Messenger für Kinder: WhatsApp, Signal, Threema und Telegram im Vergleich
Bei WhatsApp und Signal gilt laut AGB ein Mindestalter von 13 Jahren, bei Telegram in der EU 18, bei Threema gibt es keine Grenze - die größten Unterschiede liegen bei Nummernpflicht und ungewolltem Kontakt.
Keiner der vier Messenger passt für jedes Kind gleich gut, und es gibt keinen Testsieger. WhatsApp und Signal verlangen laut eigenen Nutzungsbedingungen 13 Jahre und eine Telefonnummer, Telegram sogar 18 Jahre für Nutzer aus der EU, und nur Threema funktioniert offiziell ohne Altersgrenze und ganz ohne Telefonnummer. Welche App passt, hängt davon ab, ob Ihnen Datensparsamkeit oder die Kontrolle über unbekannten Kontakt wichtiger ist.
Mindestalter im Vergleich
| Messenger | Mindestalter laut AGB | Telefonnummer nötig | Anonym nutzbar |
|---|---|---|---|
| 13 Jahre | Ja | Nein | |
| Signal | 13 Jahre | Ja | Nein |
| Threema | keine Altersgrenze | Nein | Ja |
| Telegram | 18 Jahre (EU) | Ja | Nein |
WhatsApp nennt in den seit 17. August 2026 gültigen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren. Signal schreibt in seinen Nutzungsbedingungen (Stand 25. Mai 2018) ebenfalls 13 Jahre vor und verlangt zusätzlich eine Telefonnummer zur Registrierung. Telegram verlangt in den eigenen Nutzungsbedingungen von Nutzern aus der Europäischen Union mindestens 18 Jahre. Threema beantwortet im eigenen Hilfebereich die Frage nach einer Altersgrenze eindeutig: Es gibt keine.
Diese AGB-Altersgrenzen sind dabei nicht dasselbe wie die gesetzliche Grenze für eine Einwilligung in die Datenverarbeitung: Nach Art. 8 DSGVO kann ein Kind erst ab 16 Jahren selbst wirksam einwilligen, jüngere Kinder brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Die EU erlaubt den Mitgliedstaaten, diese Grenze auf bis zu 13 Jahre zu senken - Deutschland hat das nicht getan, im Bundesdatenschutzgesetz steht keine abweichende Altersgrenze.
Datenschutz: Wer sammelt was
Signal verkauft, vermietet oder vermarktet laut eigenen Nutzungsbedingungen keine persönlichen Daten. Threema ist ein Schweizer Anbieter, verzichtet laut eigenem Hilfebereich auf Telefonnummern zur Adressierung und lässt sich vollständig anonym nutzen. WhatsApp und Telegram verlangen dagegen zwingend eine Telefonnummer und binden das Konto damit an eine reale Identität.
Fremdkontakt: Wer kann mitlesen
Bei WhatsApp ist die Einstellung, wer das Kind zu Gruppen hinzufügen darf, werkseitig auf „Alle“ gestellt - auch Personen, deren Nummer nicht gespeichert ist, können das Kind so in eine Gruppe holen. Bei Signal und Telegram läuft der Kontakt ebenfalls über die Telefonnummer: Wer sie kennt, kann schreiben. Threema dreht das Prinzip um: Wird die App ganz ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse genutzt, muss ein Fremder erst die Threema-ID kennen, um überhaupt Kontakt aufzunehmen.
So wählen Sie den passenden Messenger
Priorität klären
Entscheiden Sie zuerst, was Ihnen wichtiger ist: möglichst wenige gespeicherte Daten (eher Threema oder Signal) oder ein Dienst, den Schule und Freundeskreis bereits nutzen (meist WhatsApp).
Gruppeneinstellungen bei WhatsApp prüfen
Stellen Sie die Datenschutz-Einstellung für Gruppen von „Alle“ auf „Meine Kontakte“ um, damit nicht jede unbekannte Nummer das Kind in eine Gruppe holen kann.
Telefonnummer abwägen
Wollen Sie keine Telefonnummer preisgeben, bleibt von den vier Apps nur Threema übrig, dort lässt sich ein Konto komplett ohne Nummer und E-Mail-Adresse anlegen.
Öffentliche Kanäle ansprechen
Erklären Sie bei Telegram, dass öffentliche Kanäle und Bots für alle offen sind und das Kind ihnen nicht ungefragt beitreten sollte.
Mindestalter mit dem Kind abgleichen
Prüfen Sie, ob Ihr Kind das jeweilige AGB-Mindestalter erreicht hat, und fragen Sie bei WhatsApp im Zweifel nach dem von einem Elternteil verwalteten Konto für jüngere Kinder, falls es in Ihrer Region schon verfügbar ist.
Checkliste: Messenger für Ihr Kind einrichten
Die wichtigsten Punkte vor der ersten Nachricht.
Ihre Haken werden nicht gespeichert.
Ist Telegram für Kinder unter 18 überhaupt erlaubt?
Laut den eigenen Nutzungsbedingungen von Telegram müssen Nutzer aus der Europäischen Union mindestens 18 Jahre alt sein, um sich zu registrieren. Für jüngere Kinder ist der Dienst laut AGB damit nicht vorgesehen.
Braucht Threema eine Telefonnummer?
Nein. Threema lässt sich laut eigenem Hilfebereich komplett ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse nutzen. Andere müssen dann allerdings die Threema-ID des Kindes kennen, um es zu erreichen.
Ist Signal sicherer als WhatsApp?
Beide verschlüsseln Nachrichten standardmäßig, und beide setzen laut eigenen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren an. Signal verkauft laut eigenen Angaben keine Nutzerdaten, während WhatsApp zum Meta-Konzern gehört.
Kann mein Kind bei WhatsApp von Fremden in Gruppen geholt werden?
Ja, solange die Einstellung für Gruppen auf „Alle“ steht. Laut WhatsApp-Hilfebereich ist das die werkseitige Standardeinstellung - auch Personen, deren Nummer nicht gespeichert ist, können das Kind so zu einer Gruppe hinzufügen.
Für die gesetzliche Seite des Themas - ab welchem Alter Onlinedienste in Deutschland Daten verarbeiten dürfen - lohnt ein Blick auf die Altersgrenzen von WhatsApp, TikTok, Snapchat und Instagram. Für den WhatsApp-Klassenchat im Besonderen gibt es eigene Regeln, die in der Praxis funktionieren, und wenn ein Kind bereits unerwünschte Nachrichten bekommen hat, zeigt die Anleitung zum Blockieren, Melden und Verlassen von Gruppen die nächsten Schritte. Wie sich WhatsApp im Detail kindersicher einrichten lässt, folgt in einem eigenen Ratgeber. Ausführlich zu Telegram, das laut Nutzungsbedingungen in der EU erst ab 18 erlaubt ist: Telegram: Steckbrief für Eltern.
Zuletzt geprüft am 08.10.2026
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 8 Absatz 1 · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union · 04.05.2016
- Signal Terms of Service · Signal Messenger LLC · 25.05.2018
- Telegram Terms of Service · Telegram ·
- Threema FAQ (Hilfebereich) · Threema AG ·
- Nutzungsbedingungen für den Europäischen Wirtschaftsraum · WhatsApp Ireland Limited
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 08.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten aufgeführt
- Wiedervorlage
- 08.10.2027
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