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KI in der Schule: was erlaubt ist

Ein Jugendlicher sitzt mit geschlossenem Laptop am Schreibtisch im Klassenzimmer, eine Lehrkraft zeigt auf eine Regelliste am Pinnbrett.
Was mit KI erlaubt ist, legt nicht das Land fest, sondern die einzelne Schule.

Ein Bundesverbot gibt es nicht. Erlaubt ist, was die Schule festlegt - meist Kennzeichnungspflicht bei Hausarbeiten, bei Klassenarbeiten bleibt KI draußen.

Ein pauschales KI-Verbot an deutschen Schulen gibt es nicht - und eine pauschale Erlaubnis auch nicht. Die Kultusministerkonferenz hält ein allgemeines Verbot von KI bei häuslichen Arbeiten für „weder zielführend und wünschenswert, noch durchhaltbar“ (KMK 2024). Was in der Klasse Ihres Kindes gilt, legt die Schule fest: in welchen Fächern KI-Werkzeuge erlaubt sind, wie die Nutzung gekennzeichnet werden muss und wo die Grenze zur Täuschung verläuft. Bei Klassenarbeiten, Klausuren und mündlichen Prüfungen bleibt KI-Nutzung die Ausnahme, weil dort die eigenständige Leistung geprüft wird.

Wer entscheidet, was erlaubt ist

Die Kultusministerkonferenz beschloss am 10.10.2024 eine Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung. Darin steht wörtlich, ein allgemeines KI-Verbot bei häuslichen Arbeiten sei nicht durchhaltbar; „daraus ergeben sich notwendige Absprachen zur Verwendung und Kennzeichnung KI-generierter Produkte“. Diese Absprachen trifft nicht das Land, sondern die einzelne Schule oder Lehrkraft - und zwar je Fach und Aufgabe neu.

Was als Täuschung gilt

SituationWas gilt
Hausarbeiten, ReferateNutzung und Kennzeichnung regelt die Schule; nicht angegebene KI-Hilfe ist laut NRW-Handlungsleitfaden (2023) eine Täuschung über die Autorenschaft.
Klassenarbeiten, Klausuren, mündliche PrüfungenKI-Nutzung ist grundsätzlich ausgeschlossen, weil die eigenständige Leistung geprüft wird.
Grundschule, Beginn Sekundarstufe IDie SWK rät zu weitgehendem Verzicht auf KI-Sprachmodelle (2024); die KMK hält das für erörterungsbedürftig (2024).
Ab der achten JahrgangsstufeDie SWK hält einen regelmäßigen Einsatz als Schreibunterstützung für erwägenswert (2024).

Was in die Eingabe gehört - und was nicht

Chatbots speichern nicht nur die Antwort, sondern auch die Eingabe. Die Datenschutzaufsicht Nordrhein-Westfalen schreibt dazu an Schulen: „Auch die Prompts selbst werden übertragen“, und rät, so wenig personenbezogene Daten wie möglich einzugeben (LDI NRW 2026). Für Ihr Kind heißt das: Name, Klasse und Schule haben in der Eingabe nichts zu suchen - unabhängig davon, ob die Schule den Chatbot vorgibt oder Ihr Kind ihn privat für eine Schularbeit nutzt.

In mehreren Bundesländern gibt es inzwischen eine Alternative zu kommerziellen Chatbots: AIS.chat, ein von den Ländern finanziertes Angebot für den schulischen Einsatz, seit August 2026 nach Angaben des Medieninstituts FWU in zwölf Bundesländern verfügbar. Der Betreiber erklärt, bei der Arbeit anfallende Daten würden „nicht an Dritte weitergegeben oder für ein Training der LLMs verwendet“. Ob die Schule Ihres Kindes AIS.chat einsetzt und wer es nutzen darf, sagt die Schule - das FWU nennt zum Start in Sachsen-Anhalt ausdrücklich Lehrkräfte als Zielgruppe.

Was Sie diese Woche klären können

  1. Bei der Schule nachfragen

    Nicht annehmen, sondern fragen, in welchen Fächern und für welche Aufgaben KI erlaubt ist und wie die Kennzeichnung aussehen soll.

  2. Kennzeichnung zur Gewohnheit machen

    Vor jeder Abgabe gemeinsam prüfen: Ist angegeben, wo KI geholfen hat?

  3. Keine persönlichen Daten in den Prompt

    Name, Klasse und Schule bleiben draußen - auch bei schulisch vorgegebenen Tools.

  4. Nach einem schulischen Angebot fragen

    Setzt die Schule AIS.chat oder ein ähnliches Werkzeug ein, ist das die bessere Wahl als ein kommerzieller Chatbot.

  5. Vor Klassenarbeiten klären

    Nachfragen, ob und wie weit KI in der Vorbereitung erlaubt ist - während der Arbeit selbst ist sie es in aller Regel nicht.

Vor der nächsten Hausarbeit mit KI

Vier Punkte, die die Schule und der Prompt selbst betreffen.

  • Erlaubnis der Schule abfragen, nicht annehmenDie Regel steht nicht im Gesetz, sondern bei der Lehrkraft oder in der Hausordnung.
  • KI-Hilfe immer kennzeichnenEin Satz reicht: welches Werkzeug, für welchen Teil der Arbeit.
  • Keine Namen, Klassen- oder Schulangaben eintippenDie Eingabe selbst geht an den Anbieter - nicht nur die Antwort.
  • Inhalte vor der Abgabe prüfenAm Schulbuch oder einer zitierfähigen Quelle gegenlesen, siehe KI bei den Hausaufgaben: prüfen statt abschreiben.

Wie Sie einen fertigen KI-Text vor der Abgabe prüfen und warum Chatbots oft überzeugend falschliegen, steht unter KI bei den Hausaufgaben: prüfen statt abschreiben. Einen Überblick über Chancen und Risiken von KI für Kinder gibt die Themenseite KI & digitale Zukunft. Eigene Seiten zu einzelnen Chatbots wie ChatGPT und Gemini sowie zu den wichtigsten KI-Begriffen sind in Arbeit.

Zuletzt geprüft am 04.10.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
04.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
04.10.2027

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