Cybermobbing: Beispiele, Formen und wann es strafbar ist
Cybermobbing reicht von Beleidigungen bis zu Fake-Profilen und Fotos ohne Einwilligung - strafbar sind Drohungen, Beleidigung und das Verbreiten von Bildern, auch unter Jugendlichen.
Cybermobbing zeigt sich im Alltag meist unspektakulär: ein gemeiner Kommentar unter einem Foto, ein Spitzname, der im Klassenchat hängen bleibt, ein Fake-Account mit dem Namen des Kindes, ein Foto, das reihenum weitergeschickt wird. Strafbar ist das nicht automatisch - aber oft schneller, als Eltern denken: Beleidigende Nachrichten, Drohungen und das Verbreiten von Fotos ohne Einwilligung sind eigene Straftaten, unabhängig davon, ob sie unter Minderjährigen passieren.
Die häufigsten Formen von Cybermobbing
Cybermobbing läuft über dieselben Kanäle wie der normale Kontakt zu Mitschülern: Klassenchat, Social Media, Spiele mit Chatfunktion. Für Eltern lohnt sich dabei weniger die Frage, ob etwas „Mobbing“ genannt werden kann, als der Blick darauf, was genau passiert ist - denn davon hängt ab, was rechtlich möglich ist.
| Form | Wie sie aussieht | Rechtlich |
|---|---|---|
| Beleidigung | Beschimpfungen oder abwertende Kommentare unter Fotos oder im Klassenchat | Straftat (§ 185 StGB) |
| Ausgrenzung | Ein Kind wird bewusst aus der Gruppe oder dem Chat entfernt | Kein eigener Straftatbestand, aber ein Fall für die Schule |
| Bloßstellen mit Fotos | Peinliche Fotos werden ohne Zustimmung weitergeschickt | Straftat (§ 33 Kunsturhebergesetz), verfolgt nur auf Strafantrag |
| Nacktbilder Minderjähriger | Fotos von Kindern oder Jugendlichen unter 18 nackt oder in sexueller Pose werden verschickt | Schwere Straftat (§§ 184b, 184c StGB), auch fürs Weiterleiten, verfolgt ohne Antrag - sofort zur Polizei |
| Fake-Profile | Ein Account mit Namen oder Fotos des Kindes täuscht eine andere Identität vor | Mit echten Fotos des Kindes strafbar (§ 33 Kunsturhebergesetz), ohne Fotos und ohne beleidigenden Inhalt meist nicht |
| Happy Slapping | Eine Rangelei oder Demütigung wird gefilmt und verschickt | Straftat durchs Verbreiten der Aufnahme, dazu oft Körperverletzung |
Wann Cybermobbing strafbar ist
Beleidigende Nachrichten oder Kommentare sind nach § 185 StGB strafbar - mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bis zu zwei Jahren, wenn die Beleidigung öffentlich oder durch Verbreiten geschieht, etwa in einer Gruppe. Verfolgt wird sie nur auf Antrag (§ 194 StGB). Den Strafantrag müssen die Betroffenen oder die Eltern innerhalb von drei Monaten stellen, sonst wird die Tat nicht verfolgt (§ 77b StGB).
Wer in einer Nachricht mit einer Straftat gegen Leib, Leben, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung droht, begeht eine Bedrohung nach § 241 StGB. Ein eigenes Antragserfordernis hat die Bedrohung nicht: Ob ein Strafantrag nötig ist, richtet sich nach der angedrohten Tat (§ 241 Abs. 5 StGB). Wer etwa mit einer Vergewaltigung droht, wird auch ohne Antrag verfolgt.
Fotos, Nacktbilder und Fake-Profile
Fotos oder Videos einer anderen Person dürfen ohne deren Einwilligung nicht verbreitet werden - das gilt für Bloßstellen mit Fotos, für Fake-Profile mit echten Bildern und fürs Weiterschicken von Happy-Slapping-Aufnahmen gleichermaßen (§ 33 Kunsturhebergesetz). Verfolgt wird das nur auf Strafantrag der Betroffenen oder der Eltern.
Ein Fake-Profil ohne echte Fotos ist nicht automatisch strafbar - dann entscheidet der Inhalt, nicht das Anlegen des Accounts. Und: Wer die Tat begeht, muss mindestens 14 Jahre alt sein, um dafür belangt zu werden (§ 19 StGB). Jüngere Kinder gelten als schuldunfähig.
Wie häufig Cybermobbing vorkommt
Nach der Cyberlife-VI-Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing waren 2026 20,7 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler schon einmal Opfer von Cybermobbing. Ein Viertel der Betroffenen gab an, deshalb schon Suizidgedanken gehabt zu haben - ein Grund, früh Hilfe zu holen. Eltern erreichen das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0550 montags, mittwochs und freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr. Bei akuter Lebensgefahr nicht warten, sondern den Notruf wählen.
Was jetzt zu tun ist
Sichern
Bildschirmfoto mit Datum, Uhrzeit und Absender - außer bei Nacktbildern, siehe Hinweis oben.
Bei der Plattform melden
Fast jeder Dienst hat eine Meldefunktion für Mobbing oder Beleidigung.
Blockieren
Erst sichern und melden, dann sperren - sonst fehlt der Beweis.
Schule einbeziehen
Besonders wenn Täter und Opfer dieselbe Klasse besuchen.
Bei Straftaten Anzeige erstatten
Beleidigung und das Verbreiten von Fotos werden nur verfolgt, wenn die Betroffenen oder die Eltern innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen. Drohungen mit schweren Taten und Nacktbilder Minderjähriger verfolgt die Polizei auch ohne Antrag.
Ein typischer Fall aus dem Klassenchat
Was jetzt hilft
Ihre Haken werden nicht gespeichert.
Welche Beispiele gibt es für Cybermobbing?
Typische Beispiele sind beleidigende Kommentare unter Fotos, ein Spitzname, der im Klassenchat hängen bleibt, ein Fake-Account mit dem Namen des Kindes, geteilte peinliche Fotos oder Videos sowie der bewusste Ausschluss aus einer Gruppe.
Ist Cybermobbing strafbar?
Es kommt auf den Inhalt an: Beleidigende Nachrichten sind nach § 185 StGB strafbar, Drohungen nach § 241 StGB, und Fotos oder Videos einer Person dürfen ohne deren Einwilligung nicht verbreitet werden (§ 33 Kunsturhebergesetz). Nacktbilder Minderjähriger zu verbreiten ist eine schwere Straftat (§§ 184b, 184c StGB), auch beim Weiterleiten. Reine Ausgrenzung ist kein eigener Straftatbestand.
Welche Folgen kann Cybermobbing haben?
Nach der Cyberlife-VI-Studie 2026 äußerte ein Viertel der Betroffenen Suizidgedanken. Eltern erreichen das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0550, Kinder und Jugendliche das Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111, Mo-Sa 14-20 Uhr, kostenlos und anonym. Bei akuter Lebensgefahr den Notruf wählen.
Ab welchem Alter kann man für Cybermobbing bestraft werden?
Strafrechtlich verantwortlich ist, wer bei der Tat mindestens 14 Jahre alt ist (§ 19 StGB). Jüngere Kinder gelten als schuldunfähig.
Nicht jeder Fall bleibt bei einzelnen Beleidigungen. Werden Fotos zur Erpressung genutzt, handelt es sich um Sextortion mit eigenen Regeln für die ersten Schritte. Richten sich die Angriffe gegen eine Gruppe oder Herkunft, kann daraus Hate Speech werden. Braucht Ihr Kind jemanden zum Reden, hilft neben der Schule auch die Nummer gegen Kummer. Und wenn die akute Frage lautet, was im Moment zu tun ist, hilft der Einstieg über Mein Kind wird gemobbt - was jetzt?
Zuletzt geprüft am 21.10.2026 · fachlich geprüft
Quellen
- § 33 KunstUrhG - Strafvorschrift · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
- Strafgesetzbuch (StGB), § 19, § 176a, § 184, § 184b, § 184c · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Cyberlife VI - Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern (Studie 2026) · Bündnis gegen Cybermobbing e.V. · 13.10.2026
- Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon, Elterntelefon · Nummer gegen Kummer e. V.
- FAQ zu Kinderpornografie · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 21.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten aufgeführt
- Wiedervorlage
- 19.04.2027
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