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Dark Patterns: wie Apps und Spiele Kinder austricksen

Eltern und Kind sitzen nebeneinander auf dem Sofa und betrachten gemeinsam ein Tablet, das Kind hält einen Notizblock mit Skizzen.
Wenn ein Kind einen Trick benennen kann, verliert er einen Teil seiner Wirkung.

Dark Patterns sind Gestaltungstricks, die Kinder zu mehr Spielzeit und Käufen drängen. Verboten sind sie nur zum Teil, deshalb hilft vor allem Aufklärung zu Hause.

Dark Patterns sind Gestaltungen von Apps und Spielen, die Nutzer zu Handlungen verleiten, die sie sonst nicht vornehmen würden: länger spielen, mehr Geld ausgeben, mehr Daten preisgeben. Kinder erkennen diese Tricks schlechter als Erwachsene. Gesetzlich verboten sind sie nur teilweise. Ob eine bestimmte Gestaltung rechtswidrig ist, klärt sich oft erst im Einzelfall. Eltern können die Wirkung aber mit Einstellungen und Gesprächen deutlich verringern.

Die häufigsten Formen in Spielen und Apps

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen unterscheidet in ihrer Übersicht zu Spiele-Apps (Stand 29. Juli 2026) vier Arten, die häufig kombiniert auftreten: Zeitmuster, Geldmuster, soziale Muster und psychologische Muster. Dazu kommen grafische Tricks wie verschobene Knöpfe.

TrickSo sieht er ausWirkung auf Kinder
Tägliche BelohnungWer nicht jeden Tag einloggt, verliert die Belohnung.Das Spiel bestimmt, wann gespielt wird.
Künstliche WartezeitNeue Leben gibt es erst nach Stunden, außer man schaut Werbung oder zahlt.Ungeduld wird in Käufe oder Werbeklicks umgewandelt.
Ablaufende Uhr, Knappheit„Nur noch 02:59 Minuten“ neben einem Angebot.Angst, etwas zu verpassen, führt zu schnellen Käufen.
SpielwährungDiamanten oder Münzen statt Euro-Preisen.Der Gegenwert ist schwer abzuschätzen.
LootboxZufällige Kiste, selten mit begehrtem Inhalt.Der Nervenkitzel ähnelt Glücksspiel.
Bestenliste, Freunde einladenRangliste, Aufforderung zum Teilen.Konkurrenz- und Gruppendruck.

Was das Gesetz dazu sagt

Artikel 25 Absatz 1 des Digital Services Act (DSA) verbietet es Anbietern von Online-Plattformen, ihre Oberflächen so zu gestalten, dass Nutzer getäuscht oder manipuliert werden. Absatz 2 nimmt Praktiken aus, die schon unter die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken oder die Datenschutz-Grundverordnung fallen. Artikel 28 verpflichtet Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, zu Maßnahmen für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz. Beide Artikel gelten nur für Online-Plattformen, also etwa soziale Netzwerke, Marktplätze und App-Stores. Ein Spiel, das selbst keine Plattform ist, fällt nicht ohne Weiteres darunter.

Artikel 25 Absatz 3 nennt als Beispiele, die die Kommission in Leitlinien aufgreifen kann, unter anderem, dass das Verfahren zur Beendigung eines Dienstes „schwieriger als das Verfahren zur Anmeldung“ gestaltet wird. Eine Liste verbotener Spielmechanismen enthält der DSA nicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt, ob eine App legal handle, müsse häufig in langwierigen Gerichtsprozessen für den Einzelfall geklärt werden.

Für Spiele ist deshalb oft eine andere Regel wichtiger: das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Nach Nummer 28 seines Anhangs ist es immer unzulässig, wenn eine Werbung Kinder unmittelbar auffordert, „selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen“. Ein Knopf „Kauf dir jetzt das Paket!“ in einem Kinderspiel kann darunter fallen.

Für Abos gilt zusätzlich § 312k BGB. Schließen Verbraucher über eine Webseite einen Vertrag mit Dauerschuldverhältnis gegen Entgelt ab, muss der Unternehmer dort eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Sie muss „mit nichts anderem als den Wörtern ‚Verträge hier kündigen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung“ beschriftet sein und zu einer Bestätigungsseite führen. Die Vorschrift knüpft an Verträge an, die auf der Webseite abschließbar sind. Wie Sie Abos im App Store kündigen, steht in App-Abos kündigen.

Was Eltern tun können

  1. Käufe absichern

    Schalten Sie Käufe im Geräteprofil Ihres Kindes ab oder an eine Freigabe durch Sie. Eine Drittanbietersperre schließt die Abrechnung über die Handyrechnung aus. Anleitungen: In-App-Käufe und Drittanbietersperre.

  2. Mitteilungen ausschalten

    Push-Nachrichten holen Kinder ins Spiel zurück. Schalten Sie sie in den Einstellungen des Geräts für Spiele ab, besonders abends.

  3. Tricks gemeinsam benennen

    Schauen Sie mit Ihrem Kind ein Spiel an und fragen Sie bei jedem Angebot: Warum blinkt das? Wer verdient daran? Wenn Kinder den Trick benennen können, verliert er Wirkung.

  4. Gesamtkosten sichtbar machen

    Rechnen Sie Spielwährung gemeinsam in Euro um und notieren Sie, was zusammenkommt. Mehr zu Skins und Pässen: Skins und Battle Pass.

  5. Auffälliges melden

    Sichern Sie Bildschirmfotos und den Namen der App. Melden Sie unfaire Werbung und Abo-Tricks der Verbraucherzentrale, Verstöße gegen den Digital Services Act der Bundesnetzagentur. Fehlen auf einer Plattform Schutzvorkehrungen für Minderjährige (Art. 28 DSA), ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zuständig.

Ein Fall aus dem Alltag

Das hilft gegen Dark Patterns

Diese Punkte nehmen den Tricks die Wirkung, ohne dass Ihr Kind auf Spiele verzichten muss.

Ihre Haken werden nicht gespeichert.

Häufige Fragen

Was sind Dark Patterns?

Nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind es manipulativ gestaltete Oberflächen und Voreinstellungen in Websites und Apps, die Entscheidungen beeinflussen. Push-Nachrichten, auffällige Farben oder ablaufende Uhren verleiten dazu, mehr Geld, Daten oder Zeit preiszugeben.

Sind Dark Patterns erlaubt?

Nicht alle. Der DSA verbietet manipulative Oberflächen bei Online-Plattformen, und Werbung darf Kinder nicht direkt zum Kauf auffordern. Viele Spielmechaniken bewegen sich aber im Graubereich, im Einzelfall entscheiden oft Gerichte.

Wohin kann ich mich bei einem Verstoß wenden?

Bei unfairer Werbung und Abo-Tricks an die Verbraucherzentrale. Bei Verstößen gegen den DSA an die Bundesnetzagentur. Für fehlende Schutzvorkehrungen für Minderjährige auf Plattformen (Art. 28 DSA) ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zuständig.

Weiter geht es mit In-App-Käufen, dem Werbe-Detektiv und der Frage, wie Gratis-Angebote sich finanzieren: Kostenlos ist nicht gratis. Was die EU-Kommission bei Temu festgestellt hat, steht unter Temu und Shein.

Zuletzt geprüft am 02.11.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
02.11.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten aufgeführt
Wiedervorlage
02.11.2027

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