Etwas Schlimmes ist im Internet passiert: Hilfe in Einfacher Sprache
Ihr Kind hat im Internet etwas Schlimmes erlebt. Bleiben Sie ruhig und sichern Sie Beweise. Bei Gefahr rufen Sie 110 an.
Etwas Schlimmes ist im Internet passiert. Das ist für Sie und Ihr Kind schwer. Bleiben Sie ruhig. Hören Sie zu und glauben Sie Ihrem Kind.
Was Sie jetzt tun
Bleiben Sie ruhig
Hören Sie Ihrem Kind zu. Glauben Sie Ihrem Kind. Sagen Sie: „Gut, dass du es mir erzählt hast.“ Schimpfen Sie nicht.
Sichern Sie Beweise
Machen Sie Bildschirmfotos von den Nachrichten. Ein Bildschirmfoto ist ein Foto von dem, was auf dem Bildschirm steht. Name, Datum und Uhrzeit müssen auf dem Foto zu sehen sein. Löschen Sie nichts. Ist im Chat ein Nacktbild zu sehen? Dann lesen Sie zuerst den Hinweis weiter unten.
Achten Sie auf Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen
Für diese Bilder gilt eine Ausnahme. Lesen Sie den roten Hinweis weiter unten.
Blockieren und melden
Blockieren heißt: Der Kontakt kann Ihrem Kind nicht mehr schreiben. Melden heißt: Sie sagen der App, dass der Inhalt schlimm ist. Eine App ist ein Programm auf dem Handy. Die Reihenfolge steht in der Tabelle weiter unten.
Holen Sie Hilfe
Rufen Sie bei Gefahr die Polizei an. Sprechen Sie auch mit einer Beratungsstelle. Die Nummern stehen weiter unten.
Nackte oder sexuelle Bilder von Kindern und Jugendlichen
Blockieren und melden: die Reihenfolge
| Was ist passiert? | Was Sie tun |
|---|---|
| Andere Kinder beleidigen oder ärgern Ihr Kind | Erst melden. Dann blockieren. Dann sprechen Sie mit der Klassenleitung. |
| Ein Fremder schreibt Ihrem Kind sexuelle Dinge | Machen Sie Bildschirmfotos vom Chat. Rufen Sie dann die Polizei an. Blockieren Sie erst nach Absprache mit der Polizei. |
| Jemand droht Ihrem Kind mit Bildern | Machen Sie Bildschirmfotos von den Nachrichten. Rufen Sie sofort die Polizei an. |
Warum diese Reihenfolge? Wer zuerst blockiert, kommt oft nicht mehr an den Inhalt heran. Dann kann er ihn nicht mehr melden.
Wann Sie zur Polizei gehen
Ist jemand in Gefahr, rufen Sie sofort 110 an. Gehen Sie auch zur Polizei, wenn Fremde Ihrem Kind sexuelle Dinge schreiben. Gehen Sie hin, wenn jemand Ihr Kind bedroht oder mit Bildern erpresst. Erpressen heißt: Jemand will etwas haben und droht sonst. Sie können die Polizei auch anrufen. Die Polizei sagt Ihnen, wie Sie Beweise abgeben.
So kann das aussehen
Das ist jetzt wichtig
Gehen Sie diese Punkte durch.
Ihre Haken werden nicht gespeichert.
Hilfe am Telefon
| Wer hilft? | Telefon | Wann? |
|---|---|---|
| Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche | 116 111 | Montag bis Samstag, 14 bis 20 Uhr |
| Elterntelefon von Nummer gegen Kummer | 0800 111 0 550 | Montag, Mittwoch und Freitag, 9 bis 17 Uhr. Dienstag und Donnerstag, 9 bis 19 Uhr |
| Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch | 0800 22 55 530 | Montag, Mittwoch und Freitag, 9 bis 14 Uhr. Dienstag und Donnerstag, 15 bis 20 Uhr |
Alle drei Nummern sind kostenlos. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen. Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist an bundesweiten Feiertagen nicht besetzt. Am 24. und 31. Dezember ist es auch nicht besetzt.
Mehr Hilfe finden Sie hier. Das Werkzeug Soforthilfe zeigt die Schritte für Ihren Fall. Mit dem Vorfallprotokoll schreiben Sie auf, was passiert ist. Cybergrooming heißt: Jemand will Kinder im Internet sexuell belästigen. Mehr dazu lesen Sie unter Cybergrooming. Cybermobbing heißt: Andere ärgern ein Kind im Internet. Mehr dazu lesen Sie unter Cybermobbing.
Zuletzt geprüft am 02.11.2026 · fachlich geprüft
Quellen
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch · Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (Arbeitsstab der UBSKM)
- Elternberatung 0800 111 0550 - Zeiten, Anonymität, Kosten · Nummer gegen Kummer e. V.
- FAQ Kinder- und Jugendtelefon: Kosten, Anonymität, Erreichbarkeit, Wahl der Beratung, Weitergabe an die Polizei, Notruf · Nummer gegen Kummer e. V.
- FAQ zu Kinderpornografie · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder
- Cybergrooming · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de) ·
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 02.11.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten aufgeführt
- Wiedervorlage
- 01.05.2027
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