Smartwatch für Kinder: was erlaubt ist und was nicht
Uhren mit Abhörfunktion sind in Deutschland verboten - auch der Besitz. Woran Sie sie erkennen und worauf es sonst ankommt.
Eine Kinder-Smartwatch soll zwei Dinge leisten: erreichbar machen und beruhigen. Sie kann beides - aber ein Teil der angebotenen Geräte ist in Deutschland verboten, und das wissen die meisten Eltern nicht, die eine besitzen.
Woran Sie eine verbotene Uhr erkennen
Nicht die Uhr an sich ist das Problem, sondern eine bestimmte Funktion: Über die zugehörige App lässt sich eine beliebige Telefonnummer festlegen, die die Uhr unbemerkt anruft - der Anrufer hört dann mit, was um das Kind herum gesprochen wird. Genau das macht die Uhr zu einer als Alltagsgegenstand verkleideten Abhöranlage.
- In der Bedienungsanleitung steht „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“ oder „one-way-conversation“.
- Die App fordert Sie auf, eine Monitorrufnummer einzugeben.
- Die Uhr kann angerufen werden, ohne dass das Kind den Anruf annimmt oder etwas merkt.
Wenn Sie so eine Uhr schon haben
Die Bundesnetzagentur rät, die Uhr selbst unbrauchbar zu machen und den Nachweis darüber aufzubewahren. Ein Rückgabe- oder Umtauschanspruch gegenüber dem Händler kann bestehen, wenn ein Gerät verkauft wurde, das hier nicht verkehrsfähig ist - das klärt eine Verbraucherzentrale im Einzelfall.
Anleitung und App prüfen
Die drei Begriffe sind nur der häufigste Hinweis; die Bundesnetzagentur schreibt, die Abhörfunktion werde „oft“ so bezeichnet. Finden Sie keinen davon, lesen Sie nach, ob Anleitung oder App eine andere Möglichkeit beschreiben, unbemerkt mitzuhören oder heimlich Bilder aufzunehmen.
Die Uhr vernichten und den Nachweis aufheben
In den Hausmüll darf sie nicht. Als Nachweis nennt die Bundesnetzagentur beispielhaft die Bestätigung einer Abfallwirtschaftsstation, dass sie die Uhr zur Entsorgung angenommen hat; dafür hält die Behörde einen Vordruck bereit. Ebenso geht ein Foto oder Video der selbst zerstörten Uhr. Den Nachweis bewahren Sie auf, und schreibt die Behörde Sie an, reichen Sie ihn dort ein.
Zweifelsfälle mit der Bundesnetzagentur klären
Erreichbar ist die Behörde unter spionagegeraete@bnetza.de und montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter 0228 14 15 16. Fragen Sie dort zum Beispiel nach, wenn die App die Monitorrufnummer nach einer Aktualisierung nicht mehr anbietet. Laut Bundesnetzagentur konnten Abhörfunktionen in Apps für Kinderuhren nachträglich blockiert werden.
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Wir nennen bewusst keine Modelle: Sie wechseln jährlich, und eine Empfehlung, die niemand nachprüft, ist Werbung. Prüfbar sind dagegen die Eigenschaften.
| Prüfen Sie | Warum |
|---|---|
| Keine Abhörfunktion | sonst ist der Besitz in Deutschland verboten |
| Wo die Daten liegen | Standortdaten eines Kindes auf einem Server außerhalb der EU sind kaum kontrollierbar |
| Wer anrufen darf | eine Freigabeliste verhindert Anrufe von Unbekannten |
| Was ohne Abo bleibt | manche Uhren verlieren bei gekündigtem Abo jede Funktion |
| Ob sie ohne Konto läuft | jedes zusätzliche Konto ist ein zusätzlicher Datenbestand |
| Löschbarkeit | ob sich Verlauf und Konto vollständig löschen lassen |
Vor dem Kauf prüfen
Die Bundesnetzagentur rät, sich vor dem Kauf über die genauen Funktionen zu informieren und Produktbeschreibung sowie Datenschutzbestimmungen der App genau zu prüfen.
- Produktbeschreibung und Anleitung lesenBeschreiben sie eine Funktion, über die jemand unbemerkt mithören oder heimlich Bilder aufnehmen kann, kommt das Modell nicht in Frage. Stutzig machen sollte laut Behörde, wenn von ungewöhnlichen Kameras oder Mikrofonen die Rede ist.
- Klären, ob die Uhr ein Smartphone brauchtViele Smartwatches funktionieren laut klicksafe nur mit verbundenem Smartphone, Uhren mit eigener SIM-Karte auch ohne.
- Die Datenschutzbestimmungen der App lesenklicksafe nennt die Fragen, welche Daten gesammelt werden, wer Zugriff hat und wozu sie genutzt werden.
- Mit dem Kind besprechen, welche Funktionen laufenklicksafe rät, dem Kind zu erklären, ob Ortung oder Geo-Fencing genutzt werden, und es ernst zu nehmen, wenn es einzelne Funktionen nicht möchte.
- In der Schule nachfragenManche Schulen sehen elektronische Geräte im Unterricht nicht gern. klicksafe empfiehlt, vor der Anschaffung zu fragen, ob Smartwatches dort erlaubt sind.
Und die Frage nach dem Orten
Technisch ist es einfach, pädagogisch ist es das nicht. Dauerhafte Ortung nimmt einem Kind die Erfahrung, einen Weg allein zu bewältigen - und sie verlagert das Vertrauen von der Absprache auf das Gerät. Sinnvoll ist die Frage: Was genau soll die Uhr lösen? Für „ich möchte wissen, dass es angekommen ist“ genügt ein Anruf. Für den Schulweg genügt oft eine Absprache.
Wenn Sie orten, dann offen: Ein Kind sollte wissen, dass die Uhr den Standort übermittelt. Heimliche Ortung ist bei älteren Kindern ohnehin bald bekannt - und kostet dann mehr, als sie eingebracht hat.
Ab welchem Alter?
Die Anbieter richten sich an Kinder von etwa fünf bis zwölf Jahren. Sinnvoll wird eine Uhr in der Regel dann, wenn ein Kind regelmäßig eigene Wege geht - also mit dem Schulweg. Vorher löst sie ein Problem, das noch niemand hat.
Als Zwischenschritt vor dem ersten Smartphone taugt sie gut, wenn sie mit eigener SIM-Karte telefoniert und kein offenes Internet bietet. Ob Apps, Kamera oder Chat dazugehören, ist Modellsache.
Häufige Fragen
Handy oder Smartwatch für Kinder - was ist besser?
Braucht eine Smartwatch ein gekoppeltes Smartphone, lohnt sie sich laut klicksafe erst, wenn das Kind ohnehin alt genug für ein eigenes ist. Uhren mit eigener SIM-Karte telefonieren und verschicken Nachrichten auch allein. Ob Kamera oder Apps dazugehören, ist von Modell zu Modell verschieden.
Wie funktioniert eine Smartwatch für Kinder?
Zur Uhr gehört eine App auf dem Smartphone der Eltern, die laut klicksafe anzeigt, wo sich die Uhr und damit das Kind befindet. Manche Modelle melden, wenn das Kind einen festgelegten Bereich verlässt, und eine SOS-Taste ruft vorher gespeicherte Nummern an.
Darf ich mein Kind über die Uhr orten?
Ja. Die Bundesnetzagentur zählt die Ortung zu den zulässigen Funktionen; verboten sind Uhren, mit denen sich unbemerkt mithören oder heimlich Bilder aufnehmen lassen. Als Schutz vor Gewalt oder Entführung taugt die Ortung laut klicksafe nur begrenzt, weil man dem Kind die Uhr leicht abnehmen kann.
Wer noch zwischen Uhr und Handy schwankt, findet den Vergleich unter Kinderhandy oder Smartphone? Die Alternativen im Vergleich und Kriterien für das erste Gerät unter Das richtige Handy für mein Kind. Wie viel Aufsicht in welchem Alter passt, behandelt Darf ich das Handy meines Kindes kontrollieren?.
Zuletzt geprüft am 28.09.2026
Quellen
- § 8 TDDDG - Missbrauch von Telekommunikationsanlagen · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de · 10.03.2026
- Verbotene Spionagegeräte - Kontakt der zuständigen Stelle · Bundesnetzagentur
- Verbraucherinformation: Kinderuhren mit Abhörfunktion · Bundesnetzagentur
- Vernichtungsnachweis (Vordruck) · Bundesnetzagentur · 01.12.2021
- Staubsauger mit Augen und Ohren - Interview über Spionagegeräte · Bundesnetzagentur, Insight Blog
- Kinder-Smartwatches - Startseite des Herstellers · Xplora (Hersteller), myxplora.de
- Modelle vergleichen · Xplora (Hersteller), myxplora.de
- Welche Smartwatch für Kinder? Ratgeber des Herstellers · Xplora (Hersteller), myxplora.de
- Smartwatch - Themenbereich Smart Home · klicksafe (Medienanstalt Rheinland-Pfalz, EU-Initiative) · 12.10.2023
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 28.09.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 9 Quellen, unten vollständig aufgeführt
- Wiedervorlage
- 28.09.2027
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