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Ab welchem Alter? WhatsApp, TikTok, Snapchat, Instagram

Die Anbieter nennen 13, die Datenschutz-Grundverordnung verlangt unter 16 die Einwilligung der Eltern. Bei TikTok haben die Direktnachrichten eine eigene Grenze, und WhatsApp lässt verwaltete Konten ab 10 zu.

„Ab 13“ steht in den Bedingungen fast aller großen Dienste. Das ist aber nicht die Altersgrenze, die in Deutschland gilt - und der Unterschied ist kein Formalkram, sondern entscheidet, wer die Verantwortung trägt.

Zwei Angaben, die ständig verwechselt werden

AnbieterangabeRechtslage in Deutschland
Wohereigene NutzungsbedingungenArtikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung
Meist13 Jahre16 Jahre
Wenn jüngerKonto kann gesperrt werdenEltern müssen einwilligen
Wer entscheidetder Anbieter, jederzeit änderbarder Gesetzgeber

Was das Gesetz sagt

Nach Artikel 8 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung dürfen Dienste, die sich direkt an Kinder richten, deren Daten auf Grundlage einer Einwilligung nur verarbeiten, „wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat“. Ist es jünger, ist die Verarbeitung nur rechtmäßig, soweit die Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung erteilt wird oder mit dessen Zustimmung.

Praktisch heißt das: Ein Zwölfjähriger darf ein Konto haben - wenn Sie als Eltern einwilligen. Ohne Ihre Einwilligung fehlt die Rechtsgrundlage, und zwar dem Anbieter, nicht Ihrem Kind. Strafbar macht sich dabei niemand.

Was die Anbieter selbst schreiben

Am 11. September 2026 in den Bedingungen nachgelesen. Anbieter ändern das ohne Ankündigung - im Zweifel dort nachsehen.

DienstMindestalterBesonderheiten
WhatsApp13, verwaltet ab 10oder ein höheres Alter, „das ggf. in deinem Land oder deiner Region gilt“ (Bedingungen ab 17.08.2026); seit 2026 zusätzlich von Eltern verwaltete Konten für 10- bis 12-Jährige
TikTok13Direktnachrichten erst ab 16, Livestream und virtuelle Gegenstände ab 18; in Deutschland bis 18 nur mit Zustimmung der Eltern
Snapchat13einzelne Funktionen erst ab 18
Instagram, Facebook13unter 13 ist die Nutzung ausgeschlossen

Neu: Konten, die Eltern verwalten

Im März 2026 hat WhatsApp „durch Eltern verwaltete Konten“ angekündigt. Damit können 10- bis 12-Jährige den Messenger nutzen, während die Eltern die Kontakte freigeben, bestimmen, welchen Gruppenchats das Kind beitreten darf, und die Einstellungen zur Privatsphäre hinter einer eigenen PIN behalten. Eingeführt wird das schrittweise; WhatsApp schreibt selbst, die Funktion sei „in deiner Region möglicherweise noch nicht verfügbar“. Ob sie bei Ihnen schon angeboten wird, sehen Sie nur in der App.

Der häufigste Grund, warum ein Zehnjähriger WhatsApp „braucht“, ist der Klassenchat. Dafür ist ein verwaltetes Konto die bessere Antwort als ein Konto mit falschem Geburtsdatum: Die Gruppe lässt sich freigeben, ohne dass Ihr Kind für Fremde erreichbar wird. Bevor Sie zustimmen, lohnt die Frage an die Klassenleitung, ob der Chat überhaupt offizieller Weg ist - verbindliche Schulinformationen dürfen nicht davon abhängen, dass eine Familie einen Messenger nutzt.

Wenn beim Anmelden ein falsches Alter angegeben wurde

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme - und es hat eine Folge, die über den Regelverstoß hinausgeht: Die Jugendschutzeinstellungen der Dienste hängen am hinterlegten Alter. Ein Konto, das sich als 25 ausgibt, bekommt keine der Voreinstellungen für Jugendliche: kein eingeschränktes Publikum, keine Begrenzung bei Nachrichten von Fremden, keine gedrosselten Empfehlungen.

Das Alter lässt sich in den Kontoeinstellungen ändern. Bei manchen Diensten verlangt das einen Nachweis, bei manchen genügt die Angabe. Der Aufwand lohnt sich: es ist die eine Einstellung, an der alle anderen hängen.

Und das Kleingedruckte: Verträge

Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung lässt „das allgemeine Vertragsrecht der Mitgliedstaaten … unberührt“. Datenschutz und Vertragsrecht sind also zwei getrennte Fragen. Für Käufe im Spiel oder in der App gilt das deutsche Minderjährigenrecht weiter - ein Kind kann ohne Zustimmung der Eltern keinen wirksamen Vertrag schließen.

Vor der Zustimmung: sechs Punkte

Bevor Ihr Kind das Konto bekommt

Der Reihe nach abgehakt dauert das eine Viertelstunde und erspart die meisten späteren Konflikte. Gilt für jeden Dienst, nicht nur für WhatsApp.

  • Das richtige Geburtsdatum eingetragenDer wichtigste Punkt, und der, an dem am häufigsten gelogen wird. Am hinterlegten Alter hängen alle Voreinstellungen zum Jugendschutz. Ein Konto, das sich als 25 ausgibt, bekommt keine davon.
  • Nachgesehen, ob es ein von Eltern verwaltetes Konto gibtBei WhatsApp für 10- bis 12-Jährige, schrittweise eingeführt. Wenn verfügbar, ist es der sauberste Weg: Kontakte und Gruppen werden freigegeben statt kontrolliert.
  • Die Grenzen einzelner Funktionen angesehen, nicht nur die des DienstesBei TikTok liegt die Plattform bei 13, die Direktnachrichten aber bei 16 und der Livestream bei 18. Genau die Funktion mit dem größten Risiko hat eine eigene Grenze.
  • Einstellungen zur Privatsphäre einmal gemeinsam durchgegangenWer das Profilbild sieht, wer zu Gruppen hinzufügen darf, wer den Onlinestatus sieht. Zehn Minuten zu zweit am Gerät wirken länger als jede Regel, weil Ihr Kind dann weiß, wo es steht.
  • Geklärt, welche Gruppenchats dazugehörenMeist geht es um den Klassenchat. Fragen Sie in der Schule nach, ob der Chat offizieller Weg ist - verbindliche Informationen dürfen nicht daran hängen, dass eine Familie einen Messenger nutzt.
  • Den Satz gesagt, auf den es ankommt„Wenn dich jemand anschreibt, den du nicht kennst, oder etwas komisch wird: komm zu mir. Auch wenn du selbst Mist gemacht hast.“ Der Nachsatz ist der wichtige Teil.

Was Sie daraus machen

  1. Das hinterlegte Alter im Konto prüfen

    Nicht das Alter auf dem Papier, sondern das im Dienst. Daran hängen alle Jugendschutzeinstellungen.

  2. Die Grenze pro Funktion ansehen, nicht pro Dienst

    Nachrichten, Livestream und Käufe haben oft eigene, höhere Altersgrenzen als die Plattform selbst.

  3. Die Einwilligung bewusst geben

    Unter 16 sind Sie es, der einwilligt. Das ist kein Formalakt: Sie sagen damit, dass dieser Dienst mit den Daten Ihres Kindes arbeiten darf.

  4. Bei Abos und Käufen das Vertragsrecht nutzen

    Ohne Ihre Zustimmung ist der Vertrag in der Regel nicht wirksam. Das hilft, wenn doch etwas abgebucht wurde.

Häufige Fragen

Ist WhatsApp unter 16 strafbar?

Nein. Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung verbietet Ihrem Kind die Nutzung nicht - er verlangt unter 16 Ihre Einwilligung. Fehlt sie, fehlt dem Anbieter die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, nicht Ihrem Kind die Erlaubnis. Strafbar macht sich dabei niemand. Was der Anbieter darf, ist etwas anderes: Er kann ein Konto sperren, das gegen seine eigenen Bedingungen angelegt wurde.

Wieso ist WhatsApp ab 13 Jahren?

Weil WhatsApp das in seinen Nutzungsbedingungen so festlegt - eine gesetzliche Grenze ist das nicht. In Europa lag sie bis 2024 bei 16, dann hat WhatsApp sie nach eigener Angabe auf 13 gesenkt, damit weltweit dieselbe Grenze gilt. Deshalb liest man beide Zahlen. Unabhängig davon verlangt Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung unter 16 Ihre Einwilligung, wenn ein Dienst sich auf eine Einwilligung stützt.

Ist WhatsApp für 10-Jährige?

Seit 2026 gibt es dafür einen eigenen Weg: durch Eltern verwaltete Konten für 10- bis 12-Jährige. Dabei geben Sie die Kontakte und Gruppen frei und sichern die Einstellungen mit einer eigenen PIN. WhatsApp führt das schrittweise ein und schreibt selbst, es sei „in deiner Region möglicherweise noch nicht verfügbar“ - nachsehen können Sie das nur in der App. Ohne dieses Modell ist ein Konto in diesem Alter nur mit Ihrer Einwilligung rechtmäßig, und dann sollte das richtige Geburtsdatum eingetragen sein.

Soll ich meinem 12-jährigen Kind WhatsApp erlauben?

Das ist keine Rechtsfrage, sondern Ihre Entscheidung - und sie hängt weniger am Alter als daran, wie das Konto eingerichtet ist. Ein Konto mit richtigem Geburtsdatum, eingeschränkter Sichtbarkeit und einer Absprache über den Klassenchat ist bei einer Zwölfjährigen gut vertretbar. Ein Konto mit erfundenem Geburtsjahr ist es auch bei einer Vierzehnjährigen nicht, weil daran alle Jugendschutzeinstellungen hängen. Fragen Sie in der Schule nach, ob der Klassenchat offizieller Weg ist: Verbindliche Informationen dürfen nicht davon abhängen, dass eine Familie einen Messenger nutzt.

Zuletzt geprüft am 11.09.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
11.09.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
10 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
11.09.2027

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