Zum Inhalt springen
medienbewusst.de - kinder. medien. kompetenz.
Ist gerade etwas passiert? Zur Soforthilfe

Medienbildung in Kita und Schule: was die Bundesländer verlangen

Eine Mutter liest beim Elternabend eine ausgedruckte Übersicht zum Medienkonzept der Schule, während eine Lehrkraft auf eine Tafel mit Stichpunkten zeigt.
Der Landesplan ist der Rahmen - was im Klassenzimmer ankommt, entscheidet die einzelne Schule.

Medienbildung regelt jedes Land selbst: Für die Kita steht sie in Bayern und Schleswig-Holstein in Gesetz oder Verordnung, für die Schule in Hamburg im Schulgesetz.

Wie verbindlich Kitas und Schulen Medienbildung angehen müssen, regelt jedes der 16 Länder selbst - in Gesetzen, Verordnungen, Bildungsplänen oder Empfehlungen. Gemeinsame Rahmen gibt es trotzdem: für die Kita seit 2004 den „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung“, der „Musische Bildung/Umgang mit Medien“ als Bildungsbereich nennt, für die Schule seit 2016 die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Die Tabellen unten zeigen, wie die Länder das umsetzen, mit Fundstelle je Land (Stand der Prüfung: 24.10.2026).

Kita: was die Bildungspläne der Länder zu Medien sagen

Fast alle Länder haben einen Bildungsplan für die Kita, der Medien nennt - als eigenen Bildungsbereich etwa in Baden-Württemberg (seit der Fassung von 2025), Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen, als Teil eines Bereichs in Bremen und Sachsen. Wie verbindlich der Plan ist, reicht von der Empfehlung bis zum Gesetz. In Bayern nennt die Ausführungsverordnung zum Kita-Gesetz Medienbildung als eigenes Bildungsziel, in Schleswig-Holstein zählt das Kita-Gesetz „Medien und Digitalisierung“ zu den Bildungsthemen, die einzubeziehen sind. Andere Länder nennen ihren Plan einen verbindlichen Orientierungsrahmen oder eine Empfehlung.

BundeslandBildungsplan und StandMedien und VerbindlichkeitGrundlage
Baden-WürttembergOrientierungsplan, Fassung 2025Medien: eigenes Bildungsfeld „Medienbildung“. Verbindlichkeit: in seinen Zielen verbindlichKultusministerium BW
BayernBayerischer Bildungs- und Erziehungsplan (seit 2005)Medien: Bildungsziel „Medienbildung und -erziehung“. Verbindlichkeit: Rechtsverordnung, § 9 AVBayKiBiG; der Träger sorgt dafür, dass sich das Personal am Plan orientiert (§ 14 Abs. 2)Bayern.Recht
BerlinBerliner Bildungsprogramm für Kitas und KindertagespflegeMedien: ja. Verbindlichkeit: laut Senat verbindlicher OrientierungsrahmenSenat Berlin
BrandenburgBildungsplan - erweiterte Grundsätze elementarer Bildung, Juli 2024Medien: nicht geprüft. Verbindlichkeit: amtliche EmpfehlungMBJS Brandenburg
BremenBildungsplan 0-10 (Kita, Kindertagespflege, Grundschule)Medien: digitale Medien im Bereich Sachbildung. Verbindlichkeit: gilt laut Senatorin für Kita und GrundschuleSenatorin für Kinder und Bildung
HamburgHamburger Bildungsleitlinien, Stand 10/2024Medien: eigener Bildungsbereich „Digitale Medienbildung“. Verbindlichkeit: verbindlicher Orientierungsrahmen nach dem LandesrahmenvertragSozialbehörde Hamburg
HessenBildungs- und Erziehungsplan 0-10Medien: nicht geprüft. Verbindlichkeit: laut Land im Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch und im Schulgesetz verankertLand Hessen
Mecklenburg-VorpommernBildungskonzeption 0-10, Fassung 2025Medien: eigener Bereich „Medien und digitale Bildung“. Verbindlichkeit: Betriebserlaubnis an die Umsetzung gebunden; mediale Bildung laut Konzeption im Kita-Gesetz verankertLand Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenOrientierungsplan, aktualisiert 2023Medien: am Rande (technische Medien, Computer). Verbindlichkeit: OrientierungKultusministerium Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenBildungsgrundsätze 0-10, Stand 2018Medien: ja. Verbindlichkeit: gemeinsame Empfehlung von Schul- und FamilienministeriumLand NRW
Rheinland-PfalzBildungs- und Erziehungsempfehlungen, Ausgabe 2020Medien: eigener Bereich „Medien“. Verbindlichkeit: EmpfehlungKita-Portal Rheinland-Pfalz
SaarlandBildungsprogramm mit Handreichungen, 2018Medien: nicht amtlich belegt. Verbindlichkeit: laut Ministerium Grundlage der pädagogischen ArbeitMinisterium Saarland
SachsenSächsischer Bildungsplan, 2011Medien: Teil der „Kommunikativen Bildung“. Verbindlichkeit: verbindlicher RahmenLand Sachsen
Sachsen-AnhaltBildung: elementar, Fortschreibung 2025Medien: Schwerpunkt Medienbildung. Verbindlichkeit: nicht im Wortlaut geprüftSozialministerium Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinErfolgreich starten, Februar 2026Medien: Bildungsthema „Medien und Digitalisierung“. Verbindlichkeit: Gesetz, § 19 Abs. 1 KiTaGLand Schleswig-Holstein
ThüringenThüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, seit 2015Medien: eigener Bereich „Medienbildung“. Verbindlichkeit: laut Plan im Kita-Gesetz festgeschriebenBildungsplan (Digitale Bibliothek Thüringen)

Schule: was die Rahmenpläne verbindlich machen

Am deutlichsten ist Hamburg: Das Schulgesetz zählt Medienerziehung zu den Aufgabengebieten, die fächerübergreifend unterrichtet werden. Baden-Württemberg hat Medienbildung 2016 als eine von sechs Leitperspektiven verbindlich in die Bildungspläne aufgenommen. Nordrhein-Westfalen macht seinen Medienkompetenzrahmen zur Grundlage der verbindlichen Medienkonzepte jeder Schule, Niedersachsen verlangt, die Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum „so verbindlich“ zu verankern. Sachsen formuliert in seiner Konzeption von 2017 verbindliche Ziele für die Medienbildung.

Lehrpläne, Fächer und Ziele

Andere Länder haben die Kompetenzen der KMK-Strategie in ihre Lehrpläne eingearbeitet, etwa Sachsen-Anhalt 2020 für Grund- und Sekundarschule, oder machen Medienkompetenz zum Bestandteil jedes Fachs, wie Schleswig-Holstein seit 2018 ab der Grundschule. Hessen setzt das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen bis zum Ende der Pflichtschulzeit erworben haben. Für das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern ließ sich kein amtliches Dokument lesen.

BundeslandRahmen und StandWie verbindlichGrundlage
Baden-WürttembergLeitperspektive Medienbildung in den Bildungsplänen 2016, seit 2025 weiterentwickelt„verbindlich eingeführt“Kultusministerium BW
BayernLehrplanPLUS: übergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel „Medienbildung/Digitale Bildung“, schuleigenes MediencurriculumTeil des LehrplansLehrplanPLUS
BerlinRahmenlehrplan 1-10 Berlin-Brandenburg: Medienbildung als fächerübergreifendes ThemaTeil des Rahmenlehrplans, Umfang im Wortlaut nicht geprüftBildungsserver Berlin-Brandenburg
BrandenburgRahmenlehrplan 1-10 Berlin-Brandenburg: Medienbildung als fächerübergreifendes ThemaTeil des Rahmenlehrplans, Umfang im Wortlaut nicht geprüftBildungsserver Berlin-Brandenburg
BremenGrundschule: Bildungsplan 0-10; weiterführende Schulen: kein eigener Rahmen gefundennicht amtlich belegtSenatorin für Kinder und Bildung
HamburgAufgabengebiet MedienerziehungGesetz, § 5 Abs. 3 Hamburgisches SchulgesetzHamburgisches Schulgesetz
HessenPraxisleitfaden Medienkompetenz, ausgerichtet an der KMK-StrategieZiel: alle Kompetenzen bis Ende der PflichtschulzeitKultusministerium Hessen
Mecklenburg-VorpommernRahmenplan „Digitale Kompetenzen“nicht amtlich belegtnicht amtlich belegt
NiedersachsenOrientierungsrahmen MedienbildungVerankerung im schuleigenen CurriculumKultusministerium Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenMedienkompetenzrahmen NRWGrundlage der verbindlichen Medienkonzepte der SchulenMedienkompetenzrahmen NRW
Rheinland-PfalzMedienkomP@ss mit Rahmenkonzept ab 2017Verbindlichkeit nicht genanntBildungsportal Rheinland-Pfalz
Saarlandnicht amtlich belegtnicht amtlich belegtnicht amtlich belegt
SachsenKonzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“, 2017formuliert verbindliche ZieleKultusministerium Sachsen
Sachsen-AnhaltLehrplananforderungen „Bildung in der digitalen Welt“, 2020in die Fachlehrpläne von Grund- und Sekundarschule eingearbeitetLandesinstitut LISA
Schleswig-HolsteinErgänzung zu den Fachanforderungen Medienkompetenz, 2018Bestandteil jedes Fachs ab der GrundschuleBildungsministerium Schleswig-Holstein
ThüringenBildungsplan bis 18 Jahre; Kurs „Medienkunde“ an weiterführenden SchulenLehrpläne verbindlich, Kurs im Wortlaut nicht geprüftBildungsplan (Digitale Bibliothek Thüringen)

Die gemeinsamen Rahmen der Länder: Schule und Kita

2016 beschloss die Kultusministerkonferenz die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ mit einem Kompetenzmodell für Schulen. Ein Gesetz ist sie nicht, aber die Länder haben sich darin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Kinder, die ab dem Schuljahr 2018/2019 eingeschult wurden oder in die Sekundarstufe I eintraten, die Kompetenzen bis zum Ende der Pflichtschulzeit erwerben können. Wie sie das umsetzen, regelt jedes Land selbst.

Für die Kita beschlossen Jugend- und Kultusministerkonferenz 2004 den „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“. Er nennt „Musische Bildung/Umgang mit Medien“ als Bildungsbereich und zählt zur Medienkompetenz die Fähigkeit, Medien zweckbestimmt und kreativ zu nutzen. Die Bildungspläne der Länder beschreibt er als Orientierungsrahmen, auf deren Grundlage die Einrichtungen eigene Konzeptionen erstellen.

Gesetz, Plan oder Empfehlung: der Unterschied zählt

Was das für Eltern heißt

Der Blick ins Landesrecht ersetzt nicht das Gespräch mit der Einrichtung. Ob und wie Medienbildung ankommt, entscheidet vor allem die einzelne Kita oder Schule - und das lässt sich nachfragen. Was Medienkompetenz als Ziel überhaupt bedeutet, erklärt Medienkompetenz und Medienbewusstsein.

  1. Beim Elternabend nachfragen

    Bringen Sie das Thema beim Elternabend ein und fragen Sie, wie digitale Medien im Alltag oder im Unterricht vorkommen.

  2. Nach dem Konzept der Einrichtung fragen

    Fragen Sie nach dem Medienbildungskonzept der konkreten Kita oder Schule, nicht nach dem Landesplan - der Plan ist nur der Rahmen.

  3. Landestabelle als Einordnung nutzen

    Sehen Sie in der Tabelle oben nach, was Ihr Bundesland vorgibt - so wissen Sie, worauf Sie sich beim Gespräch mit der Einrichtung berufen können.

  4. Bei fehlendem Beleg direkt beim Ministerium nachfragen

    Steht in der Tabelle „nicht amtlich belegt“, fragen Sie beim zuständigen Kultus- oder Jugendministerium nach - die Information existiert möglicherweise, war aber öffentlich nicht auffindbar.

So bleiben Sie am Thema

Vier Punkte, die mehr bringen als der Blick ins Landesrecht.

Ihre Haken werden nicht gespeichert.

Wie eng Medienbildung und Handynutzung zusammenhängen, zeigt Handyverbot an Schulen: was in den Bundesländern gilt - auch das regelt jedes Land für sich. Wie Schulen mit künstlicher Intelligenz im Unterricht umgehen, beschreibt KI in der Schule: was erlaubt ist. Was Fachkräfte konkret tun können, steht in Medienerziehung im Kindergarten und Medienbildung in der Grundschule; alles für Kita und Schule bündelt die Übersicht Medienbildung in Kita und Schule.

Zuletzt geprüft am 24.10.2026 · fachlich geprüft

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
24.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten aufgeführt
Wiedervorlage
22.04.2027

Wir prüfen Angaben gegen die Stelle, die zuständig ist - Gesetzestext, Behörde, Anbieter oder Studie - und nennen sie. Veraltet eine Angabe, gilt das Datum oben als Hinweis darauf, wie alt sie ist. Wie wir arbeiten

medienbewusst.dewww.medienbewusst.de · Diese Seite: www.medienbewusst.de/medien-sinnvoll-nutzen/medienbildung-bundeslaender/