Umgang mit Online-Werbung

 

Werbung begegnet uns überall – Plakate auf der Straße, im U-Bahnhof, im Fernsehen, dem Radio oder beim Surfen im Internet. Es gibt kaum ein Entfliehen vor dem vielen Werben. Umso wichtiger ist es, Werbung zu erkennen und den Umgang damit zu lernen. Für Kinder und Jugendliche ist vor allem ein kritischer Umgang und die Fähigkeit der Identifikation von Werbung von großer Bedeutung. Doch wie und wann ist Werbung überhaupt erlaubt, auf die Kinder selbstständig stoßen könnten und wie bringe ich meinem Kind diese Kompetenz bei? Dieser Artikel soll als ein kurzer Ratgeber für den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Online-Werbung fungieren.

 

Auf Umwege geklickt und plötzlich im Warenkorb

Oft erkennen Kinder Werbung im Internet nicht direkt als solche und klicken versehentlich auf einen Werbebanner, sodass sie auf Seiten gelangen, die sie gar nicht besuchen wollten. Die Folge ist Unsicherheit und Angst, etwas falsch gemacht zu haben und meist der Hilferuf nach Eltern oder Pädagogen*innen. Dann reicht nicht nur der Hinweis, dass bloß keine Werbung angeklickt werden soll oder die Seite dort wieder geschlossen werden kann.

Bei kleineren Kindern sollte gemeinsam die Online-Welt erkundet werden und gemeinsam auf mögliche Werbung reagiert werden, sodass es direkt mit elterlicher Hilfe lernt, die Werbung zu erkennen. Außerdem können Absprachen helfen, dass keine persönlichen Angaben oder gar Bankverbindungen im Netz gemacht werden dürfen und so kein Kauf entstehen kann oder gemeinsam geklärt werden, woran das Kind erkennt, dass ihm etwas zum Kauf angeboten wird. Dabei sollte auch immer wieder das Prinzip Werbung und Konsum erklärt werden.

Es hilft, mit dem Kind über die Wünsche zu sprechen und gleichzeitig zu erklären, dass man nicht alles braucht, was in der Werbung angepriesen wird. Natürlich sollte man als Eltern dabei immer ein gutes Vorbild sein, denn die Kinder orientieren sich an dem Verhalten der Eltern.

Persönliche Daten auf Abwegen

Abgesehen von der Gefahr, aus Versehen eine falsche Seite anzuklicken oder sogar etwas online zu erwerben, hinterlässt man mit jedem Internetbesuch Spuren der persönlichen Daten. Nimmt man an einem Gewinnspiel teil, willigt man oft auch direkt ein, seine persönlichen Daten weiterzugeben. Ist die E-Mail-Adresse angegeben, dann kommen schnell unerwünschte und unseriöse Angebote hinterher.

Außerdem werden durch Cookies im Hintergrund jede Bewegung auf einer Seite erfasst und ausgewertet, um so personenbezogene Werbung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist eine Aufklärung des Kindes über Datenschutz sehr wichtig. Es muss lernen, mit persönlichen Daten sensibel umzugehen. Das kann zum Beispiel gelingen, indem Absprachen getroffen werden, dass keine Daten ohne Rücksprache angegeben werden dürfen. Bestimmte Browsereinstellungen und Werbeblocker können zumindest teilweise schon unerwünschte Werbung aufhalten. 

Gratis ist nicht gleich kostenlos

Es ist sehr aufregend, in die umfangreiche Welt der Apps einzutauchen. Für Kinder gibt es viele Spiele zu entdecken, die auf den ersten Blick auch kostenlos herunterzuladen sind und deshalb die Eltern auch nicht unbedingt etwas dagegen haben, die App zu installieren.

Doch Vorsicht: viele der Apps finanzieren sich durch In-App-Käufe, also der Möglichkeit, beim Spielen Erweiterungen zu kaufen, die erst den vollen Umfang der App ermöglichen. Oder aber es werden personenbezogene Daten verkauft. Hier können allerdings Einstellungen vorgenommen werden, die solche Fallen beim Herunterladen und Ausführen der Apps umgehen. Es lohnt sich aber sicherlich ein zusätzlicher Blick darauf, was das Kind dort eigentlich genau erwerben möchte, auch wenn es zunächst “eh nur” gratis ist.

Rechtliche Vorgaben

Im großen weiten Netz ist längst nicht alles erlaubt, schon gar nicht auf Kinderseiten. Wenn sich ihr Kind also nur auf Seiten bewegt, die für die Altersklasse bestimmt sind, dann regeln das Wettbewerbsrecht (UWG), das Rundfunk- und Telemedienrecht (RStV, TMG) und das Jugendmedienschutzrecht (JMStV) die wichtigsten Vorgaben, sodass die Neugier und Unwissenheit der jungen Netznutzenden nicht ausgenutzt wird.

Dazu gehört zum Beispiel, dass keine Werbung zu Erotik, Tabak oder Alkohol gezeigt werden darf. Außerdem darf sich der Inhalt der Seite nicht mit den Inhalten der Werbung vermischen und diese muss deutlich als Werbung erkennbar sein. Weniger eindeutig sind die Vorgaben zur Gestaltung der Werbung, dabei gibt es viel Spielraum.

Umso wichtiger ist hier der begleitende Umgang der Kinder im Internet, um die nötigen Kompetenzen zu erlernen. Wichtig ist hierbei auch, dass bei einem ungewollten Kaufabschluss dies nicht einfach hingenommen werden muss, sondern durch die Regelung des BGB ein Kind bis zum 7. Lebensjahr noch nicht geschäftsfähig ist und bis zum 17. Jahr nur mit Zustimmung der Eltern, hier also widersprochen werden kann.

 

Fazit:

Werbung ist allgegenwärtig. Medien sind allgegenwärtig. Aus diesem Grund haben Firmen die Chance schon lange entdeckt, die bei den medialen Plattformen liegen. Besonders unerfahrene Konsumierende und Mediennutzende, also vor allem Kinder und Jugendliche, könne schnell auf Werbeinhalten stoßen, ohne sie als solche zu erkennen und somit ungewollt Daten weitergeben oder Käufe abschließen. Hier ist eine Kompetenz gefragt, die einen kritischen, bewussten Umgang mit Online-Werbung ermöglicht. Diese Kompetenz kann aber nur mit Hilfe von Eltern und Pädagogen erlangt werden. 

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