Sexting: was Eltern wissen müssen
Ob Sexting strafbar ist, hängt vom Alter der Person auf dem Bild ab und davon, wer es weitergibt. Bei Bildern unter 14-Jähriger ist schon der Besitz strafbar.
Sexting - das Verschicken eigener Nacktbilder oder erotischer Nachrichten per Smartphone - wird rechtlich nach dem Alter der Person auf dem Bild beurteilt: Unter 14 greift § 184b StGB, von 14 bis 17 der mildere § 184c StGB mit einer Ausnahme für den einvernehmlichen Eigengebrauch. Ein verschicktes Bild lässt sich nicht zurückholen; weder Ihr Kind noch die empfangende Person hat es danach noch unter Kontrolle.
Ist Sexting unter Jugendlichen strafbar?
Das deutsche Recht unterscheidet nicht nach „Sexting“, sondern nach dem Alter der Person auf dem Bild. Für Kinder unter 14 gilt § 184b StGB: Kinderpornografisch ist ein Inhalt, der sexuelle Handlungen zeigt, ein ganz oder teilweise unbekleidetes Kind „in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung“ oder die sexuell aufreizende Wiedergabe von Genitalien oder Gesäß - egal, wer das Bild aufgenommen hat. Verbreiten wird mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft, schon der Besitz mit drei Monaten bis fünf Jahren (§ 184b Abs. 1 und 3 StGB, abgerufen 08.10.2026).
Für 14- bis 17-Jährige gilt der mildere § 184c StGB: Verbreiten wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, der Besitz mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Ausgenommen sind nach Abs. 4 Herstellen und Besitz von Bildern, die Personen „ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben“ (abgerufen 08.10.2026). Das Zusenden an den Partner nennt die Ausnahme nicht. Laut Polizeilicher Kriminalprävention „kann dies allerdings auch als nicht strafbar gewertet werden“, wenn es in einer Partnerschaft unter Jugendlichen geschieht.
Macht sich mein Kind strafbar, wenn es selbst das Bild verschickt hat?
Das ist die Frage, die Eltern am meisten beunruhigt, und die Antwort hängt wieder am Alter: Ein Kind unter 14 ist nach § 19 StGB schuldunfähig - ein Strafverfahren gegen das Kind selbst gibt es nicht. Bei 14- bis 17-Jährigen sind Herstellen und Besitz des eigenen Bildes ausgenommen (§ 184c Abs. 4 StGB). Das Zusenden an den Partner nennt das Gesetz nicht; laut Polizeilicher Kriminalprävention kann es in Partnerschaften unter Jugendlichen als nicht strafbar gewertet werden.
Ist es strafbar, ein Nacktbild zu empfangen?
Für die empfangende Person gilt etwas anderes: Ist die Person auf dem Bild unter 14, ist schon das Behalten für jeden Empfänger ab 14 strafbar (§ 184b Abs. 3 StGB). Ist sie 14 bis 17, gilt die Ausnahme nur für die, die das Bild einvernehmlich für sich gemacht haben - nicht für Erwachsene, nicht für Dritte. Wer das Bild ohne Zustimmung der gezeigten Person weitergibt, macht sich strafbar.
Nacktbilder meines Kindes sind im Umlauf - was jetzt?
Ruhig bleiben und nicht fotografieren
Auch wenn der Impuls, Beweise zu sichern, verständlich ist: Bei Nacktbildern einer minderjährigen Person gilt die Ausnahme oben. Merken Sie sich stattdessen, auf welcher Plattform und von welchem Account aus das Bild kursiert.
Zur Polizei gehen
Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Die Sicherung der Beweise (Smartphone, Zugriff auf den Account) übernimmt die Polizei. Es kann sein, dass zunächst auch gegen Sie oder Ihr Kind ermittelt wird, weil das Bild auf dem Gerät liegt; laut Polizei ist das „das normale Vorgehen in solchen Verfahren“.
Erst nach Rücksprache mit der Polizei melden oder blockieren
Melden Sie den Inhalt bei der Plattform und blockieren Sie den Account erst, wenn die Polizei das freigegeben hat - vorher kann das die Ermittlung erschweren.
Mit Ihrem Kind sprechen, ohne Vorwürfe
Wer sein eigenes Bild einer vertrauten Person geschickt hat, ist Betroffener, nicht Täter - so sollte das Gespräch auch laufen. Wichtig ist, wer die Bilder weitergegeben hat und ob Druck oder Erpressung im Spiel war.
Bei Erpressung: Sextortion-Vorgehen
Wird mit den Bildern gedroht oder Geld gefordert, gilt eine andere Reihenfolge - dazu Sextortion: Erpressung mit Bildern - was jetzt.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Wie kann ich vorbeugen, ohne zu verbieten?
Worauf es beim Gespräch ankommt
Ein Verbot verhindert Sexting nicht, es verhindert nur, dass Ihr Kind danach zu Ihnen kommt.
Ihre Haken werden nicht gespeichert.
Was bedeutet Sexting genau?
Sexting ist das Verschicken eigener Nacktbilder, erotischer Fotos oder entsprechender Nachrichten per Smartphone, meist über Messenger. Der Begriff sagt nichts über die Rechtslage aus - die hängt vom Alter der abgebildeten Person ab.
Ist Sexting unter Jugendlichen strafbar?
Nicht grundsätzlich. Bei 14- bis 17-Jährigen sind Herstellen und Besitz eigener Bilder ausgenommen, die einvernehmlich für den persönlichen Gebrauch gemacht wurden (§ 184c Abs. 4 StGB); das Zusenden in einer Partnerschaft kann laut Polizei als nicht strafbar gewertet werden. Strafbar ist die Weitergabe ohne Zustimmung der gezeigten Person. Ist die Person auf dem Bild unter 14, ist schon der Besitz für jeden ab 14 strafbar.
Macht sich mein Kind strafbar, wenn es selbst ein Nacktbild von sich verschickt hat?
Unter 14 Jahren nicht - Kinder sind nach § 19 StGB nicht strafmündig. Bei 14- bis 17-Jährigen deckt § 184c Abs. 4 StGB das Herstellen und den eigenen Besitz zum persönlichen Gebrauch. Das Zusenden an den Partner nennt das Gesetz nicht; laut Polizeilicher Kriminalprävention kann es in Partnerschaften unter Jugendlichen als nicht strafbar gewertet werden.
Was mache ich, wenn Nacktbilder meines Kindes im Umlauf sind?
Nicht fotografieren oder weiterleiten - damit können Sie sich selbst strafbar machen. Gehen Sie direkt zur Polizei, sie übernimmt die Sicherung der Beweise. Melden oder Blockieren erst nach Rücksprache mit der Polizei.
Wo bekommen wir Hilfe, wenn wir nicht zuerst zur Polizei wollen?
Die Nummer gegen Kummer berät Kinder und Jugendliche kostenlos und anonym unter 116 111, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr. Das Elterntelefon erreichen Sie unter 0800 111 0550, montags, mittwochs und freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 bis 19 Uhr (nummergegenkummer.de, abgerufen 28.09.2026).
Wird aus Sexting eine Erpressung mit den eigenen Bildern, gilt ein anderes Vorgehen - dazu Sextortion: Erpressung mit Bildern - was jetzt. Geht es nicht um eigene, sondern um gezielt gegen ein Kind gerichtete Kontaktversuche, lesen Sie Cybergrooming: woran Eltern es erkennen. Und wenn die Bilder nicht echt, sondern mit einer App erzeugt sind, geht es um ein eigenes Thema: KI-Nacktbilder und Deepnude-Apps. Schickt jemand Ihrem Kind ungefragt ein Nacktbild, lesen Sie Cyberflashing: wenn Kinder ungefragt Nacktbilder bekommen. Heimliche Fotos unter den Rock oder in den Ausschnitt behandelt Upskirting und Downblousing. Warum einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen nicht automatisch ein Problem ist und wo die Grenze verläuft, erklärt der Beitrag Warum Sexting unter Jugendlichen (k)ein Problem ist.
Zuletzt geprüft am 09.10.2026 · fachlich geprüft
Quellen
- § 184b StGB - Verbreitung kinderpornographischer Inhalte · Bundesamt für Justiz
- § 184c StGB - Verbreitung jugendpornographischer Inhalte · Bundesamt für Justiz
- Strafgesetzbuch (StGB), § 19, § 176a, § 184, § 184b, § 184c · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon, Elterntelefon · Nummer gegen Kummer e. V.
- FAQ zu Kinderpornografie · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 09.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten aufgeführt
- Wiedervorlage
- 07.04.2027
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