Zum Inhalt springen
medienbewusst.de - kinder. medien. kompetenz.
Ist gerade etwas passiert? Zur Soforthilfe

Sextortion: Erpressung mit Bildern - was jetzt

Eine Mutter und ihr jugendlicher Sohn sitzen auf einer Bank im Wartebereich einer Polizeiwache, das Handy liegt mit dem Bildschirm nach unten auf ihrem Knie.
Das Handy geht so, wie es ist, mit zur Polizei - blockiert und gemeldet wird erst danach.

Nicht zahlen, nicht mehr antworten, keine Nacktbilder fotografieren: Eltern gehen mit dem Kind zur Polizei und blockieren oder melden erst danach.

Wird Ihr Kind mit Nacktbildern oder einem Video erpresst, gilt: kein Geld zahlen, keine weiteren Aufnahmen schicken, dem Erpresser nicht mehr antworten und mit dem Kind zur Polizei gehen. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät ausdrücklich davon ab, zu zahlen, weil die Erpressung danach meist weitergeht. Blockieren und beim Anbieter melden kommen erst nach dem Gespräch mit der Polizei. Ihr Kind ist in dieser Lage Opfer einer Straftat, auch wenn es die Bilder selbst geschickt hat.

Was hinter Sextortion steckt

Das Wort setzt sich aus den englischen Begriffen Sex und Extortion zusammen, also sexuelle Erpressung. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt den typischen Ablauf so: Eine fremde Person nimmt über ein soziales Netzwerk Kontakt auf, flirtet, lenkt das Gespräch schnell auf einen Videoanruf und zeichnet dabei Nacktaufnahmen auf. Danach droht sie, die Aufnahmen zu veröffentlichen. Verlangt wird häufig Geld, auch in Bitcoins, nicht selten aber auch weitere Nacktaufnahmen.

Nicht immer ist der Erpresser fremd. Laut Polizei kennen sich Täter und Opfer oft aus einer beendeten Beziehung, und Intimaufnahmen von Jugendlichen entstehen auch beim Sexting unter Gleichaltrigen. Bei jüngeren Kindern geht der Erpressung häufig ein längerer Kontakt voraus, in dem ein Erwachsener das Kind dazu bringt, sexualisierte Aufnahmen von sich zu machen. Wie das abläuft, beschreibt die Seite Cybergrooming: woran Eltern es erkennen.

Erpressung im Chat oder Massenmail

Es gibt zwei Formen, die Eltern auseinanderhalten sollten. Bei der einen hat Ihr Kind tatsächlich Bilder geschickt oder wurde im Videoanruf aufgenommen. Bei der anderen kommt eine E-Mail, die behauptet, es gebe ein heimlich aufgenommenes Sexvideo. Solche E-Mails werden laut Polizei häufig massenweise als Spam verschickt.

Erpressung nach Chat oder VideoanrufErpresser-E-Mail ohne vorherigen Kontakt
Woran Sie es erkennenIhr Kind weiß, wem es was geschickt hat oder was im Anruf passiert istIhr Kind kann sich an keinen solchen Kontakt erinnern
Was drohtVeröffentlichung echter Aufnahmen, Forderung nach Geld oder weiteren BildernBehauptung, ein Video zu besitzen, dazu eine Geldforderung
Was zu tun istNicht zahlen, nicht antworten, sichern ohne Nacktbilder, Anzeige bei der PolizeiNicht antworten, nicht zahlen, bei Unsicherheit die Polizei fragen

Was Sie jetzt tun

  1. Zuhören, ohne zu bewerten

    Sagen Sie Ihrem Kind zuerst, dass es richtig war, Ihnen davon zu erzählen. Fragen Sie in Ruhe, was passiert ist, seit wann und über welchen Dienst. Je weniger Ihr Kind Strafe fürchten muss, desto eher erzählt es auch den Rest.

  2. Nicht zahlen, nicht mehr antworten

    Kein Geld, keine weiteren Bilder, keine Verhandlung. Ihr Kind schreibt dem Erpresser nichts mehr, auch keine Bitte und keine Drohung zurück.

  3. Sichern, ohne Nacktbilder

    Notieren Sie Profilname und Kennung, Datum und Uhrzeit, die Forderung samt Konto- oder Zahlungsangaben und den Wortlaut der Drohung. Bildschirmfotos nur von Nachrichten, auf denen kein Nacktbild zu sehen ist. Nichts löschen.

  4. Zur Polizei gehen

    Gehen Sie mit Ihrem Kind und dem Gerät zur örtlichen Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige. Dort wird auch besprochen, ob und wie der Chat weiter gesichert wird.

  5. Danach blockieren und melden

    Erst nach Rücksprache mit der Polizei blockieren Sie das Profil und melden Profil und Aufnahmen beim Anbieter, damit sie gelöscht werden. Soziale Netzwerke haben dafür eine Meldefunktion am Beitrag oder am Profil.

Was daran strafbar ist

Sextortion ist Erpressung, und Erpressung ist eine Straftat. Ist das Opfer ein Kind, kommt mehr hinzu: Wurde es gezielt dazu gebracht, sexualisierte Aufnahmen von sich zu machen, bewertet die Polizeiliche Kriminalprävention das als sexuellen Missbrauch nach § 176b StGB. Intimaufnahmen von Jugendlichen, die beim Sexting entstanden sind, können nach § 184c StGB strafbar sein und dienen Erpressern ebenfalls als Druckmittel. Dass Ihr Kind die Bilder selbst geschickt hat, ändert nichts daran, wer hier erpresst.

Bei reinen Online-Fällen mit Geldforderung sind die Drahtzieher laut Polizei meist in Banden organisiert und sitzen oft im Ausland. Das ist kein Grund, auf die Anzeige zu verzichten: Nur so kann die Polizei Konten, Profile und Zahlungswege zuordnen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wenn Ihr Kind erpresst wird:

  • Kein Geld, keine weiteren BilderLaut Polizei hört die Erpressung nach einer Zahlung meist nicht auf.
  • Kein Bildschirmfoto von NacktaufnahmenAuch nicht für die Schule oder Vertrauenspersonen. Das Gerät geht so, wie es ist, zur Polizei.
  • Anzeige vor dem BlockierenDie Polizei bespricht mit Ihnen, was gesichert wird, bevor der Kontakt verschwindet.
  • Nicht mehr antwortenKeine Bitte, keine Drohung, keine Verhandlung mit dem Erpresser.
  • Ihr Kind entlastenSagen Sie klar, dass der Erpresser die Straftat begeht. Wer für das Erzählen bestraft wird, erzählt beim nächsten Mal weniger.

Wo Sie und Ihr Kind Hilfe bekommen

Für Ihr Kind: das Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer unter 116 111, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr, kostenlos und anonym. Für Sie: das Elterntelefon unter 0800 111 0550, montags, mittwochs und freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 bis 19 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten hilft die TelefonSeelsorge rund um die Uhr.

Was ist Sextortion?

Sexuelle Erpressung: Jemand droht, Nacktbilder oder Videos zu veröffentlichen, und verlangt dafür Geld oder weitere Aufnahmen. Die Aufnahmen stammen meist aus einem Chat oder Videoanruf, manchmal aus einer früheren Beziehung.

Kann man Sextortion ignorieren?

Bei einer Erpresser-E-Mail ohne vorherigen Kontakt: nicht antworten, nicht zahlen. Hat Ihr Kind tatsächlich Bilder geschickt oder wurde aufgenommen, reicht Ignorieren nicht. Dann gehört der Fall zur Polizei, bevor blockiert wird.

Wo kann man Sextortion melden?

Anzeige erstatten Sie bei der Polizei, persönlich oder bei Ihrer örtlichen Dienststelle. Nach Rücksprache mit der Polizei melden Sie Profil und Aufnahmen zusätzlich beim Anbieter des Dienstes, damit sie gelöscht werden. Die Meldung beim Anbieter ersetzt keine Anzeige.

Ist Sextortion strafbar?

Ja. Es ist Erpressung. Wurde ein Kind dazu gebracht, sexualisierte Aufnahmen von sich zu machen, bewertet die Polizei das zusätzlich als sexuellen Missbrauch nach § 176b StGB.

Warum Jugendliche überhaupt Nacktbilder tauschen und wie Sie darüber sprechen, ohne zu verurteilen, ordnet Warum Sexting unter Jugendlichen (k)ein Problem ist ein. Alle Hilfetelefone mit ihren Zeiten stehen bei Nummer gegen Kummer und andere Hilfetelefone. Werden Bilder unter Mitschülern herumgereicht, hilft auch Mein Kind wird gemobbt - was jetzt?.

Zuletzt geprüft am 08.10.2026 · fachlich geprüft

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
08.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
06.04.2027

Wir prüfen Angaben gegen die Stelle, die zuständig ist - Gesetzestext, Behörde, Anbieter oder Studie - und nennen sie. Veraltet eine Angabe, gilt das Datum oben als Hinweis darauf, wie alt sie ist. Wie wir arbeiten