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WhatsApp: Steckbrief für Eltern

13 Jahre - das steht in den Nutzungsbedingungen und ist ein Vertrag, kein Gesetz. Geprüft wird das Alter nicht. Wichtiger als die Zahl sind zwei Voreinstellungen: Jede Nummer darf anrufen, und jede Nummer darf in Gruppen hinzufügen.

Ab welchem Alter?

Mindestalter des Anbieters
ab 13 Jahren Eine Regel aus den Nutzungsbedingungen, also ein Vertrag - kein Gesetz. Der Dienst prüft das Alter in der Regel nicht nach.

Diese Angabe setzt voraus, dass im Konto das richtige Alter steht. Eine verlässliche Altersprüfung bei der Anmeldung gibt es hier nicht - ein Kind, das ein falsches Geburtsjahr einträgt, bekommt die Einstellungen der älteren Altersgruppe.

Steckbrief

Angaben geprüft am 15.09.2026.

Der Dienst

AnbieterWhatsApp Ireland Limited (Meta)
Art des DienstesMessenger
Verfügbar aufAndroid ab 6.0, iPhone ab iOS 15.1, dazu Web und Rechner-App
Geschäftsmodellkostenlos; Werbung in Status und Kanälen, werbefreies Abo möglich

Wer Kontakt aufnehmen kann

Direktnachrichtenja, das ist die Kernfunktion, Ende-zu-Ende-verschlüsselt
Kontakt durch Unbekannteja - voreingestellt darf JEDE Nummer anrufen und in Gruppen hinzufügen. Bei einem durch Eltern verwalteten Konto nur gespeicherte Kontakte.
Öffentliches Profilkein öffentliches Profil; Profilbild aber voreingestellt für alle sichtbar, bei Elternkonten nur für gespeicherte Kontakte
Standortja, Live-Standort in Echtzeit und einmaliger Standort im Chat; Elternkonten können den Standort nicht teilen
Live-Funktionenja, Sprach- und Videoanrufe, Live-Standort

Was es kostet

Werbungja, in Status und Kanälen - in Europa nicht für nachweislich unter 18-Jährige
Käufe in der Appja, Kanal-Abos; das werbefreie Abo (3,00 oder 4,00 Euro monatlich) erst ab 18 Jahren

Was die Nutzung verlängert

Vorgeschlagene Inhalteja, Kanalempfehlungen über maschinelles Lernen, abschaltbar

Was Eltern einstellen können

Elternfunktionenja, durch Eltern verwaltete Konten mit eigener PIN - aber nur für Kinder UNTER 13. Ab 13 gibt es im Dienst keine Elternfunktion. Die Einführung läuft stufenweise; ob sie in Deutschland verfügbar ist, sagt keine Anbieterquelle.
Melden und blockierenja, Kontakte, Statusmeldungen und Kanäle melden und blockieren

Daten und Nutzen

Eigene Inhalteja, Text, Bilder, Video, Sprachnachrichten, Dokumente, Status
Was an Daten anfälltErhoben werden Handynummer, Profilangaben, Adressbuch, Nutzungs-, Geräte- und Standortdaten - für Betrieb, Sicherheit und für Werbung in Status und Kanälen.
Wofür der Dienst gut istNachrichten, Sprach- und Videoanrufe mit Familie und Freunden, Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Für den Klassenchat der Standard, an dem kaum vorbeizukommen ist.

Dazu haben wir keine belastbare Angabe gefunden: Endloses Scrollen, Automatisch nächstes Video. Wir tragen es nach, sobald der Anbieter es selbst dokumentiert.

Die zwei Voreinstellungen, die wirklich zählen

Nach der Altersfrage kommt fast immer die falsche zweite Frage („kann ich mitlesen?“). Die richtige ist: Wer darf mein Kind erreichen? Und die Antwort steht bei WhatsApp im Hilfebereich, im Wortlaut des Anbieters: Voreingestellt können „unbekannte Nummern“ anrufen, und „alle Benutzer*innen“ können in Gruppen hinzufügen.

Das ist der Weg, über den fremder Kontakt bei einem Messenger ohne öffentliche Profile überhaupt entsteht - nicht über eine Suchfunktion, sondern über eine Gruppe, in die jemand die Nummer hineinzieht. Beides lässt sich in den Datenschutz-Einstellungen auf „Meine Kontakte“ umstellen, und das ist die eine Einstellung, die den meisten Unterschied macht.

Die 13 prüft niemand

klicksafe schreibt es in einem Satz: „Es wird jedoch nicht kontrolliert, ob Nutzer*innen das erforderliche Mindestalter erreicht haben.“ Die 13 ist eine Vertragsklausel - sie gibt WhatsApp das Recht, ein Konto zu sperren, und sie gibt Eltern ein Argument. Ein Schutz ist sie nicht.

Daraus folgt nichts Dramatisches, aber etwas Praktisches: Die Entscheidung liegt vollständig bei Ihnen, und sie hängt weniger am Geburtsdatum als am Klassenchat. Wie sich das in eine Vereinbarung fassen lässt, steht auf Medienregeln in der Familie.

Was Sie einstellen können

  1. „Wer darf mich zu Gruppen hinzufügen“ auf „Meine Kontakte“

    Einstellungen, Datenschutz, Gruppen. Voreingestellt steht dort „Alle“. Das ist die wichtigste einzelne Änderung, weil Gruppen der Weg sind, über den fremde Nummern an das Kind kommen.

  2. Anrufe von unbekannten Nummern stummschalten

    Ebenfalls in den Datenschutz-Einstellungen. Anrufe von Fremden gehen dann nicht verloren, klingeln aber nicht.

  3. Profilbild und „zuletzt online“ einschränken

    Beides ist voreingestellt für alle sichtbar. Für ein Kinderprofil gehört es auf „Meine Kontakte“ - ein Profilbild ist bei einem fremden Kontakt die erste Information, die er bekommt.

  4. Kanäle und Status bewusst ansehen

    Dort läuft die Werbung, und dort empfiehlt ein System Kanäle. Die Empfehlungen lassen sich abschalten.

Häufige Fragen

WhatsApp ab welchem Alter?

Die Nutzungsbedingungen erlauben die eigenständige Nutzung ab 13 Jahren. Das ist eine vertragliche Regel des Anbieters, keine gesetzliche Grenze - und sie wird nicht geprüft. Für Kinder unter 13 gibt es durch Eltern verwaltete Konten, deren Verfügbarkeit in Deutschland der Anbieter offenlässt.

Können Fremde mein Kind bei WhatsApp anschreiben?

Ja. Voreingestellt können unbekannte Nummern anrufen, und alle Nutzer können zu Gruppen hinzufügen - so entsteht fremder Kontakt bei einem Messenger ohne öffentliche Profile. Beides lässt sich auf „Meine Kontakte“ umstellen.

Gibt es bei WhatsApp Elternfunktionen?

Nur für Kinder unter 13, über ein durch Eltern verwaltetes Konto mit eigener PIN. Ab 13 gibt es im Dienst keine Elternfunktion. Zeitgrenzen lassen sich dann nur über die Einstellungen des Geräts setzen.

Kostet WhatsApp etwas?

Die Nutzung ist kostenlos. Es gibt Kanal-Abos, und das werbefreie Abo für Status und Kanäle (3,00 oder 4,00 Euro monatlich) ist erst ab 18 Jahren verfügbar.

Zuletzt geprüft am 15.09.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
15.09.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
15.09.2027

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