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Mein Kind wird gemobbt - was jetzt?

Mutter und Tochter sitzen von hinten gesehen am Küchentisch; das Mädchen hält ein Smartphone, daneben liegen Notizblock, Stift und ausgedruckte Bildschirmfotos.
Das Handy bleibt beim Kind. In die Schule gehen die Bildschirmfotos mit Datum, Uhrzeit und Absender.

Die ersten Schritte bei Cybermobbing: Beweise sichern, melden, mit dem Kind sprechen. Und wo es Hilfe gibt.

Das Wichtigste zuerst: Sichern Sie Beweise, bevor Sie etwas anderes tun. Bildschirmfotos mit sichtbarem Datum und Absender. Nachrichten lassen sich löschen, Bildschirmfotos nicht. Alles Weitere baut darauf auf.

Die ersten Schritte

  1. Beweise sichern

    Bildschirmfotos von jeder Nachricht, jedem Beitrag, jedem Kommentar - mit Datum, Uhrzeit und dem Namen des Absenders im Bild. Auch von Dingen, die harmlos wirken: Der Zusammenhang entsteht oft erst aus der Menge. Ausnahme sind Bilder, die Minderjährige nackt oder in sexueller Pose zeigen: Davon machen Sie kein Bildschirmfoto, damit gehen Sie direkt zur Polizei.

  2. Nicht antworten

    Eine Antwort ist genau das, worauf es angelegt ist. Sie führt fast immer zu mehr, und im schlimmsten Fall steht der eigene Wortlaut später gegen das eigene Kind.

  3. Melden und blockieren - in dieser Reihenfolge

    Erst melden, dann blockieren. Wer zuerst blockiert, kommt an die Inhalte oft nicht mehr heran, um sie zu melden. Jede große Plattform hat eine Meldefunktion; sie ist meist hinter den drei Punkten am Beitrag versteckt.

  4. Mit dem Kind sprechen, ohne das Gerät wegzunehmen

    Der Geräteentzug ist für ein Kind oft die zweite Bestrafung - und der Grund, warum viele Vorfälle gar nicht erst erzählt werden. Machen Sie deutlich, dass das Erzählen keine Folgen für das Handy hat.

  5. Die Schule einbeziehen

    Laut der Cyberlife-V-Studie von 2024 haben 82 Prozent der Betroffenen Cybermobbing auch in der Schule erlebt. Die Klassenleitung, die Schulsozialarbeit oder die Vertrauenslehrkraft sind der richtige Weg - mit den gesicherten Belegen in der Hand.

Wann die Polizei zuständig ist

„Cybermobbing“ ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Die einzelnen Handlungen sind es aber häufig: Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, üble Nachrede und Verleumdung, das Verbreiten von Bildaufnahmen ohne Einwilligung, in schweren Fällen Nachstellung.

Eine Anzeige ist bei jeder Polizeidienststelle möglich, auch online. Nehmen Sie die gesicherten Bildschirmfotos mit. Ob eine Anzeige der richtige Schritt ist, hängt vom Fall ab - sie ist kein Automatismus, aber auch kein letztes Mittel.

Woran Eltern es merken

Kinder erzählen selten von sich aus. Die Anzeichen sind unspezifisch, aber in der Häufung deutlich:

Wie verbreitet es ist

Nach der Cyberlife-V-Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing von 2024 waren 18,5 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler zwischen 7 und 20 Jahren schon mindestens einmal betroffen - hochgerechnet etwa zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland. In der Vorgängerstudie von 2022 waren es 16,7 Prozent; seit 2017 sind die Zahlen um rund die Hälfte gestiegen.

Das heißt für den Einzelfall wenig - aber es heißt, dass Ihr Kind mit dieser Erfahrung nicht allein ist, und dass Schulen den Umgang damit kennen sollten.

Was selten hilft

Die Liste zum Abhaken

Das Dringendste zuerst

Die Hilfe für Ihr Kind geht allem anderen vor. Danach zählt, was Schule, Plattform und Polizei später in der Hand haben.

  • Hilfe geholt, sobald Ihr Kind leidetNummer gegen Kummer für Ihr Kind, Elterntelefon für Sie (montags, mittwochs und freitags 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags 9 bis 19 Uhr), nachts die TelefonSeelsorge. Bei akuter Lebensgefahr 112.
  • Bildschirmfotos vollständig und außerhalb des Handys abgelegtDatum, Uhrzeit, Absender und Name der Gruppe auf jedem Bild, ausgedruckt oder in einem eigenen Ordner. Nacktbilder von Minderjährigen ausgenommen: Wie die gesichert werden, klärt die Polizei.
  • Löschung beim Betreiber verlangtOhne Erlaubnis veröffentlichte Bilder und gefälschte Profile im Namen Ihres Kindes kann der Betreiber entfernen; die Voraussetzungen sind je nach Netzwerk verschieden.
  • Gesprächstermin in der Schule vereinbartMit Klassenleitung, Schulsozialarbeit oder Vertrauenslehrkraft. Fragen Sie am Ende, was die Schule als Nächstes tut und wann Sie wieder voneinander hören.
  • Anzeige geprüft, wenn es schwer wiegtIn schwerwiegenden Fällen rät die Polizei, sich sofort an sie zu wenden und Anzeige zu erstatten, bei jeder Dienststelle und kostenlos.

Häufige Fragen

Was ist Cybermobbing?

Wiederholtes Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Ausgrenzen über digitale Wege - Klassenchat, soziale Netzwerke, Spiele. Der Unterschied zum Streit liegt in drei Dingen: es wiederholt sich, es ist einseitig, und es hat Publikum. Der Unterschied zum Mobbing auf dem Schulhof: es endet nicht am Schultor, und was einmal geschrieben ist, bleibt abrufbar.

Ist Cybermobbing strafbar?

Einzelne Handlungen ja - Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung, das Verbreiten von Aufnahmen ohne Einverständnis. „Cybermobbing“ selbst ist kein eigener Straftatbestand im deutschen Recht. Für eine Anzeige genügt das trotzdem: die Polizei ordnet die einzelnen Handlungen zu. Wer unter 14 ist, ist nach § 19 StGB schuldunfähig und kann nicht bestraft werden - aufgeklärt wird der Fall aber trotzdem, etwa ob Beteiligte ab 14 dabei waren.

Was mache ich als Erstes?

Beweise sichern, bevor Sie etwas anderes tun - Bildschirmfotos mit sichtbarem Datum und Absender. Ausnahme sind Bilder, die Minderjährige nackt oder in sexueller Pose zeigen: Davon kein Bildschirmfoto, damit direkt zur Polizei. Wird ein Beitrag oder ein Konto gelöscht, sind die Inhalte danach oft nicht mehr erreichbar, auch nicht für die Polizei.

Für Jugendliche, die lieber mit jungen Leuten als mit Erwachsenen schreiben: Bei JUUUPORT helfen Jugendliche und junge Erwachsene vertraulich und kostenlos, auch bei Cybermobbing. Verlangt ein Erwachsener Bilder von Ihrem Kind, nachdem er sich sein Vertrauen erschlichen hat, gelten andere Regeln: Cybergrooming - woran Eltern es erkennen. Weitere Hilfetelefone stehen unter Nummer gegen Kummer und andere Hilfetelefone, die übrigen Themen unter Übergriffe und schädliche Inhalte.

Zuletzt geprüft am 09.09.2026 · fachlich geprüft

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
09.09.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
21 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
08.03.2027

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