Das erste Handy schenken: was vorher geklärt sein sollte
Wer dem Kind das erste eigene Smartphone gibt, klärt vorher vier Dinge: das passende Alter, den Tarif, den Kinderschutz und die gemeinsamen Hausregeln.
Bevor ein Kind sein erstes Smartphone bekommt, lohnt sich eine kurze Liste: Passt das Alter zur Reife des Kindes, braucht es einen Prepaid-Tarif oder einen Mobilfunkvertrag, läuft die Kindersicherung schon, bevor das Gerät den Besitzer wechselt, und stehen gemeinsame Absprachen fest? Wird einer dieser Punkte übersprungen, zeigt sich das meist erst, wenn das erste Problem auftritt - eine hohe Rechnung, ein Streit über Nutzungszeiten oder ein Gerät ohne jede Einstellung.
Welches Alter passt
Die Leitlinie zur Medienzeit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ, Stand 2023) empfiehlt, Kindern frühestens ab 9 Jahren, besser erst ab 12 Jahren, ein eigenes Smartphone mit eingeschränktem Internetzugang zu überlassen. Das Alter der Klassenkameraden ist dabei kein Maßstab. Wie weit sich die Altersfrage für das eigene Kind im Einzelfall beantworten lässt, ist Thema eines eigenen Beitrags zur Frage, ab wann ein Handy passt.
Prepaid oder Mobilfunkvertrag
Ein Prepaid-Tarif lässt sich mit eigenem Taschengeld bezahlen: Schließt ein Kind einen solchen Vertrag ohne Zustimmung der Eltern ab und bezahlt sofort mit Mitteln, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden, gilt der Vertrag nach § 110 BGB von Anfang an als wirksam. Ein Mobilfunkvertrag mit laufender monatlicher Zahlungspflicht ist damit nicht automatisch gedeckt. Welche Variante im Einzelfall passt, klärt der Vergleich von Handyvertrag und Prepaid fürs Kind.
| Merkmal | Prepaid | Mobilfunkvertrag |
|---|---|---|
| Kostenkontrolle | Vorab aufgeladenes Guthaben | Monatliche Rechnung |
| Bindung | Keine Mindestlaufzeit | Meist mehrjährige Laufzeit |
| Ohne Eltern-Unterschrift möglich | Ja, bei Zahlung mit eigenem Taschengeld (§ 110 BGB) | In der Regel nein |
Konto und Kindersicherung vor der Übergabe
Ein eigenes Google-Konto dürfen Kinder in Deutschland erst ab 16 Jahren selbst verwalten - jüngere Kinder bekommen ein Konto, das die Eltern über Family Link einrichten und verwalten. Wer ein Android-Gerät übergibt, richtet Family Link deshalb vor der ersten Nutzung ein, nicht danach; die Einrichtung in der Übersicht zeigt die einzelnen Schritte. Bei einem iPhone übernimmt das die Apple Familienfreigabe.
So gelingt die Übergabe
Account und Kindersicherung vorher einrichten
Family Link oder Familienfreigabe auf dem Gerät aktivieren, bevor das Kind es zum ersten Mal in der Hand hat - danach lassen sich Einstellungen nur noch nachträglich ändern.
Vertragsart festlegen
Entscheiden, ob ein Prepaid-Tarif mit eigenem Taschengeld oder ein Mobilfunkvertrag mit Unterschrift der Eltern infrage kommt.
SIM-Karte prüfen
Klären, ob eine eigene Mobilfunkkarte eingelegt ist - ohne sie funktioniert kein Notruf.
Regeln besprechen
Nutzungszeiten, erlaubte Apps und Erreichbarkeit vorher festlegen, zum Beispiel mit dem Handy-Führerschein für Kinder.
Ansprechpartner festlegen
Vorher klären, wer hilft, wenn etwas schiefläuft - bei technischen Fragen und bei Problemen mit anderen Kindern.
Vor der Übergabe geklärt
Die Punkte mit der größten Wirkung zuerst.
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Wie sich Nutzungszeiten und Apps im Alltag konkret regeln lassen, zeigt der Handy-Führerschein für Kinder. Ob Eltern das neue Handy danach noch kontrollieren dürfen, beantwortet Darf ich das Handy meines Kindes kontrollieren?. Wer noch unsicher ist, ob ein Smartphone überhaupt die richtige Wahl ist, findet einen Vergleich unter Kinderhandy oder Smartphone?. Ob und wann das Handy in der Schule genutzt werden darf, regelt jedes Land anders - siehe Handyverbot an Schulen. Wird es ein iPhone, führt iPhone für Kinder einrichten Schritt für Schritt durch die Einrichtung.
Zuletzt geprüft am 08.10.2026
Quellen
- § 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln · Bundesamt für Justiz
- § 4 Notrufverordnung - Notrufverbindungen · Bundesamt für Justiz
- Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend (AWMF 027-075, S2k), Kapitel 3: Empfehlungen · Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (federführend) mit weiteren Fachgesellschaften · 01.07.2023
- Mindestalter für Google-Konten · Google LLC, Google-Konto-Hilfe · 25.10.2026
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 08.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 4 Quellen, unten aufgeführt
- Wiedervorlage
- 07.10.2028
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