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Handyverbot an Schulen: was in den Bundesländern gilt

Ein Vater liest im Schuleingang einen Brief, während seine Tochter ihren Rucksack aufhängt.
Die Regel zur Handynutzung steht in der Schulordnung - dort lohnt der erste Blick.

Ein bundesweites Handyverbot gibt es nicht: Vier Länder schränken die private Nutzung per Gesetz oder Verordnung ein, andere per Erlass oder Empfehlung. Alle 16 Länder mit amtlicher Fundstelle.

Schulrecht ist Ländersache, und beim Handy gehen die 16 Länder sehr unterschiedliche Wege. Hessen, Bayern, Thüringen und Sachsen schränken die private Nutzung per Gesetz oder Verordnung ein, Bremen, Brandenburg und das Saarland per Erlass für jüngere Jahrgänge. Baden-Württemberg verpflichtet jede Schule zu einer eigenen Regel, andere Länder geben Empfehlungen und überlassen die Entscheidung der Schulordnung. Was an der Schule Ihres Kindes gilt, steht deshalb immer in deren Schul- oder Hausordnung.

Was in Ihrem Bundesland gilt

Stand der amtlichen Quellen: 21.10.2026. Jede Zeile verweist auf ihre Fundstelle - Gesetz, Verordnung, Erlass oder die Veröffentlichung des Ministeriums. Wo nur eine Empfehlung oder Ankündigung vorliegt, steht das dabei. Die Länder ändern ihre Regeln gerade häufig; den verbindlichen Stand nennt die Schule.

BundeslandWas giltGrundlageStand
Baden-WürttembergKein landesweites Verbot. Jede Schule muss die Nutzung in ihrer Schulordnung regeln, bis hin zum Verbot; Unterricht mit digitalen Medien bleibt erlaubt.§ 23 Abs. 2b Schulgesetzseit 20.12.2025
BayernPrivate Nutzung nur im Unterricht, bei Schulveranstaltungen oder mit Erlaubnis der Aufsicht. In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 darf die Schule sie im Gebäude nicht allgemein freigeben; ab Klasse 8 entscheidet die Schule mit dem Schulforum.Art. 56 Abs. 5 BayEUGGesetz, geprüft 21.10.2026
BerlinKeine landesweite Regel. Jede Schule entscheidet in ihrer Schul- und Hausordnung.Antwort des Senats, Drucksache 19/24072Stand 23.10.2025
BrandenburgGrund- und Förderschulen (Klassen 1 bis 6): private Geräte im Unterricht ausgeschaltet und verstaut. Weiterführende Schulen regeln selbst.Verwaltungsvorschrift, laut Ministeriumseit Schuljahr 2025/26
BremenPrivate Nutzung an Grundschulen und in der Sekundarstufe I untersagt; das Handy bleibt ausgeschaltet in der Tasche.Erlass, laut Senatspressestelleseit 01.06.2025
HamburgKein pauschales Verbot. Jede Schule beschließt über die Schulkonferenz eine verbindliche Regel; für Grundschulen wird die Nutzung nicht empfohlen.Handlungsempfehlung der Schulbehördevorgestellt 13.11.2025
HessenPrivate Nutzung im Schulgebäude und auf dem Gelände grundsätzlich unzulässig. Die Schulordnung kann für Sekundarstufe I und II Ausnahmen zulassen; Unterricht, Notfälle und medizinische Gründe sind ausgenommen.§ 69 Abs. 7 Hessisches Schulgesetzseit 01.08.2025
Mecklenburg-VorpommernKeine Pflichtregel des Landes. Das Ministerium empfiehlt, private Smartphones in den Klassen 1 bis 9 grundsätzlich nicht zu gestatten und ab Klasse 10 in festem Rahmen zu erlauben; jede Schule beschließt in ihrer Schulordnung.Handlungsempfehlungen des MinisteriumsStand Juli 2025
NiedersachsenKeine landesweite Pflicht. Gemeinsame Empfehlung mit Hamburg: Grundschule und Klassen 5 und 6 ohne private Smartphones, ab Klasse 7 handyfreie Zeiten und Zonen; die Schule regelt in der Schulordnung.Handlungsempfehlung Hamburg/Niedersachsenvorgestellt 13.11.2025
Nordrhein-WestfalenKein Gesetz. Das Schulministerium hat alle Schulen aufgefordert, verbindliche, altersgerechte Regeln in die Schulordnung aufzunehmen; für Grundschulen wird ein grundsätzliches Nutzungsverbot empfohlen.Pressemitteilung des SchulministeriumsStand 25.03.2025
Rheinland-PfalzBisher regelt jede Schule selbst. Angekündigt ist ein Verbot der privaten Nutzung bis einschließlich Klasse 10, auch in Pausen und im Ganztag.Ankündigung des Bildungsministeriumsgeplant ab 01.02.2027
SaarlandLandesweite Regel für Grundschulen und die Primarstufe der Förderschulen: private Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Weiterführende Schulen regeln selbst.Regel des Bildungsministeriums (über den Deutschen Bildungsserver)angekündigt 24.03.2025
SachsenPrivate mobile Endgeräte in der Schule untersagt: Klassen 1 bis 4 seit 01.02.2026, Klassen 5 bis 8 seit 01.08.2026. Ausnahmen bei Notfällen, Behinderung, chronischer Krankheit und mit Erlaubnis der Lehrkraft.Verordnung des Kultusministeriumsseit 01.08.2026
Sachsen-AnhaltKeine landesweite Regel. Jede Schule regelt in ihrer Hausordnung; das Ministerium unterstützt mit einer Handreichung.Handreichung „Zwischen Schutzraum und Lernraum“Stand Juni 2026
Schleswig-HolsteinEin generelles Mitführverbot ist unzulässig. Der Erlass empfiehlt dringend: Nutzung nur im Unterricht mit Erlaubnis, in Notfällen und sonst erst ab Klasse 10.Erlass des Bildungsministeriumsseit 01.08.2025
ThüringenDigitale Endgeräte nur im Unterricht, bei Schulveranstaltungen oder soweit die Schule oder das pädagogische Personal es gestattet.§ 30 Abs. 3a Thüringer Schulgesetzseit 01.08.2024

Ausnahmen: Unterricht, Notfall und Gesundheit

Was Eltern und Lehrkräfte vom Verbot halten

Laut der Cyberlife-VI-Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing von 2026 wünschen sich 51 Prozent der befragten Eltern ein Handyverbot an der Schule - 16 Prozentpunkte mehr als 2024. Von den befragten Lehrkräften sind 71 Prozent für ein Smartphone-Verbot an ihrer Schule, 15 Prozent dagegen.

Was Sie als Eltern jetzt tun können

  1. Schulordnung der eigenen Schule einsehen

    Fragen Sie im Sekretariat oder beim Elternbeirat nach der aktuell gültigen Schulordnung oder Hausordnung. Dort steht, was für Ihr Kind konkret gilt - unabhängig davon, ob das Bundesland eine eigene gesetzliche Regel hat.

  2. Erreichbarkeit im Notfall klären

    Besprechen Sie mit der Schule, auf welchem Weg Sie im Notfall erreicht werden und wie Ihr Kind während des Handyverbots an Sie herankommt, etwa über das Sekretariat oder eine Lehrkraft.

  3. Ausnahmen für Ihr Kind klären

    Braucht Ihr Kind das Handy aus gesundheitlichen Gründen, etwa für eine Messgeräte-App, beantragen Sie die Erlaubnis bei der Schulleitung. Das hessische Schulgesetz sieht eine solche Gestattung ausdrücklich vor (§ 69 Abs. 7 HSchG), in Bayern kann die Aufsicht führende Person die Nutzung im Einzelfall erlauben.

  4. Bei neuen Regeln mitwirken

    Wird die Handyregel an der Schule gerade erst von der Schulkonferenz beschlossen, bringen Sie sich über die Elternvertretung aktiv in die Ausarbeitung ein.

  5. Bei Streit ums Handy Hilfe holen

    Gibt es wegen des Handys Dauerstreit oder Ärger in der Klasse, berät das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer kostenlos unter 0800 111 0550, montags, mittwochs und freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 bis 19 Uhr. Ihr Kind erreicht das Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111 montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr, kostenlos und anonym.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Checkliste: Handyverbot an der Schule

Was Sie vor Ort prüfen sollten

Vor Ort zählt die Schulordnung der einzelnen Schule, auch wenn das Land eigene Vorgaben macht.

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Häufige Fragen zum Handyverbot

Ist ein Handyverbot an Schulen überhaupt erlaubt?

Ja. Schulrecht ist Landessache, deshalb kann jedes Land selbst regeln, ob und wie die private Handynutzung eingeschränkt wird - per Gesetz wie in Hessen und Bayern, per Verordnung wie in Sachsen, per Erlass wie in Bremen oder über die Schulordnung der einzelnen Schule.

Darf die Schule das Handy meines Kindes einbehalten?

In mehreren Ländern ja, vorübergehend: Hessen, Bayern und Thüringen erlauben in ihren Schulgesetzen, ein unzulässig genutztes Gerät einzubehalten; in Hessen soll es am Ende des Unterrichtstags zurückgegeben werden. Baden-Württemberg erlaubt das Einziehen längstens bis Unterrichtsende und bei wiederholten Verstößen die Rückgabe an die Eltern. Wie lange genau, regelt sonst die Schulordnung.

Wie erreiche ich mein Kind, wenn das Handy verboten ist?

Ausdrückliche Notfallregeln enthalten das hessische Schulgesetz und die sächsische Verordnung, Schleswig-Holsteins Erlass nennt Notfälle ebenfalls. In Bayern und Thüringen kann die Aufsicht die Nutzung im Einzelfall erlauben. Fragen Sie an der Schule nach dem Weg im Notfall, etwa über das Sekretariat.

Was gilt, wenn mein Bundesland keine eigene Regel hat?

Dann entscheidet die einzelne Schule über ihre Schulordnung. Ob Ihr Land eine Regel hat, ist nicht immer leicht zu erkennen, denn mehrere Länder haben seit 2025 eigene Erlasse herausgegeben. Fragen Sie im Sekretariat, beim Elternbeirat oder beim Kultusministerium nach dem aktuellen Stand.

Wann ein eigenes Handy für Ihr Kind überhaupt sinnvoll ist, zeigt Ab wann ein Handy? Woran Sie es festmachen. Wer das erste Gerät plant, findet Hinweise unter Das erste Handy schenken: was vorher geklärt sein sollte. Einen spielerischen Einstieg in eigene Regeln bietet Der Handy-Führerschein für Kinder. Was die Expertenkommission des Bundes zum Handy in der Schule vorschlägt, ordnet Expertenkommission Jugendschutz: was die 56 Empfehlungen für Familien bedeuten ein.

Zuletzt geprüft am 21.10.2026 · fachlich geprüft

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
21.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten aufgeführt
Wiedervorlage
21.01.2027

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