Zum Inhalt springen
medienbewusst.de - kinder. medien. kompetenz.
Ist gerade etwas passiert? Zur Soforthilfe

Beweise sichern: Screenshot, melden, anzeigen

Hände fotografieren einen Bildschirm mit unleserlichem Chat-Verlauf, daneben ein Notizzettel mit einer Telefonnummer.
Screenshot zuerst, Blockieren erst nach Rücksprache mit der Polizei - außer bei Nacktbildern Minderjähriger.

Sichern Sie Chat und Nachrichten als Bildschirmfoto, bevor Sie blockieren - außer bei Nacktbildern Minderjähriger: Dann direkt zur Polizei.

Sichern Sie zuerst ein Bildschirmfoto von jeder Nachricht, jedem Beitrag und jedem Kommentar - mit Datum, Uhrzeit und dem Namen des Absenders im Bild. Blockieren Sie noch nicht: Das kommt laut Polizei-Beratung erst nach Absprache mit der Polizei. Rufen Sie danach die Polizei an, vor Ort oder online, und fragen Sie dort nach dem weiteren Vorgehen. Eine Ausnahme gilt immer: Zeigt ein Inhalt ein Kind nackt oder in sexueller Pose, machen Sie kein Bildschirmfoto, sondern gehen direkt zur Polizei.

Die richtige Reihenfolge - und der Streit darüber

Ratgeber widersprechen sich hier. Das Internet-ABC (Stand 15.09.2025) empfiehlt: zuerst Bildschirmfoto, dann den Chat verlassen, dann Anzeige, und erst danach blockieren - ausdrücklich nach Rücksprache mit der Polizei. Andere Seiten raten, sofort zu blockieren und zu melden. Die Polizei-Beratung nennt für Cybergrooming dieselbe Reihenfolge wie das Internet-ABC: dokumentieren, Polizei einschalten, erst dann blockieren. Dieser Text folgt der Polizei-Empfehlung.

SchrittDie meisten VorfälleNacktbilder Minderjähriger
Beweis sichernBildschirmfoto mit Datum und AbsenderKein Bildschirmfoto - direkt zur Polizei
WeiterleitenNur wenn die Polizei danach fragtNirgendwohin, auch nicht an die Schule
BlockierenErst nach Rücksprache mit der PolizeiErst nach Rücksprache mit der Polizei
Wer hilftPolizei, Plattform, HilfetelefonNur die Polizei

Die eine Ausnahme: Nacktbilder

Schritt für Schritt

  1. Bildschirmfoto sichern

    Fotografieren Sie Nachricht, Beitrag oder Kommentar mit Datum, Uhrzeit und Absender im Bild - auch das, was harmlos wirkt, der Zusammenhang zeigt sich oft erst in der Menge. Ausnahme: Zeigt das Bild ein Kind nackt oder in sexueller Pose, kein Bildschirmfoto.

  2. Noch nicht blockieren

    Laut Internet-ABC (Stand 15.09.2025) kommt das Blockieren erst, nachdem Anzeige erstattet wurde - nach Rücksprache mit der Polizei.

  3. Polizei einschalten

    Anzeige ist bei jeder Dienststelle möglich, teils auch online über die Internetwache, und für Sie kostenlos. Schildern Sie den Vorfall und fragen Sie, ob weitere Inhalte gesichert werden sollen.

  4. Erst jetzt blockieren und melden

    Blockieren Sie den Absender und melden Sie das Profil bei der Plattform - nach Rücksprache mit der Polizei, nicht vorher.

  5. Bei akuter Gefahr: Notruf

    110 oder 112 erreichen Sie vom Mobiltelefon nur mit eingelegter SIM-Karte (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 NotrufV) - ohne Karte kommt kein Notruf durch.

Die Bildschirmfotos bleiben auf dem Gerät Ihres Kindes: Laut Internet-ABC (Stand 15.09.2025) soll das Material das Endgerät des Kindes nicht verlassen und von dort aus zur Anzeige gebracht werden. Schicken Sie es also nicht per E-Mail oder Messenger weiter. Geht es um einen Vorfall aus der Schule, informieren Sie die Klassenleitung oder die Vertrauenslehrkraft erst, nachdem die Rücksprache mit der Polizei erfolgt ist.

Ein Beispiel aus der Praxis

Vor dem Blockieren

Diese Punkte schützen die Beweise, bevor etwas verloren geht.

  • Bildschirmfoto mit Datum, Uhrzeit, AbsenderAusnahme: Nacktbilder Minderjähriger - dann kein Bildschirmfoto.
  • Noch nicht geblockt oder gemeldetErst die Polizei fragen, danach blockieren.
  • Anzeige erstattet, online oder vor OrtKostenlos, bei jeder Polizeidienststelle möglich.
  • Bei Nacktbildern direkt zur PolizeiKein Bildschirmfoto, nichts weiterleiten, auch nicht an die Schule.
  • Notruf nur mit SIM-Karte im Gerät geprüftOhne Karte funktionieren 110 und 112 nicht.

Wenn es brennt: Notruf und Hilfetelefone

Erklären Sie Ihrem Kind, dass das Sichern von Beweisen keine Strafe für das Kind ist, sondern der erste Schritt, damit die Sache aufhört. Manche Kinder fühlen sich durch das erneute Betrachten der Nachrichten zusätzlich bloßgestellt - bleiben Sie dabei ruhig und sachlich.

Besteht akute Gefahr, wählen Sie 110 oder 112 - das funktioniert vom Mobiltelefon nur mit eingelegter SIM-Karte. Für ein Gespräch rund um die Uhr ist die TelefonSeelsorge erreichbar, kostenlos und anonym, unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.

Geht es um sexuelle Kontaktaufnahme durch Erwachsene, lesen Sie Cybergrooming: woran Eltern es erkennen. Bei Mobbing unter Gleichaltrigen hilft Mein Kind wird gemobbt - was jetzt?. Weitere Rufnummern stehen bei Nummer gegen Kummer und andere Hilfetelefone. Geht es um Erpressung mit Bildern, ist das ein eigenes Thema, das wir gerade aufbauen.

Zuletzt geprüft am 04.10.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
04.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
04.10.2027

Wir prüfen Angaben gegen die Stelle, die zuständig ist - Gesetzestext, Behörde, Anbieter oder Studie - und nennen sie. Veraltet eine Angabe, gilt das Datum oben als Hinweis darauf, wie alt sie ist. Wie wir arbeiten