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Creative Commons: fremde Bilder, Musik und Videos richtig nutzen

Ein Mädchen schreibt an einem Schultisch eine Zeile unter ein aufgeklebtes Foto auf einem Plakat, daneben liegen ein Tablet und Bücher.
Zum Bild gehört die Angabe, von wem es ist und woher es stammt.

Ein Bild aus der Suchmaschine darf man nicht einfach übernehmen. Mit Creative-Commons-Lizenzen geht es erlaubt, wenn man Urheber, Quelle und Lizenz angibt.

Ein Foto, das in der Bildersuche erscheint, gehört trotzdem jemandem: der Person, die es aufgenommen hat. Wer es für eine Webseite, ein Video oder ein Plakat im Netz übernimmt, braucht deren Erlaubnis. Für den Unterricht gibt es eine Sonderregel, dazu unten mehr. Die Erlaubnis steckt in einer Lizenz. Bei Creative Commons (kurz CC) ist sie schon erteilt, an Bedingungen geknüpft, die direkt beim Bild stehen. Das Kind liest also zuerst die Lizenz und gibt dann die Quelle an.

Warum nicht jedes Bild aus der Suche erlaubt ist

Die Suchmaschine zeigt Bilder an, sie verschenkt sie nicht. Das Urheberrechtsgesetz schützt auch Fotos, die keine Kunstwerke sind. In § 72 Absatz 1 heißt es: „Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.“ Gemeint ist: Auch ein Schnappschuss hat einen Lichtbildner, der über die Nutzung bestimmt.

Der Schutz dauert lange. Nach § 72 Absatz 3 erlischt er „fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes“ oder, wenn die erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher lag, nach dieser. Ein Foto aus dem Netz ist also meist noch geschützt, auch wenn es kein Urhebervermerk begleitet. Was in der Suche steht, sagt nichts darüber, ob es genutzt werden darf.

Die Lizenzbausteine BY, SA, NC, ND und CC0

Creative Commons ist eine Organisation, die Standardlizenzen anbietet. Urheber wählen daraus, was sie erlauben. Jede Lizenz setzt sich aus Bausteinen zusammen, die als Kürzel hinter „CC“ stehen. Auf der Seite von Creative Commons lauten die Beschreibungen (englisch) so; die deutsche Wiedergabe steht daneben. Dazu kommt CC0. Das ist kein Baustein, sondern ein eigenes Werkzeug, mit dem Urheber ein Werk ganz freigeben.

KürzelBedeutungWörtlich bei Creative Commons
BYUrheber nennen„Credit must be given to you, the creator.“
SABearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergeben„Adaptations must be shared under the same terms.“
NCnur nicht kommerziell„Only noncommercial use of your work is permitted.“
NDnicht verändern„No derivatives or adaptations of your work are permitted.“
CC0freigegeben, soweit gesetzlich möglich„Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.“

Die Bausteine werden kombiniert: „CC BY-NC-SA“ heißt Urheber nennen, nicht kommerziell nutzen und Bearbeitungen unter denselben Bedingungen weitergeben. „Nicht kommerziell“ meint nach Creative Commons, dass die Nutzung nicht „primarily intended for or directed towards commercial advantage or monetary compensation“ ist. Ein Schulplakat fällt darunter, ein Bild auf einer Seite mit Werbung ist ein Grenzfall. Im Zweifel nehmen Sie ein anderes Bild.

Richtig angeben: Titel, Urheber, Quelle, Lizenz

Merken lässt sich die Angabe mit vier Fragen: Wie heißt das Werk, wer hat es gemacht, wo habe ich es gefunden, unter welcher Lizenz steht es? Bei allen CC-Lizenzen außer CC0 ist die Namensnennung Pflicht (Baustein BY). Die Angabe gehört direkt zum Bild, nicht irgendwo im Anhang. Bei Online-Texten verlinkt man Quelle und Lizenz und nennt die Lizenz mit Versionsnummer, etwa „CC BY-SA 4.0“.

Wo Kinder freie Bilder, Musik und Videos finden

Zwei Anlaufstellen für CC-Material sind Wikimedia Commons und Openverse, eine Suchmaschine für frei nutzbare Medien. Prüfen Sie die Lizenzangabe vor der Nutzung trotzdem auf der Seite, von der das Bild ursprünglich stammt. Wichtig: Bekannte Bildseiten wie Unsplash oder Pixabay arbeiten nicht mit CC, sondern mit eigenen Lizenzen.

Was eine solche eigene Lizenz erlaubt und ob ein Name genannt werden muss, steht nur auf der Lizenzseite des Anbieters. Die Bedingungen einer Seite gelten nur für diese Seite. Deshalb gilt für jede Quelle neu: Lizenzseite lesen, nicht raten.

Referat und Schule: Zeigen ist nicht Veröffentlichen

Für den Unterricht gibt es eine Sonderregel. § 60a Absatz 1 UrhG erlaubt „zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen“ und „zu nicht kommerziellen Zwecken“ die Nutzung von „bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes“. Nach Absatz 2 dürfen „Abbildungen“ dagegen „vollständig genutzt werden“. Die Quelle muss auch dann genannt werden, bei der Wiedergabe im Unterricht nach § 63 UrhG „einschließlich des Namens des Urhebers“. Wie die Schule das für Referate von Kindern handhabt, kann die Lehrkraft sagen.

Eigene Werke unter CC stellen

Auch Kinder können ihre Zeichnungen, Fotos oder Trickfilme freigeben. Dazu wählt man eine Lizenz und schreibt sie sichtbar dazu, etwa „CC BY 4.0“ samt Namen. Danach dürfen andere das Werk unter den Bedingungen nutzen. Überlegen Sie vorher in Ruhe, ob das Kind das wirklich möchte. Bevor Fotos mit erkennbaren Personen ins Netz gehen, lohnt der Blick auf die Seite zu Kinderfotos.

Vor jeder Nutzung eines fremden Bildes

Diese Punkte gehen Eltern und Kinder gemeinsam durch.

Ihre Haken werden nicht gespeichert.

Zum Vorlesen für Kinder

Stell dir vor, du hast ein Bild gemalt und jemand hängt es mit seinem Namen auf. Das fändest du nicht schön. Fotos und Zeichnungen gehören denen, die sie gemacht haben, auch im Internet. Manche erlauben aber, dass andere ihr Bild benutzen. Dann steht dabei, was erlaubt ist, zum Beispiel „CC BY“. Das heißt: Du darfst es nehmen, musst aber schreiben, von wem es ist und woher du es hast. So sagst du Danke.

Was bedeutet Creative Commons?

Creative Commons sind Standardlizenzen, mit denen Urheber im Voraus erlauben, dass andere ihr Werk unter bestimmten Bedingungen nutzen. Welche Bedingungen gelten, zeigen die Kürzel BY, SA, NC und ND.

Was ist der Unterschied zwischen CC0 und CC BY?

Bei CC0 hat der Urheber seine Rechte aufgegeben, soweit das Gesetz es zulässt. Sie dürfen das Werk ohne Bedingungen nutzen. Bei CC BY ist das Werk geschützt, Sie müssen den Urheber nennen.

Darf mein Kind ein Bild aus der Google-Suche für ein Referat nehmen?

Im Unterricht ist die Nutzung nach § 60a UrhG unter Bedingungen erlaubt, bei Abbildungen auch vollständig. Die Quelle samt Name des Urhebers muss trotzdem angegeben werden (§ 63 UrhG). Für eine Veröffentlichung im Netz reicht das nicht, dafür braucht es eine Lizenz, am besten CC mit Quellenangabe.

Muss ich bei Unsplash oder Pixabay den Fotografen nennen?

Das regelt die eigene Lizenz der jeweiligen Seite, nicht Creative Commons. Lesen Sie dort nach. Eine Nennung ist in jedem Fall guter Stil.

Dazu passt: Wem Bilder und Texte aus KI-Chatbots gehören klärt die Gegenfrage zu fremden Bildern. Bevor Kinder eigene Fotos teilen, lohnt ein Blick auf Kinderfotos im Netz. Für eigene Filmprojekte gibt es Stop-Motion-Apps für Kinder, und Ideen für den Unterricht sammelt Medienbildung in der Grundschule.

Zuletzt geprüft am 02.11.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
02.11.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten aufgeführt
Wiedervorlage
02.11.2027

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