Beweise sichern: Screenshot, melden, anzeigen
Sichern Sie Chat und Nachrichten als Bildschirmfoto, bevor Sie blockieren - außer bei Nacktbildern Minderjähriger: Dann direkt zur Polizei.
Sichern Sie zuerst ein Bildschirmfoto von jeder Nachricht, jedem Beitrag und jedem Kommentar - mit Datum, Uhrzeit und dem Namen des Absenders im Bild. Blockieren Sie noch nicht: Das kommt laut Polizei-Beratung erst nach Absprache mit der Polizei. Rufen Sie danach die Polizei an, vor Ort oder online, und fragen Sie dort nach dem weiteren Vorgehen. Eine Ausnahme gilt immer: Zeigt ein Inhalt ein Kind nackt oder in sexueller Pose, machen Sie kein Bildschirmfoto, sondern gehen direkt zur Polizei.
Die richtige Reihenfolge - und der Streit darüber
Ratgeber widersprechen sich hier. Das Internet-ABC (Stand 15.09.2025) empfiehlt: zuerst Bildschirmfoto, dann den Chat verlassen, dann Anzeige, und erst danach blockieren - ausdrücklich nach Rücksprache mit der Polizei. Andere Seiten raten, sofort zu blockieren und zu melden. Die Polizei-Beratung nennt für Cybergrooming dieselbe Reihenfolge wie das Internet-ABC: dokumentieren, Polizei einschalten, erst dann blockieren. Dieser Text folgt der Polizei-Empfehlung.
| Schritt | Die meisten Vorfälle | Nacktbilder Minderjähriger |
|---|---|---|
| Beweis sichern | Bildschirmfoto mit Datum und Absender | Kein Bildschirmfoto - direkt zur Polizei |
| Weiterleiten | Nur wenn die Polizei danach fragt | Nirgendwohin, auch nicht an die Schule |
| Blockieren | Erst nach Rücksprache mit der Polizei | Erst nach Rücksprache mit der Polizei |
| Wer hilft | Polizei, Plattform, Hilfetelefon | Nur die Polizei |
Die eine Ausnahme: Nacktbilder
Schritt für Schritt
Bildschirmfoto sichern
Fotografieren Sie Nachricht, Beitrag oder Kommentar mit Datum, Uhrzeit und Absender im Bild - auch das, was harmlos wirkt, der Zusammenhang zeigt sich oft erst in der Menge. Ausnahme: Zeigt das Bild ein Kind nackt oder in sexueller Pose, kein Bildschirmfoto.
Noch nicht blockieren
Laut Internet-ABC (Stand 15.09.2025) kommt das Blockieren erst, nachdem Anzeige erstattet wurde - nach Rücksprache mit der Polizei.
Polizei einschalten
Anzeige ist bei jeder Dienststelle möglich, teils auch online über die Internetwache, und für Sie kostenlos. Schildern Sie den Vorfall und fragen Sie, ob weitere Inhalte gesichert werden sollen.
Erst jetzt blockieren und melden
Blockieren Sie den Absender und melden Sie das Profil bei der Plattform - nach Rücksprache mit der Polizei, nicht vorher.
Bei akuter Gefahr: Notruf
110 oder 112 erreichen Sie vom Mobiltelefon nur mit eingelegter SIM-Karte (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 NotrufV) - ohne Karte kommt kein Notruf durch.
Die Bildschirmfotos bleiben auf dem Gerät Ihres Kindes: Laut Internet-ABC (Stand 15.09.2025) soll das Material das Endgerät des Kindes nicht verlassen und von dort aus zur Anzeige gebracht werden. Schicken Sie es also nicht per E-Mail oder Messenger weiter. Geht es um einen Vorfall aus der Schule, informieren Sie die Klassenleitung oder die Vertrauenslehrkraft erst, nachdem die Rücksprache mit der Polizei erfolgt ist.
Ein Beispiel aus der Praxis
Vor dem Blockieren
Diese Punkte schützen die Beweise, bevor etwas verloren geht.
- Bildschirmfoto mit Datum, Uhrzeit, AbsenderAusnahme: Nacktbilder Minderjähriger - dann kein Bildschirmfoto.
- Noch nicht geblockt oder gemeldetErst die Polizei fragen, danach blockieren.
- Anzeige erstattet, online oder vor OrtKostenlos, bei jeder Polizeidienststelle möglich.
- Bei Nacktbildern direkt zur PolizeiKein Bildschirmfoto, nichts weiterleiten, auch nicht an die Schule.
- Notruf nur mit SIM-Karte im Gerät geprüftOhne Karte funktionieren 110 und 112 nicht.
Wenn es brennt: Notruf und Hilfetelefone
Erklären Sie Ihrem Kind, dass das Sichern von Beweisen keine Strafe für das Kind ist, sondern der erste Schritt, damit die Sache aufhört. Manche Kinder fühlen sich durch das erneute Betrachten der Nachrichten zusätzlich bloßgestellt - bleiben Sie dabei ruhig und sachlich.
Besteht akute Gefahr, wählen Sie 110 oder 112 - das funktioniert vom Mobiltelefon nur mit eingelegter SIM-Karte. Für ein Gespräch rund um die Uhr ist die TelefonSeelsorge erreichbar, kostenlos und anonym, unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.
Geht es um sexuelle Kontaktaufnahme durch Erwachsene, lesen Sie Cybergrooming: woran Eltern es erkennen. Bei Mobbing unter Gleichaltrigen hilft Mein Kind wird gemobbt - was jetzt?. Weitere Rufnummern stehen bei Nummer gegen Kummer und andere Hilfetelefone. Geht es um Erpressung mit Bildern, ist das ein eigenes Thema, das wir gerade aufbauen.
Zuletzt geprüft am 04.10.2026
Quellen
- § 4 Notrufverordnung - Notrufverbindungen · Bundesamt für Justiz
- Chaträume im Internet: Web-Chat · Internet-ABC (Projekt der Landesmedienanstalten)
- FAQ zu Kinderpornografie · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder
- Cybergrooming · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de) ·
- TelefonSeelsorge - Beratung Tag und Nacht · TelefonSeelsorge Deutschland
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 04.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten vollständig aufgeführt
- Wiedervorlage
- 04.10.2027
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