Onlinefallen im Internet – Erkennen und Verhindern von Kostenfallen


Neben Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und diversen Foren bietet das Internet auch zahlreiche interessenspezifische Angebote. Doch nicht alle Angebote im Internet sind kostenlos. Viele Nutzer sind schon in sogenannte Kostenfallen getappt. Eine Internetseite verspricht hochwertige Inhalte, doch im Nachhinein wird deutlich, dass das Angebot eher minderwertiger Natur ist, und man unverhofft für diesen Dienst zahlen soll. Typische Abzocke-Seiten locken zum Beispiel mit Intelligenztests, Handyklingeltöne und -bildschirmhintergründe. Um diesen Kostenfallen zu entgehen, ist es wichtig zu wissen, woran Sie und Ihr Kind solche Abzocke-Seiten erkennen können.

Die meisten Internetangebote von Online-Betrügern erkennen Sie daran, dass zur Nutzung des Angebotes private Daten herausgegeben werden sollen. Es wird zum Beispiel nach der privaten Telefonnummer oder der Adresse gefragt. Besonders Acht geben sollten Sie auch, wenn Sie, um das jeweilige Angebot nutzen zu können, gesondert deren Nutzungsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) akzeptieren müssen. Diese enthalten dann oftmals im langen Fließtext versteckte Vermerke auf weiterführende Kosten. Nicht nur in den AGBs, sondern auch am unteren Ende der Anmeldeseite sind meist Kosten im „Kleingedruckten“ versteckt – schlecht lesbar und nicht sofort ersichtlich. Im Impressum einiger solcher Seiten ist keine richtige Adresse, sondern nur eine Postfachadresse oder gar einen Firmensitz im Ausland zu finden. Eine weitere Masche von Abzocke-Websites ist das Locken mit Gewinnspielen. Mit einer erfolgreichen Registrierung auf diesen Websites hat man angeblich die Chance, hohe Sach- und Geldpreise zu gewinnen. Diese Motivation kann Ihr Kind leicht dazu bringen, sich für das jeweilige Angebot zu registrieren.

Typische Angebote mit versteckten Kosten sind zum Beispiel Lebenserwartungsprognosen, Intelligenztests, Warenprobentests oder Gratis-SMS-Angebote. So sind beispielsweise auf der Internetseite iqfight.de – einem Anbieter eines IQ-Tests – auf den ersten Blick keine Kosten für dieses Angebot erkennbar. Doch bei einem näheren Blick in die AGBs der Seite wird der einmalige Teilnahmepreis für dieses Angebot von 30€ ersichtlich. Die Anmeldung zur Teilnahme muss hier durch die Eingabe der persönlichen Daten, wie Adresse und Telefonnummer, und durch das Akzeptieren der AGBs bestätigt werden. Da AGBs und Nutzungsbedingungen im Regelfall nicht unbedingt kurze und übersichtliche Dokumente sind, werden sie oft einfach nicht durchgelesen, weggeklickt und die Anmeldung ist bestätigt.

Ein paar Wochen später flattert dann die erste Mahnung ins Haus. Experten raten, diese Mahnungen zu ignorieren und keine Zahlung zu tätigen. Die Betrüger hoffen auf den einschüchternden Effekt der Mahnung und drohen darüber hinaus mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Sollte es zu so einem Bescheid kommen, kann innerhalb der darin angegeben Frist Widerspruch eingelegt werden, wodurch der Widerspruch gerichtlich überprüft wird. Aber bisher ist noch kein Fall bekannt geworden, bei dem es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist. Hat Ihr Kind ein solches Angebot genutzt und Sie erreicht eine Mahnung, können Sie auch Widerspruch gegen diesen Vertrag einlegen, da Minderjährige nach dem Gesetz nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten Verträge abschließen können. Außerdem sollten Sie den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages vom Anbieter nachweisen lassen. Die aufgezeichnete IP-Adresse, also Ihr eindeutige Nummer im Internet, zum Zeitpunkt der Anmeldung am Angebot ist dabei nicht als Nachweis für einen Vertragsabschluss gültig. In jedem Fall haben Sie aber auch die Möglichkeit, rechtlichen Rat und Unterstützung bei den örtlichen Verbraucherzentralen zu suchen.

Um diese Onlinefallen zu vermeiden sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind bekannte Abzocke-Seiten aufsuchen und diese nach den oben genannten Hinweisen für solche Seiten durchsuchen. Sie sollten Ihr Kind über die Risiken dieser Seiten aufklären und die Konsequenzen erläutern. Eine goldene Regel sollte sein, dass im Internet keine privaten Daten herausgegeben werden dürfen, und wenn eine Seite diese Daten abverlangt, Ihr Kind Sie sofort darüber in Kenntnis setzten muss. Am Besten ist es, wenn Sie immer ein Auge auf die Aktivitäten Ihres Kindes im Internet haben, oder den Zugang auf selbst definierte Seiten beschränken.

Die Angst vor versteckten Kosten auf Internetseiten sollte Sie und Ihr Kind aber nicht davon abhalten, das Internet zu erkunden. Nicht hinter jedem Angebot verbirgt sich eine Kostenfalle. Aber es empfiehlt sich, jedes Angebot kritisch zu betrachten, besonders wenn es mit Gewinnverlosungen verknüpft ist. Achten Sie dabei auf die Hinweise für Abzocke-Seiten und studieren Sie die AGB und Nutzungsbedingungen.

Christian Rutz

Quellen:
http://www.jugendschutz.net/pdf/Surfen_ohne_Risiko_2008.pdf
https://www.klicksafe.de/themen/einkaufen-im-netz/abzocke-im-internet/was-sind-die-typischen-merkmale-von-neuartigen-abzocke-angeboten.html
http://www.eltern.de/familie-und-urlaub/freizeit/onlinefallen.html