Drittanbietersperre einrichten: So geht es bei jedem Anbieter
Die Drittanbietersperre ist bei jedem Mobilfunkanbieter kostenlos und blockiert Abo-Fallen über die Handyrechnung. Telekom, Vodafone und o2 richten sie online, per App oder Hotline ein.
Jeder Mobilfunkanbieter muss Ihnen auf Verlangen kostenlos eine Sperre für Drittanbieterleistungen einrichten. Das schreibt § 61 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor: Sie können verlangen, dass die Abrechnung von Leistungen neben der eigentlichen Verbindung über Ihren Mobilfunkanschluss unentgeltlich gesperrt wird. Diese Drittanbietersperre verhindert, dass Abo-Fallen, Klingelton-Dienste oder Spiele-Abos künftig über die monatliche Handyrechnung abgebucht werden. Beantragen können Sie sie im Online-Kundenbereich, in der App Ihres Anbieters oder telefonisch - bei Telekom, Vodafone und o2 auf unterschiedlichen Wegen, aber immer kostenfrei.
Der gesetzliche Anspruch auf die Sperre
§ 61 Absatz 2 TKG gibt Ihnen das Recht, die Abrechnung von Drittanbieterleistungen über Ihren Mobilfunkanschluss unentgeltlich sperren zu lassen. Die Bundesnetzagentur bestätigt den Weg dorthin: Für die Einrichtung wenden Sie sich direkt an Ihr Mobilfunkunternehmen, eine eigene Antragsstelle bei der Behörde gibt es dafür nicht. Die Einrichtung der Sperre ist damit gebührenfrei. Ob die spätere Freischaltung etwas kostet, regelt das Gesetz für Drittanbieterleistungen nicht ausdrücklich - fragen Sie vor einer Aufhebung bei Ihrem Anbieter nach.
So richten Sie die Sperre bei Telekom, Vodafone und o2 ein
| Anbieter | So geht es |
|---|---|
| Telekom | Im Kundencenter einloggen, zur Vertrags-Kachel gehen, dort bei „Meine Mobilfunk-Nummer“ auf „Drittanbietersperren verwalten“ klicken. |
| Vodafone | Sperre beim Kundenservice oder im Online-Kundenbereich beantragen. Der Mobilfunkanbieter muss sie nach § 61 Absatz 2 TKG auf Verlangen einrichten. |
| o2 | In Mein o2 im Bereich für Drittanbieterdienste oder in der Mein o2 App (laut o2-Hilfe, Stand 2020). Einzelne Kategorien wie Abos, Tickets oder Käufe im App-Store lassen sich gezielt sperren. |
Bei anderen Netzbetreibern und Discountern wie congstar oder Aldi Talk gilt derselbe Anspruch aus § 61 Absatz 2 TKG. Fragen Sie direkt bei Ihrem Vertragspartner nach dem Online-Weg oder der Hotline-Nummer, wenn Sie keine eigene Seite dazu finden.
Schritt für Schritt zur Sperre
Anbieter prüfen
Schauen Sie auf Ihre letzte Rechnung oder Ihren Vertrag: Telekom, Vodafone, o2 oder ein Discounter im selben Netz.
Online-Bereich oder App öffnen
Loggen Sie sich im Kundenportal oder in der App Ihres Anbieters ein.
Drittanbieterdienste sperren
Suchen Sie den Menüpunkt für Drittanbietersperren oder Drittanbieterdienste und aktivieren Sie die Sperre.
Bestätigung abwarten
Die Sperre ist meist sofort aktiv, eine Bestätigung kommt häufig per SMS oder E-Mail.
Rechnung weiter kontrollieren
Prüfen Sie die nächsten Rechnungen trotzdem auf unbekannte Posten, falls ein Dienst schon vor der Sperre aktiviert wurde.
Wenn ein Abo schon abgerechnet wurde
Hat Ihr minderjähriges Kind das Abo ohne Ihre Zustimmung abgeschlossen, kann der Kauf rechtlich unwirksam sein. Eine rechtliche Einschätzung dazu und Beratung im Einzelfall bietet die Verbraucherzentrale.
Darauf sollten Sie achten
Die wirksamsten Punkte zuerst:
Ihre Haken werden nicht gespeichert.
Was ist eine Drittanbietersperre?
Eine kostenlose Sperre, die verhindert, dass Leistungen anderer Anbieter über Ihre Mobilfunkrechnung abgerechnet werden - etwa Abo-Fallen, Klingeltöne oder Spiele-Abos.
Wie richte ich eine Drittanbietersperre ein?
Im Online-Kundenbereich oder in der App Ihres Mobilfunkanbieters, alternativ über die Kundenservice-Hotline. Bei Telekom, Vodafone und o2 finden Sie die genauen Wege oben in der Tabelle.
Wie erkenne ich, ob ich schon eine Drittanbietersperre habe?
Fragen Sie direkt bei Ihrem Mobilfunkanbieter nach. Im Kundenportal oder per Hotline wird Ihnen der aktuelle Status genannt.
Eine Drittanbietersperre ist ein Baustein, kein vollständiger Schutz. Dazu passen die Kindersicherung auf dem Android-Handy, Google Family Link und, wenn das Kind über Router oder Streaming-Geräte online geht, Jugendschutz am Router und bei Streamingdiensten.
Zuletzt geprüft am 08.10.2026
Quellen
- § 61 Selektive Sperre zum Schutz vor Kosten, Sperre bei Zahlungsverzug (TKG) · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
- Drittanbieter oder „Abo-Fallen“ · Bundesnetzagentur
- Wie richte ich eine Drittanbieter-Sperre ein? · Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (hilfe.o2online.de) · 01.02.2020
- Drittanbietersperre (Community-Lösung) · Telekom Deutschland GmbH (Telekom hilft Community) ·
- In-Game- und In-App-Käufe: Wenn virtueller Spielspaß teuer wird · Verbraucherzentrale · 19.12.2025
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 08.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten aufgeführt
- Wiedervorlage
- 08.04.2027
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