Die versteckte Gefahr im Internet: Cybergrooming

 

Der intensive Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen bedeutet für Erziehungsberechtigte eine ebenso intensive Auseinandersetzung mit den vielen Möglichkeiten und Gefahren des Internets. Denn vor allem junge Leute fühlen sich im Internet oft anonym und sicher, sind dort aber leichte Beute. Das Internet ermöglicht Täter*innen eine einfache Kontaktaufnahme zu Kindern und so die Vorbereitung zum sexuellen Missbrauch. Daher ist es wichtig, dass Eltern für und mit ihrem Kind altersgerechte Online-Angebote auswählen, Sicherheitsregeln vereinbaren und sich dafür interessieren, mit wem es online in Kontakt steht.

 

Durch Manipulationen erschleichen sich Täter*innen das Vertrauen

Der Begriff Cyber-Grooming bezeichnet das strategische Vorgehen von Tätern und Täterinnen gegenüber minderjährigen Mädchen und Jungen im Internet. „Grooming“  (dt. anbahnen, vorbereiten) ist der Fachbegriff für unterschiedliche Handlungen, die einen sexuellen Missbrauch vorbereiten. Das Internet macht es Täter*innen leicht:

In sozialen Netzwerken oder in Chaträumen von Online-Spielen lässt sich leicht ein Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herstellen. Schritt für Schritt gewinnen sie das Vertrauen und manipulieren die Wahrnehmung ihrer Opfer. Aus Scham vertrauen sich viele Opfer niemandem an.

Cybergrooming, sowie der Versuch, sind strafbar!

Jegliche Handlungen, die einen Kindesmissbrauch vorbereiten, sind strafbar. So auch Cybergrooming. Nach §176 StGB kann bei Missachtung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren drohen. Dabei muss es zu keinen realen sexuellen Misshandlungen kommen, allein die Absicht genügt. Um Kinder im digitalen Zeitalter noch mehr zu schützen und um Täter*innen effektiver verfolgen zu können, hat die Bundesregierung im Juni 2019 einen neuen Gesetzentwurf beschlossen.

Dieser macht bereits den Versuch des Cybergroomings strafbar. Wenn also ein Täter mit einem verdeckten Ermittler chattet, in dem Glauben Kontakt zu einem Kind herzustellen, kann er strafrechtlich verfolgt werden. Bisher hatte die Polizei jedoch erst Handlungsspielraum, wenn sie einen direkten Kontakt nachweisen konnten.

Sexueller Missbrauch „online“ und „offline“

Die Täter sind meist ältere Männer und verfolgen das Ziel, das Opfer zu treffen und zu missbrauchen. Sobald sie über das Internet das Vertrauen ihrer Opfer gewonnen haben, versuchen sie die Annäherungen offline fortzusetzen. Bei diesen Verabredungen kommt es immer wieder vor, dass Mädchen und Jungen sexuell missbraucht werden. Häufig verschweigen die Opfer, was ihnen zugestoßen ist, weil sie das Treffen vor ihren Eltern verheimlicht und damit etwas Verbotenes getan haben.

Doch nicht jeder Missbrauch findet im unmittelbaren Kontakt statt. Manche Täter*innen nutzen die Anonymität des Internets und „beschränken“ sich auf die Möglichkeiten der sexuellen Gewalt im Netz. Sie fordern beispielsweise das Mädchen oder den Jungen auf, freizügige Fotos zu verschicken und anzügliche Nachrichten zu verschicken.

Vom besten Freund zum sexuellen Missbrauch

Das Internet legt viele Informationen offen, auch über unsere Kinder. Auf Profilen in sozialen Netzwerken finden potenzielle Täter wertvolle Informationen zu Freunden, Hobbys und mehr. Mit diesem Wissen können sie leicht Gemeinsamkeiten vortäuschen und so Nähe herstellen.

Daraus kann sich für das Opfer eine intensive Freundschaft entwickeln und der Täter wird zu einer wichtigen Bezugsperson. Vor allem emotional instabile Kinder und Jugendliche springen oft auf Manipulationen dieser Art an, da sie (erstmalig) ein großes Interesse an ihrer Person erleben, das womöglich in der Klasse oder in der Familie fehlt.

Präventionstipps:

  • Bereite dein Kind darauf vor, dass nicht jeder Gesprächspartner im Internet der ist, für den er sich ausgibt. Erklär ihnen also, dass sie diesen Umstand stets bedenken sollen
  • Informiere dich über die Neuen Medien und erläutere deinem Kind wie soziale Netzwerke und Chaträume funktionieren
  • Diskutiere darüber, welche Bilder ins Netz gestellt werden dürfen und welche verboten sind. Erotische Fotos können beispielsweise ein Auslöser für Cybergrooming sein. 
  • Informiere dein Kind darüber, welches Verhalten das Risiko sexueller Ausbeutung erhöht – z.B. das Versenden von Nacktbildern, zu viele Informationen über die eigene Identität im Internet oder persönliche Treffen mit „Chatfreunden“ ohne Begleitung von Erwachsenen.
  • Das Wichtigste: sorge dafür, dass dein Kind so viel Vertrauen zu dir hat, dass es dich immer um Hilfe bitten würde, wenn es Hilfe benötigt. 

Beratungsstellen:

 

Fazit: 

Unsere Kinder leben in einer digitalen Gesellschaft, in welcher sie vielfältig vernetzt sind. Mehr als 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind in mindestens einem sozialen Netzwerk angemeldet. Umso wichtiger ist es, einen Schutzraum im Internet zu schaffen, in welchem sich unser Nachwuchs sicher bewegen kann. In jedem Fall sollten sich Eltern und Fachkräfte als Vertrauenspersonen anbieten und Fachberatungsstellen und Hilfsangebote in Anspruch nehmen.  Betroffene Kinder und Jugendlichen können sich auch anonym im Internet an Beratungsstellen wenden, wenn sie lieber mit einer unabhängigen Person sprechen möchten.

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