Handyvertrag oder Prepaid fürs Kind: Was passt?
Ein eigener Handyvertrag braucht bis 18 die Einwilligung der Eltern. Für ein Kind sind Prepaid oder eine Zusatzkarte am eigenen Vertrag meist die bessere Wahl.
Einen Handyvertrag mit monatlichen Kosten kann Ihr minderjähriges Kind nicht allein abschließen - dafür braucht es bis zum 18. Geburtstag Ihre Einwilligung. Auch ein eigenes Smartphone löst das nicht: Anbieter verlangen für einen Laufzeitvertrag einen Ausweis und ein eigenes Konto. Risikoärmer sind eine Prepaid-Karte oder eine Zusatzkarte an Ihrem eigenen Vertrag - dort entsteht gar kein eigener Vertrag des Kindes.
Vertrag, Prepaid oder Zusatzkarte: der Unterschied
| Merkmal | Laufzeitvertrag | Prepaid | Zusatzkarte |
|---|---|---|---|
| Vertragspartner | Erwachsener (ab 18 auch selbst möglich) | Erwachsener, Aufladung auch durch das Kind | Erwachsener am Hauptvertrag |
| Bonitätsprüfung | Ja, vor Vertragsabschluss | Entfällt, da nur Guthaben verbraucht wird | Beim Hauptvertrag erfolgt; zur Zusatzkarte macht der Anbieter keine öffentliche Angabe |
| Mindestlaufzeit | Meist 24 Monate | Keine - jederzeit kündbar | Wie der Hauptvertrag, meist 24 Monate |
| Kostenrisiko | Monatliche Grundgebühr plus mögliche Zusatzkosten | Höchstens das aufgeladene Guthaben | Zusätzliche monatliche Grundgebühr der Zusatzkarte |
Was Anbieter bei Vertragsabschluss verlangen
Für einen Laufzeitvertrag verlangen Anbieter wie Vodafone einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein eigenes Bankkonto für die monatliche Abbuchung und prüfen automatisch die Bonität des Vertragspartners. Beim Prepaid-Tarif entfällt die Bonitätsprüfung, weil nur mit vorhandenem Guthaben telefoniert und gesurft wird. Die Identität wird trotzdem geprüft: Auch Prepaid-Anbieter müssen jede SIM-Karte vor der Freischaltung einem Ausweisinhaber zuordnen - bei einer Karte fürs Kind steht deshalb meist ein Elternteil in den Unterlagen.
Prepaid oder Zusatzkarte wählen
Für ein Kind unter 18 sind eine Prepaid-Karte oder eine Zusatzkarte am eigenen Vertrag die risikoärmere Wahl gegenüber einem eigenen Laufzeitvertrag.
Ausweis und Kontodaten bereitlegen
Der Anbieter prüft die Identität des Erwachsenen, der als Inhaber eingetragen wird - Personalausweis oder Reisepass genügt.
Keine eigene Zahlungskarte des Kindes hinterlegen
Zahlt das Kind über eine hinterlegte Karte der Eltern, greift der Schutz durch eigenes Taschengeld nicht - das Guthaben muss aus den eigenen Mitteln des Kindes stammen.
Automatische Aufladung deaktivieren
Ohne automatische Aufladung bleibt die Kostenkontrolle beim Kind - das Guthaben ist einfach aufgebraucht, statt unbemerkt nachzuladen.
Datenvolumen und Drittanbieter begrenzen
Ein Limit für das Datenvolumen und eine Sperre für Drittanbieter-Abbuchungen verhindern die teuersten Kostenfallen auf der Rechnung.
Checkliste: Handy fürs Kind ohne Kostenfalle
Die wichtigsten Punkte gegen Kostenfallen
So bleibt das erste eigene Handy kostenkontrolliert:
Ihre Haken werden nicht gespeichert.
Häufige Fragen zum Handyvertrag fürs Kind
Darf mein Kind einen eigenen Handyvertrag haben?
Nicht allein: Ein Vertrag mit laufenden Kosten ist für ein minderjähriges Kind nur mit Ihrer Einwilligung wirksam. Praktisch läuft der Vertrag deshalb meist auf ein Elternteil.
Ab welchem Alter kann man einen Handyvertrag selbst abschließen?
Volle Geschäftsfähigkeit und damit ein eigener Vertrag ohne Unterschrift der Eltern gelten erst mit dem 18. Geburtstag.
Ist Prepaid oder ein Vertrag besser für mein Kind?
Für ein Kind spricht vieles für Prepaid: keine Mindestlaufzeit, keine Bonitätsprüfung, im Zweifel ist nur das aufgeladene Guthaben weg.
Braucht mein Kind für eine Prepaid-Karte auch einen Ausweis?
Nicht Ihr Kind, aber ein Erwachsener: Anbieter müssen vor der Freischaltung jeder SIM-Karte einen Ausweis vorlegen lassen - dafür steht meist ein Elternteil als Inhaber in den Unterlagen.
Ist die Entscheidung für Prepaid oder Zusatzkarte gefallen, folgen die nächsten Weichen: Kindersicherung auf dem Android-Handy oder Google Family Link begrenzen Nutzungszeit und Käufe von Anfang an. Wer noch zwischen Kinderhandy und vollwertigem Smartphone schwankt, findet die Alternativen im Vergleich. Gegen Abo-Fallen über die Handyrechnung hilft zusätzlich eine Drittanbietersperre - ein eigener Ratgeber dazu ist in Arbeit.
Zuletzt geprüft am 08.10.2026
Quellen
- § 108 BGB - Vertragsschluss ohne Einwilligung · Bundesamt für Justiz
- § 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln · Bundesamt für Justiz
- § 172 TKG - Identitätsprüfung bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten (Prepaid) · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · 01.06.2021
- Handy-Tarife: Prepaid oder Laufzeitvertrag? · Verbraucherzentrale · 01.03.2025
- Erster eigener Handyvertrag: Darauf solltest Du achten · Vodafone GmbH · 01.09.2026
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 08.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten aufgeführt
- Wiedervorlage
- 08.04.2027
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