Medienbildung in Kita und Schule: was die Bundesländer verlangen
Medienbildung regelt jedes Land selbst: Für die Kita steht sie in Bayern und Schleswig-Holstein in Gesetz oder Verordnung, für die Schule in Hamburg im Schulgesetz.
Wie verbindlich Kitas und Schulen Medienbildung angehen müssen, regelt jedes der 16 Länder selbst - in Gesetzen, Verordnungen, Bildungsplänen oder Empfehlungen. Gemeinsame Rahmen gibt es trotzdem: für die Kita seit 2004 den „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung“, der „Musische Bildung/Umgang mit Medien“ als Bildungsbereich nennt, für die Schule seit 2016 die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Die Tabellen unten zeigen, wie die Länder das umsetzen, mit Fundstelle je Land (Stand der Prüfung: 24.10.2026).
Kita: was die Bildungspläne der Länder zu Medien sagen
Fast alle Länder haben einen Bildungsplan für die Kita, der Medien nennt - als eigenen Bildungsbereich etwa in Baden-Württemberg (seit der Fassung von 2025), Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen, als Teil eines Bereichs in Bremen und Sachsen. Wie verbindlich der Plan ist, reicht von der Empfehlung bis zum Gesetz. In Bayern nennt die Ausführungsverordnung zum Kita-Gesetz Medienbildung als eigenes Bildungsziel, in Schleswig-Holstein zählt das Kita-Gesetz „Medien und Digitalisierung“ zu den Bildungsthemen, die einzubeziehen sind. Andere Länder nennen ihren Plan einen verbindlichen Orientierungsrahmen oder eine Empfehlung.
| Bundesland | Bildungsplan und Stand | Medien und Verbindlichkeit | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Orientierungsplan, Fassung 2025 | Medien: eigenes Bildungsfeld „Medienbildung“. Verbindlichkeit: in seinen Zielen verbindlich | Kultusministerium BW |
| Bayern | Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan (seit 2005) | Medien: Bildungsziel „Medienbildung und -erziehung“. Verbindlichkeit: Rechtsverordnung, § 9 AVBayKiBiG; der Träger sorgt dafür, dass sich das Personal am Plan orientiert (§ 14 Abs. 2) | Bayern.Recht |
| Berlin | Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege | Medien: ja. Verbindlichkeit: laut Senat verbindlicher Orientierungsrahmen | Senat Berlin |
| Brandenburg | Bildungsplan - erweiterte Grundsätze elementarer Bildung, Juli 2024 | Medien: nicht geprüft. Verbindlichkeit: amtliche Empfehlung | MBJS Brandenburg |
| Bremen | Bildungsplan 0-10 (Kita, Kindertagespflege, Grundschule) | Medien: digitale Medien im Bereich Sachbildung. Verbindlichkeit: gilt laut Senatorin für Kita und Grundschule | Senatorin für Kinder und Bildung |
| Hamburg | Hamburger Bildungsleitlinien, Stand 10/2024 | Medien: eigener Bildungsbereich „Digitale Medienbildung“. Verbindlichkeit: verbindlicher Orientierungsrahmen nach dem Landesrahmenvertrag | Sozialbehörde Hamburg |
| Hessen | Bildungs- und Erziehungsplan 0-10 | Medien: nicht geprüft. Verbindlichkeit: laut Land im Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch und im Schulgesetz verankert | Land Hessen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bildungskonzeption 0-10, Fassung 2025 | Medien: eigener Bereich „Medien und digitale Bildung“. Verbindlichkeit: Betriebserlaubnis an die Umsetzung gebunden; mediale Bildung laut Konzeption im Kita-Gesetz verankert | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Niedersachsen | Orientierungsplan, aktualisiert 2023 | Medien: am Rande (technische Medien, Computer). Verbindlichkeit: Orientierung | Kultusministerium Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | Bildungsgrundsätze 0-10, Stand 2018 | Medien: ja. Verbindlichkeit: gemeinsame Empfehlung von Schul- und Familienministerium | Land NRW |
| Rheinland-Pfalz | Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, Ausgabe 2020 | Medien: eigener Bereich „Medien“. Verbindlichkeit: Empfehlung | Kita-Portal Rheinland-Pfalz |
| Saarland | Bildungsprogramm mit Handreichungen, 2018 | Medien: nicht amtlich belegt. Verbindlichkeit: laut Ministerium Grundlage der pädagogischen Arbeit | Ministerium Saarland |
| Sachsen | Sächsischer Bildungsplan, 2011 | Medien: Teil der „Kommunikativen Bildung“. Verbindlichkeit: verbindlicher Rahmen | Land Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Bildung: elementar, Fortschreibung 2025 | Medien: Schwerpunkt Medienbildung. Verbindlichkeit: nicht im Wortlaut geprüft | Sozialministerium Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Erfolgreich starten, Februar 2026 | Medien: Bildungsthema „Medien und Digitalisierung“. Verbindlichkeit: Gesetz, § 19 Abs. 1 KiTaG | Land Schleswig-Holstein |
| Thüringen | Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, seit 2015 | Medien: eigener Bereich „Medienbildung“. Verbindlichkeit: laut Plan im Kita-Gesetz festgeschrieben | Bildungsplan (Digitale Bibliothek Thüringen) |
Schule: was die Rahmenpläne verbindlich machen
Am deutlichsten ist Hamburg: Das Schulgesetz zählt Medienerziehung zu den Aufgabengebieten, die fächerübergreifend unterrichtet werden. Baden-Württemberg hat Medienbildung 2016 als eine von sechs Leitperspektiven verbindlich in die Bildungspläne aufgenommen. Nordrhein-Westfalen macht seinen Medienkompetenzrahmen zur Grundlage der verbindlichen Medienkonzepte jeder Schule, Niedersachsen verlangt, die Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum „so verbindlich“ zu verankern. Sachsen formuliert in seiner Konzeption von 2017 verbindliche Ziele für die Medienbildung.
Lehrpläne, Fächer und Ziele
Andere Länder haben die Kompetenzen der KMK-Strategie in ihre Lehrpläne eingearbeitet, etwa Sachsen-Anhalt 2020 für Grund- und Sekundarschule, oder machen Medienkompetenz zum Bestandteil jedes Fachs, wie Schleswig-Holstein seit 2018 ab der Grundschule. Hessen setzt das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen bis zum Ende der Pflichtschulzeit erworben haben. Für das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern ließ sich kein amtliches Dokument lesen.
| Bundesland | Rahmen und Stand | Wie verbindlich | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Leitperspektive Medienbildung in den Bildungsplänen 2016, seit 2025 weiterentwickelt | „verbindlich eingeführt“ | Kultusministerium BW |
| Bayern | LehrplanPLUS: übergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel „Medienbildung/Digitale Bildung“, schuleigenes Mediencurriculum | Teil des Lehrplans | LehrplanPLUS |
| Berlin | Rahmenlehrplan 1-10 Berlin-Brandenburg: Medienbildung als fächerübergreifendes Thema | Teil des Rahmenlehrplans, Umfang im Wortlaut nicht geprüft | Bildungsserver Berlin-Brandenburg |
| Brandenburg | Rahmenlehrplan 1-10 Berlin-Brandenburg: Medienbildung als fächerübergreifendes Thema | Teil des Rahmenlehrplans, Umfang im Wortlaut nicht geprüft | Bildungsserver Berlin-Brandenburg |
| Bremen | Grundschule: Bildungsplan 0-10; weiterführende Schulen: kein eigener Rahmen gefunden | nicht amtlich belegt | Senatorin für Kinder und Bildung |
| Hamburg | Aufgabengebiet Medienerziehung | Gesetz, § 5 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz | Hamburgisches Schulgesetz |
| Hessen | Praxisleitfaden Medienkompetenz, ausgerichtet an der KMK-Strategie | Ziel: alle Kompetenzen bis Ende der Pflichtschulzeit | Kultusministerium Hessen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ | nicht amtlich belegt | nicht amtlich belegt |
| Niedersachsen | Orientierungsrahmen Medienbildung | Verankerung im schuleigenen Curriculum | Kultusministerium Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | Medienkompetenzrahmen NRW | Grundlage der verbindlichen Medienkonzepte der Schulen | Medienkompetenzrahmen NRW |
| Rheinland-Pfalz | MedienkomP@ss mit Rahmenkonzept ab 2017 | Verbindlichkeit nicht genannt | Bildungsportal Rheinland-Pfalz |
| Saarland | nicht amtlich belegt | nicht amtlich belegt | nicht amtlich belegt |
| Sachsen | Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“, 2017 | formuliert verbindliche Ziele | Kultusministerium Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Lehrplananforderungen „Bildung in der digitalen Welt“, 2020 | in die Fachlehrpläne von Grund- und Sekundarschule eingearbeitet | Landesinstitut LISA |
| Schleswig-Holstein | Ergänzung zu den Fachanforderungen Medienkompetenz, 2018 | Bestandteil jedes Fachs ab der Grundschule | Bildungsministerium Schleswig-Holstein |
| Thüringen | Bildungsplan bis 18 Jahre; Kurs „Medienkunde“ an weiterführenden Schulen | Lehrpläne verbindlich, Kurs im Wortlaut nicht geprüft | Bildungsplan (Digitale Bibliothek Thüringen) |
Die gemeinsamen Rahmen der Länder: Schule und Kita
2016 beschloss die Kultusministerkonferenz die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ mit einem Kompetenzmodell für Schulen. Ein Gesetz ist sie nicht, aber die Länder haben sich darin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Kinder, die ab dem Schuljahr 2018/2019 eingeschult wurden oder in die Sekundarstufe I eintraten, die Kompetenzen bis zum Ende der Pflichtschulzeit erwerben können. Wie sie das umsetzen, regelt jedes Land selbst.
Für die Kita beschlossen Jugend- und Kultusministerkonferenz 2004 den „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“. Er nennt „Musische Bildung/Umgang mit Medien“ als Bildungsbereich und zählt zur Medienkompetenz die Fähigkeit, Medien zweckbestimmt und kreativ zu nutzen. Die Bildungspläne der Länder beschreibt er als Orientierungsrahmen, auf deren Grundlage die Einrichtungen eigene Konzeptionen erstellen.
Gesetz, Plan oder Empfehlung: der Unterschied zählt
Was das für Eltern heißt
Der Blick ins Landesrecht ersetzt nicht das Gespräch mit der Einrichtung. Ob und wie Medienbildung ankommt, entscheidet vor allem die einzelne Kita oder Schule - und das lässt sich nachfragen. Was Medienkompetenz als Ziel überhaupt bedeutet, erklärt Medienkompetenz und Medienbewusstsein.
Beim Elternabend nachfragen
Bringen Sie das Thema beim Elternabend ein und fragen Sie, wie digitale Medien im Alltag oder im Unterricht vorkommen.
Nach dem Konzept der Einrichtung fragen
Fragen Sie nach dem Medienbildungskonzept der konkreten Kita oder Schule, nicht nach dem Landesplan - der Plan ist nur der Rahmen.
Landestabelle als Einordnung nutzen
Sehen Sie in der Tabelle oben nach, was Ihr Bundesland vorgibt - so wissen Sie, worauf Sie sich beim Gespräch mit der Einrichtung berufen können.
Bei fehlendem Beleg direkt beim Ministerium nachfragen
Steht in der Tabelle „nicht amtlich belegt“, fragen Sie beim zuständigen Kultus- oder Jugendministerium nach - die Information existiert möglicherweise, war aber öffentlich nicht auffindbar.
So bleiben Sie am Thema
Vier Punkte, die mehr bringen als der Blick ins Landesrecht.
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Wie eng Medienbildung und Handynutzung zusammenhängen, zeigt Handyverbot an Schulen: was in den Bundesländern gilt - auch das regelt jedes Land für sich. Wie Schulen mit künstlicher Intelligenz im Unterricht umgehen, beschreibt KI in der Schule: was erlaubt ist. Was Fachkräfte konkret tun können, steht in Medienerziehung im Kindergarten und Medienbildung in der Grundschule; alles für Kita und Schule bündelt die Übersicht Medienbildung in Kita und Schule.
Zuletzt geprüft am 24.10.2026 · fachlich geprüft
Quellen
- Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) · Freie und Hansestadt Hamburg · 01.05.2024
- AVBayKiBiG § 9 Informationstechnische Bildung, Medienbildung und -erziehung · Freistaat Bayern, Bayern.Recht
- Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen · Jugendministerkonferenz und Kultusministerkonferenz · 01.06.2004
- Bildung in der digitalen Welt. Strategie der Kultusministerkonferenz (Beschluss vom 08.12.2016 in der Fassung vom 07.12.2017) · Kultusministerkonferenz (KMK) · 08.12.2016
- Erfolgreich starten - Leitlinien für Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege · Land Schleswig-Holstein · 01.02.2026
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 24.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten aufgeführt
- Wiedervorlage
- 22.04.2027
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