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Cybermobbing: Beispiele, Formen und wann es strafbar ist

Eine Mutter und ihr Kind sitzen auf der Treppe im Hausflur und schauen gemeinsam auf ein Smartphone.
Wer das Handy des Kindes gemeinsam durchgeht, merkt Cybermobbing oft früher als die Schule.

Cybermobbing reicht von Beleidigungen bis zu Fake-Profilen und Fotos ohne Einwilligung - strafbar sind Drohungen, Beleidigung und das Verbreiten von Bildern, auch unter Jugendlichen.

Cybermobbing zeigt sich im Alltag meist unspektakulär: ein gemeiner Kommentar unter einem Foto, ein Spitzname, der im Klassenchat hängen bleibt, ein Fake-Account mit dem Namen des Kindes, ein Foto, das reihenum weitergeschickt wird. Strafbar ist das nicht automatisch - aber oft schneller, als Eltern denken: Beleidigende Nachrichten, Drohungen und das Verbreiten von Fotos ohne Einwilligung sind eigene Straftaten, unabhängig davon, ob sie unter Minderjährigen passieren.

Die häufigsten Formen von Cybermobbing

Cybermobbing läuft über dieselben Kanäle wie der normale Kontakt zu Mitschülern: Klassenchat, Social Media, Spiele mit Chatfunktion. Für Eltern lohnt sich dabei weniger die Frage, ob etwas „Mobbing“ genannt werden kann, als der Blick darauf, was genau passiert ist - denn davon hängt ab, was rechtlich möglich ist.

FormWie sie aussiehtRechtlich
BeleidigungBeschimpfungen oder abwertende Kommentare unter Fotos oder im KlassenchatStraftat (§ 185 StGB)
AusgrenzungEin Kind wird bewusst aus der Gruppe oder dem Chat entferntKein eigener Straftatbestand, aber ein Fall für die Schule
Bloßstellen mit FotosPeinliche Fotos werden ohne Zustimmung weitergeschicktStraftat (§ 33 Kunsturhebergesetz), verfolgt nur auf Strafantrag
Nacktbilder MinderjährigerFotos von Kindern oder Jugendlichen unter 18 nackt oder in sexueller Pose werden verschicktSchwere Straftat (§§ 184b, 184c StGB), auch fürs Weiterleiten, verfolgt ohne Antrag - sofort zur Polizei
Fake-ProfileEin Account mit Namen oder Fotos des Kindes täuscht eine andere Identität vorMit echten Fotos des Kindes strafbar (§ 33 Kunsturhebergesetz), ohne Fotos und ohne beleidigenden Inhalt meist nicht
Happy SlappingEine Rangelei oder Demütigung wird gefilmt und verschicktStraftat durchs Verbreiten der Aufnahme, dazu oft Körperverletzung

Wann Cybermobbing strafbar ist

Beleidigende Nachrichten oder Kommentare sind nach § 185 StGB strafbar - mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bis zu zwei Jahren, wenn die Beleidigung öffentlich oder durch Verbreiten geschieht, etwa in einer Gruppe. Verfolgt wird sie nur auf Antrag (§ 194 StGB). Den Strafantrag müssen die Betroffenen oder die Eltern innerhalb von drei Monaten stellen, sonst wird die Tat nicht verfolgt (§ 77b StGB).

Wer in einer Nachricht mit einer Straftat gegen Leib, Leben, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung droht, begeht eine Bedrohung nach § 241 StGB. Ein eigenes Antragserfordernis hat die Bedrohung nicht: Ob ein Strafantrag nötig ist, richtet sich nach der angedrohten Tat (§ 241 Abs. 5 StGB). Wer etwa mit einer Vergewaltigung droht, wird auch ohne Antrag verfolgt.

Fotos, Nacktbilder und Fake-Profile

Fotos oder Videos einer anderen Person dürfen ohne deren Einwilligung nicht verbreitet werden - das gilt für Bloßstellen mit Fotos, für Fake-Profile mit echten Bildern und fürs Weiterschicken von Happy-Slapping-Aufnahmen gleichermaßen (§ 33 Kunsturhebergesetz). Verfolgt wird das nur auf Strafantrag der Betroffenen oder der Eltern.

Ein Fake-Profil ohne echte Fotos ist nicht automatisch strafbar - dann entscheidet der Inhalt, nicht das Anlegen des Accounts. Und: Wer die Tat begeht, muss mindestens 14 Jahre alt sein, um dafür belangt zu werden (§ 19 StGB). Jüngere Kinder gelten als schuldunfähig.

Wie häufig Cybermobbing vorkommt

Nach der Cyberlife-VI-Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing waren 2026 20,7 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler schon einmal Opfer von Cybermobbing. Ein Viertel der Betroffenen gab an, deshalb schon Suizidgedanken gehabt zu haben - ein Grund, früh Hilfe zu holen. Eltern erreichen das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0550 montags, mittwochs und freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr. Bei akuter Lebensgefahr nicht warten, sondern den Notruf wählen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Sichern

    Bildschirmfoto mit Datum, Uhrzeit und Absender - außer bei Nacktbildern, siehe Hinweis oben.

  2. Bei der Plattform melden

    Fast jeder Dienst hat eine Meldefunktion für Mobbing oder Beleidigung.

  3. Blockieren

    Erst sichern und melden, dann sperren - sonst fehlt der Beweis.

  4. Schule einbeziehen

    Besonders wenn Täter und Opfer dieselbe Klasse besuchen.

  5. Bei Straftaten Anzeige erstatten

    Beleidigung und das Verbreiten von Fotos werden nur verfolgt, wenn die Betroffenen oder die Eltern innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen. Drohungen mit schweren Taten und Nacktbilder Minderjähriger verfolgt die Polizei auch ohne Antrag.

Ein typischer Fall aus dem Klassenchat

Was jetzt hilft

Ihre Haken werden nicht gespeichert.

Welche Beispiele gibt es für Cybermobbing?

Typische Beispiele sind beleidigende Kommentare unter Fotos, ein Spitzname, der im Klassenchat hängen bleibt, ein Fake-Account mit dem Namen des Kindes, geteilte peinliche Fotos oder Videos sowie der bewusste Ausschluss aus einer Gruppe.

Ist Cybermobbing strafbar?

Es kommt auf den Inhalt an: Beleidigende Nachrichten sind nach § 185 StGB strafbar, Drohungen nach § 241 StGB, und Fotos oder Videos einer Person dürfen ohne deren Einwilligung nicht verbreitet werden (§ 33 Kunsturhebergesetz). Nacktbilder Minderjähriger zu verbreiten ist eine schwere Straftat (§§ 184b, 184c StGB), auch beim Weiterleiten. Reine Ausgrenzung ist kein eigener Straftatbestand.

Welche Folgen kann Cybermobbing haben?

Nach der Cyberlife-VI-Studie 2026 äußerte ein Viertel der Betroffenen Suizidgedanken. Eltern erreichen das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0550, Kinder und Jugendliche das Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111, Mo-Sa 14-20 Uhr, kostenlos und anonym. Bei akuter Lebensgefahr den Notruf wählen.

Ab welchem Alter kann man für Cybermobbing bestraft werden?

Strafrechtlich verantwortlich ist, wer bei der Tat mindestens 14 Jahre alt ist (§ 19 StGB). Jüngere Kinder gelten als schuldunfähig.

Nicht jeder Fall bleibt bei einzelnen Beleidigungen. Werden Fotos zur Erpressung genutzt, handelt es sich um Sextortion mit eigenen Regeln für die ersten Schritte. Richten sich die Angriffe gegen eine Gruppe oder Herkunft, kann daraus Hate Speech werden. Braucht Ihr Kind jemanden zum Reden, hilft neben der Schule auch die Nummer gegen Kummer. Und wenn die akute Frage lautet, was im Moment zu tun ist, hilft der Einstieg über Mein Kind wird gemobbt - was jetzt?

Zuletzt geprüft am 21.10.2026 · fachlich geprüft

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
21.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten aufgeführt
Wiedervorlage
19.04.2027

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