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Hate Speech: reagieren und melden

Eine Jugendliche zeigt einer erwachsenen Bezugsperson auf dem Sofa ein Smartphone mit unscharfem Chatverlauf, beide sitzen aufmerksam zugewandt.
Wer bei der Plattform und bei jugendschutz.net meldet, verkürzt die Zeit, in der die Hassrede online bleibt.

Hassrede sichern, nicht weiterleiten, bei der Plattform und bei jugendschutz.net melden. Bei Straftaten Anzeige erstatten, bei Beleidigung binnen drei Monaten Strafantrag stellen.

Sieht Ihr Kind einen hetzerischen Kommentar oder wird selbst wegen Herkunft, Religion oder Aussehen beschimpft, gilt dieselbe Reihenfolge wie bei anderen Übergriffen: nicht antworten, den Inhalt sichern, bei der Plattform und bei jugendschutz.net melden. Schickt jemand Ihrem Kind eine Beschimpfung wegen seiner Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung, kann das eine verhetzende Beleidigung nach § 192a StGB sein. Hetze gegen eine ganze Gruppe kann Volksverhetzung nach § 130 StGB sein. Dann gehört zur Meldung auch eine Anzeige bei der Polizei.

Was Hate Speech ist - und wann es eine Straftat wird

Hate Speech bezeichnet Äußerungen, die Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder eines anderen Merkmals abwerten. Der Begriff selbst ist kein Rechtsbegriff. Volksverhetzung nach § 130 Absatz 1 StGB liegt vor, wenn jemand in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen eine Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde angreift. Der Strafrahmen liegt bei drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe (Stand 2026).

Bekommt Ihr Kind selbst eine Beschimpfung wegen seiner Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Orientierung zugeschickt, greift § 192a StGB, die verhetzende Beleidigung. Richtet sich eine Beschimpfung gegen eine einzelne Person ohne diesen Gruppenbezug, kann sie eine Beleidigung sein (§ 185 StGB). Die wird nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB): Den Strafantrag stellen Sie bei der Polizei innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie von Tat und Täter wissen (§ 77b StGB).

Was Sie sehenEinordnungWas zu tun ist
Beschimpfung einer einzelnen Person, kein GruppenbezugBeleidigung möglich, § 185 StGBSichern, melden, Strafantrag innerhalb von drei Monaten möglich
Herabwürdigung wegen Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung, direkt an Ihr Kind geschicktVerhetzende Beleidigung, § 192a StGBSichern, melden, Anzeige erstatten
Aufruf zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe wegen Herkunft, Religion oder EthnieVolksverhetzung möglich, § 130 Absatz 1 StGBSichern, bei jugendschutz.net melden, Anzeige erstatten
Öffentliches Leugnen, Billigen oder Verharmlosen des Holocaust und anderer NS-Völkermordverbrechen§ 130 Absatz 3 StGBAnzeige erstatten

Auch wenn eine Äußerung nicht strafbar ist, verbieten die großen Plattformen Hassrede in ihren Regeln. Eine Meldung dort lohnt sich deshalb unabhängig von einer Anzeige - sie kann den Inhalt entfernen, auch wenn die Polizei den Fall mangels Straftat nicht weiterverfolgt.

Bevor Sie etwas sichern: die eine Ausnahme

Was heute zu tun ist

  1. Nicht antworten

    Reagieren Sie nicht auf den Kommentar. Blockieren erst nach dem Sichern, sonst verschwindet der Beweis mit.

  2. Beweis sichern

    Screenshot mit Datum, Uhrzeit und Profilname, dazu die Internetadresse des Beitrags - außer bei Nacktbildern Minderjähriger (siehe Hinweis oben).

  3. Bei der Plattform melden

    Jeder Dienst hat eine Meldefunktion direkt am Beitrag. Das entfernt Inhalte oft am schnellsten.

  4. Bei jugendschutz.net melden

    Das Formular braucht keinen Namen: Internetadresse, Art des Inhalts und eine kurze Beschreibung genügen.

  5. Bei einer Straftat Anzeige erstatten

    Liegt eine Straftat vor, erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei - persönlich oder online. Bei einer Beleidigung stellen Sie dabei innerhalb von drei Monaten Strafantrag.

  6. Mit dem Kind sprechen

    Fragen Sie, wie es dem Kind damit geht, bevor Sie die Technik klären. Nennen Sie bei Bedarf eine Beratungsstelle.

So sieht das in der Praxis aus

Checkliste: Hassrede begegnen

Checkliste: Hassrede begegnen

Die wirksamsten Schritte, wenn Ihr Kind Hassrede sieht oder selbst zum Ziel wird.

Ihre Haken werden nicht gespeichert.

Wenn es Ihr Kind belastet

Für Kinder und Jugendliche berät das Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter 116 111, der Anruf ist kostenlos und vertraulich. Für Sie als Eltern gibt es das Elterntelefon unter 0800 111 0550, montags, mittwochs und freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 bis 19 Uhr.

Hassrede hängt oft mit anderen Grenzüberschreitungen zusammen: Wie Sie Cybermobbing erkennen und stoppen, lesen Sie in einem eigenen Ratgeber, ebenso, woran Sie Cybergrooming erkennen. Brauchen Sie jemanden zum Reden, hilft die Nummer gegen Kummer kostenlos und anonym weiter. Einen Überblick über weitere Übergriffe und schädliche Inhalte gibt die Themenseite Übergriffe.

Zuletzt geprüft am 08.10.2026 · fachlich geprüft

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
08.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten aufgeführt
Wiedervorlage
06.04.2027

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