Punkt schließt eine Lücke, die Google selbst nennt.
- Fremde Konten entfernt, zweites Nutzerprofil gesperrtEin weiteres Nutzerprofil auf dem Kindergerät kennt keine Family-Link-Regeln. Google rät, andere Profile mit PIN oder Passwort zu sperren, damit das Kind nicht wechselt und „so die Jugendschutzeinstellungen umgeht“.
- Neue Apps nur mit Ihrer GenehmigungUnter „Google Play“ die Stufe „Alle Inhalte“ - bei „Nur kostenpflichtige Inhalte“ darf das Kind Kostenloses ohne Rückfrage installieren.
- Tageslimit und Ruhezeit gesetzt, Nachrichten-App erlaubtSonst kann das Kind Sie in der Ruhezeit nur anrufen, nicht anschreiben.
- SafeSearch und Chrome-Stufe nachgesehenSafeSearch ist voreingestellt, die Stufe für Chrome wählen Sie selbst. Beides wirkt nur im angemeldeten Kinderkonto, nicht in anderen Such-Apps wie Google Go und nicht in fremden Browsern am Rechner.
- Family Link auf dem eigenen Handy griffbereitDen Eltern-Zugangscode zeigt die App unter dem Profil des Kindes. Er entsperrt dessen Gerät laut Google auch ohne Internet; per E-Mail oder SMS kommt er nicht.
- Mit dem Kind besprochen, was Sie sehenApp-Zeiten und Standort sehen Sie, Chats nicht. Wer das vorher sagt, kontrolliert offen - was dabei erlaubt ist, steht unter Darf ich das Handy meines Kindes kontrollieren?
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter funktioniert Family Link?
Mit 16, dem Mindestalter in Deutschland, schreibt Google Ihnen und dem Kind, dass sein Konto aktualisiert werden kann. Ignoriert das Kind die Mail, bleibt die Aufsicht bestehen. Ob es sie danach allein beenden darf, beantwortet Google widersprüchlich: Eine Hilfeseite sagt „jederzeit“, zwei andere verlangen bis 18 Ihre Genehmigung.
Kann mein Kind Family Link umgehen?
Google nennt selbst einige Lücken, etwa ein zweites Nutzerprofil, einen Windows- oder Mac-Rechner, an dem sich das Kind aus Chrome abmeldet oder einen anderen Browser nimmt, und ein iPhone, auf dem die Sperren nicht greifen. Beenden kann das Kind die Aufsicht frühestens mit 16; dann werden Sie benachrichtigt und seine Geräte vorübergehend gesperrt.
Funktioniert Family Link auf dem iPhone?
Als Eltern-App ja, laut Google ab iOS 16, laut App Store ab iOS 17. Auf dem iPhone des Kindes greifen dagegen weder Zeitlimits noch Standort, App-Sperren oder Chrome-Filter.
Kann ich über Family Link WhatsApp-Nachrichten lesen?
Nein. Family Link zeigt, wie lange WhatsApp lief, und kann die App sperren oder begrenzen; Inhalte zeigt es nicht. Auch die verwalteten Kontakte ab Android 14 gelten laut Google nicht für WhatsApp.
Ist Family Link kostenlos?
Ja. Der App Store führt die App als „Kostenlos“, im Play Store steht kein Preis, und auch die Einwilligung kostet laut Google nichts. Personalisierte Werbung zeigt Google Kindern unter dem Mindestalter nicht, Anzeigen nach Inhalt und Suchanfrage kann es aber weiter geben.
Wie viel Zeit am Tag angemessen ist, verrät die App nicht - dazu die Medienzeit-Tabelle nach Alter. Was Filter leisten und wo sie enden, steht unter Kinder im Internet schützen, ab welchem Alter WhatsApp, TikTok oder Instagram in Frage kommen, unter Mindestalter für Messenger und soziale Netzwerke.
Zuletzt geprüft am 04.10.2026
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 8 Absatz 1 · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union · 04.05.2016
- Google Family Link-App im App Store (Deutschland) · Apple Distribution International, Listing von Google LLC · 22.09.2026
- Bundesdatenschutzgesetz - Volltext · Bundesamt für Justiz
- Family Link von Google - Produktseite (deutsch) · Google LLC · 08.10.2026
- Google-Nutzungsbedingungen, Abschnitt Mindestalter · Google LLC · 30.07.2026
- Google Family Link bei Google Play (Deutschland) · Google LLC, Google Play · 21.09.2026
- Bildschirmzeit für das Gerät Ihres Kindes verwalten · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Chrome und das Google-Konto Ihres Kindes (Website-Filter) · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Die Google Suche im Konto Ihres Kindes verwalten (SafeSearch) · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Elternaufsicht für ein bestehendes Google-Konto einrichten und verwalten · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Erste Schritte mit Family Link · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Gerät Ihres Kindes entsperren (Eltern-Zugangscode) · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Google Play-Apps für Kinder verwalten (blockieren, App-Limits) · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Google-Konto für Ihr Kind erstellen · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Ihr Kind auf einem Android-Gerät anmelden · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Ihr Kind auf seinem iPhone oder iPad anmelden · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Informationen dazu, welche Geräte gemeinsam verwaltet werden können · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Kaufgenehmigungen bei Google Play · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Kontakte Ihres Kindes einrichten · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Nachträglich die Elternaufsicht für das Google-Konto eines Kindes einrichten (was Eltern sehen und nicht können) · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Standort des Geräts Ihres Kindes anzeigen lassen und verwalten · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Was passiert mit Google-Konten, wenn Kinder das Mindestalter erreichen · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Werbung bei mit Family Link verwalteten Google-Konten · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Zeitplan für das Gerät Ihres Kindes festlegen (Ruhezeit, Schulmodus) · Google LLC, Google für Familien-Hilfe · 08.10.2026
- Mindestalter für Google-Konten · Google LLC, Google-Konto-Hilfe · 08.10.2026
- Datenschutzgesetz (DSG) Österreich, § 4 Abs. 4 · Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · 28.09.2026
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 04.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 26 Quellen, unten vollständig aufgeführt
- Wiedervorlage
- 03.10.2028
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