Von Erfolg, Absturz und Comeback: Kinderstars im Rückblick
Was aus bekannten Kinderstars wie Inger Nilsson oder Macaulay Culkin wurde - ein Rückblick, und was das Jugendarbeitsschutzgesetz heute für Kinder vor der Kamera regelt.
Wie es mit bekannten Kinderstars weiterging, ist sehr unterschiedlich: Manche wie Anna Chlumsky zogen sich früh aus dem Filmgeschäft zurück, andere wie Macaulay Culkin gerieten als Jugendliche in eine schwere Krise. Diese Seite blickt auf bekannte Beispiele zurück und zeigt, was heute gilt, wenn ein Kind vor der Kamera arbeiten soll.
Die Kinderstars im Überblick
Die Übersicht fasst zusammen, wen dieser Rückblick behandelt. Ausführlich steht jede Geschichte im Abschnitt „Der Rückblick: Von Erfolg, Absturz und Comeback“.
| Name | Bekannt durch | Laut diesem Rückblick |
|---|---|---|
| Jackie Coogan | „The Kid“ mit Charlie Chaplin (1921) | Streit ums Vermögen mit der Mutter, daraufhin das US-Coogan-Gesetz |
| Inger Nilsson | „Pippi Langstrumpf“ | Bis heute mit der Rolle verbunden |
| Miko Hughes | „Friedhof der Kuscheltiere“, „Mercury Rising“ | Seitdem nur noch kleinere Rollen |
| Anna Chlumsky | „My Girl“ | Rückzug aus dem Filmgeschäft, Studium |
| Macaulay Culkin | „Kevin - Allein zu Haus“ | Alkohol- und Drogenprobleme nach der Scheidung der Eltern |
| Drew Barrymore | Kinderrollen ab den 1980er-Jahren | Drogenabhängigkeit und Suizidversuch als Jugendliche, später Comeback |
Der Rückblick: Von Erfolg, Absturz und Comeback (2009)
Was wären Filme, wenn in ihnen nur Erwachsene mitspielen würden? Unrealistisch, keine Frage, und wahrscheinlich auch todlangweilig. Kinder beleben die Kinowelt und verzaubern die Herzen vieler Zuschauer. Doch auch für sie ist das Filmgeschäft harte Arbeit, genau wie für ihre erwachsenen Kollegen. Manche zerbrechen am Erfolgsdruck, manche schaffen nie den Sprung zu ernsthaften „Erwachsenenrollen“ und manche meistern all dies mit Bravour. Begleiten Sie uns auf eine Reise durch die Welt der Kinderstars.
Alles begann mit Jackie Coogan, ein kleiner Junge, der 1921 im Alter von sieben Jahren zum ersten Kinderstar der Welt ernannt werden sollte. Durch den Film „The Kid“ mit Charlie Chaplin erlangte er den Ruhm, den er durch viele weitere Stumm- und später auch Tonfilme noch weiter ausbauen konnte. Doch als Erwachsener ließ sich an diesen Erfolg nicht mehr anknüpfen.
Mit der Volljährigkeit begann auch der Streit mit seiner Mutter. Sie hatte zusammen mit dem Stiefvater fast das gesamte Vermögen ihres Sohnes verprasst. Jackie musste Klage einreichen, woraufhin schließlich das Coogan-Gesetz erlassen wurde, das künftig Kinderstars und ihr Vermögen schützen sollte.
Genau wie ihm erging es noch einigen anderen. Der Erfolg blieb mit der Pubertät aus. Wer kennt hierzulande nicht Inger Nilsson? Ein rothaariges Mädchen mit Bärenkräften, für die das Leben ein einziges Abenteuer ist. Noch heute ist das Image der Pippi Langstrumpf fest mit der Person der Inger Nilsson verbunden. Die junge Schwedin konnte nie mit anderen, ernsthafteren Rollen punkten. Das Bild der kleinen Pippi aus der Villa Kunterbunt bleibt ewig in den Köpfen der Zuschauer verankert.
Doch auch den jüngeren Generationen ergeht es oft nicht anders. Miko Hughes, in seiner ersten großen Rolle mit drei Jahren auf dem „Friedhof der Kuscheltiere“ unterwegs, erreichte den Höhepunkt seiner Karriere an der Seite von Bruce Willis. Als autistischer Junge löste er das „Mercury Puzzle“ und spielt seitdem nur noch kleinere Rollen.
Nicht nur der ausbleibende Erfolg, auch die Kinder selbst ziehen manchmal einen Schlussstrich unter ihre Karrieren. Anna Chlumsky, bekannt geworden durch „My Girl“, legte bereits nach ihrem ersten Film eine Pause ein. Später drehte sie die Fortsetzung des erfolgreichen Familienfilms und an der Seite von Christina Ricci erkundete sie „Das Geheimnis des Bärenfelsens“. Dann allerdings zog sie sich völlig aus dem Filmgeschäft zurück.
Doch nicht immer kommen die jungen Stars so gut mit ihrer Rolle in der Öffentlichkeit zurecht. Bei allem Ruhm und Erfolg bleiben sie trotzdem Kinder; und diese brauchen Zeit, in der sie einfach Kind sein dürfen. Sonst ist es umso wahrscheinlicher, dass sie an dem Druck der Gesellschaft zerbrechen und vom roten Teppich hinab in den Drogensumpf stürzen.
Auch der bestbezahlte Kinderstar aller Zeiten konnte der Drogenfalle nicht entkommen. Macaulay Culkin ist noch heute an Weihnachten allein zu Haus und veräppelt als Kevin die „feuchten“ Banditen. Doch der Scheidungskrieg seiner Eltern brachte ihn zu Alkohol und Rauschgift. Heirat mit 17, Scheidung mit 19.
Allerdings versinkt nicht jeder für immer in diesem Sumpf. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür ist Drew Barrymore. Mit zehn Jahren kam sie zum ersten Mal mit Drogen in Kontakt und mit 13 war sie bereits kokainsüchtig. Noch im selben Jahr folgte der Selbstmordversuch.
Wer kann von sich schon behaupten, mit 16 seine Autobiographie veröffentlicht zu haben? Drew Barrymore ist es gelungen. Jedoch raffte sie sich wieder auf, um kurz danach ihr Comeback zu feiern.
Was heute gilt: Wenn ein Kind vor der Kamera arbeiten soll
Zu Vermögenswerten einzelner, hier genannter Personen lässt sich keine geprüfte Zahl nennen - seriöse Primärquellen dafür gibt es in aller Regel nicht. Klar lässt sich dagegen sagen: Wer sein Kind heute vor eine Kamera stellen will, bewegt sich in Deutschland in einem rechtlich geregelten Rahmen.
Für Film- und Fotoaufnahmen mit Kindern braucht die Produktion laut Jugendarbeitsschutzgesetz eine Ausnahmebewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde: Kinder über drei bis sechs Jahre dürfen danach bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 17 Uhr mitwirken, Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 22 Uhr.
Die Behörde bewilligt das nur, wenn die Eltern schriftlich eingewilligt haben, eine höchstens drei Monate alte ärztliche Bescheinigung keine gesundheitlichen Bedenken nennt, das Fortkommen in der Schule nicht beeinträchtigt wird und die Produktion Schutz- und Betreuungsmaßnahmen für das Kind sicherstellt. Nach Drehende muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 14 Stunden eingehalten werden, und beschäftigt werden darf das Kind erst, nachdem der Bewilligungsbescheid schriftlich vorliegt.
Was Eltern konkret tun können
Genehmigung prüfen
Fragen Sie aktiv nach der Ausnahmebewilligung der Aufsichtsbehörde - ohne sie darf Ihr Kind nicht beschäftigt werden.
Arbeitszeiten festhalten
Lassen Sie sich die genehmigten Zeiten schriftlich geben und vergleichen Sie sie mit dem Drehplan vor Ort.
Ärztliche Bescheinigung klären
Sie darf bei Drehbeginn nicht älter als drei Monate sein - holen Sie sie rechtzeitig ein.
Schule absichern
Klären Sie mit der Schule, wie Fehlzeiten während der Drehtage ausgeglichen werden.
Vor dem ersten Drehtag
Diese Punkte sollten geklärt sein, bevor Ihr Kind vor der Kamera steht.
- Schriftliche Bewilligung der Aufsichtsbehörde liegt vorOhne sie darf die Produktion Ihr Kind nicht beschäftigen.
- Ärztliche Bescheinigung ist aktuellHöchstens drei Monate alt bei Drehbeginn.
- Ruhezeiten sind eingeplantMindestens 14 Stunden ununterbrochene Freizeit nach Drehende.
- Vergütung ist schriftlich vereinbartVereinbaren Sie Gage und Zahlungsweise schriftlich.
Häufige Fragen
Wie viel Vermögen haben Kinderstars wie Inger Nilsson oder Miko Hughes heute?
Dazu gibt es keine geprüfte Zahl aus einer Primärquelle. Angaben zum Vermögen, die im Netz kursieren, lassen sich in aller Regel nicht belegen - diese Seite nennt deshalb keine Summen.
Was ist aus den Kinderstars geworden, die abgestürzt sind?
Mehrere der hier genannten Personen gerieten als Jugendliche in eine Krise, etwa Macaulay Culkin oder Drew Barrymore. Was der Rückblick von 2009 dazu festhält, steht oben.
Darf mein Kind heute als Schauspieler arbeiten?
Ja, aber nur mit einer Ausnahmebewilligung der Aufsichtsbehörde. Sie legt Arbeitszeiten und Pausen fest und verlangt die schriftliche Einwilligung der Eltern sowie eine aktuelle ärztliche Bescheinigung.
Wer mit seinem Kind lieber selbst Medien gestaltet, statt eine Agentur zu suchen, findet Anregungen unter Trickfilm, Foto und Podcast: Medien selbst gestalten. Einen Überblick über altersgerechte digitale Angebote abseits von Film und Fernsehen gibt Medien sinnvoll nutzen.
Zuletzt geprüft am 04.10.2026
Quellen
- § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen · Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) ·
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 04.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- eine Quelle, unten vollständig aufgeführt
- Wiedervorlage
- 03.10.2028
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