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Handys und Tablets in der Schule: Was heute gilt - und was 2012 diskutiert wurde

Ein Schüler steckt sein Smartphone in die Seitentasche des Schulrucksacks, im Hintergrund die offene Tür zum Klassenzimmer.
Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft, in der Pause oft die Schulordnung - eine bundeseinheitliche Regel gibt es nicht.

Ob und wie Kinder ihr Smartphone in der Schule nutzen dürfen, regelt jedes Bundesland für sich - in Bayern sogar gesetzlich. Was heute gilt und was diese Artikelserie 2012 forderte.

Ob ein Kind sein Smartphone in der Schule überhaupt nutzen darf, regelt nicht der Bund, sondern jedes Bundesland für sich. In Bayern etwa ist die private Nutzung während des Unterrichts nur erlaubt, wenn die Aufsicht führende Lehrkraft das im Einzelfall zulässt - und für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 gibt es auch außerhalb des Unterrichts keine allgemeine Erlaubnis durch die Schule (Art. 56 Abs. 5 BayEUG, Stand Oktober 2026). Andere Bundesländer regeln das in eigenen Vorschriften oder überlassen es der Schulordnung vor Ort.

Die Artikelserie von 2012: Handys und Tablets als Chance

Schule. Jeden Tag nehmen Kinder und Jugendliche den beschwerlichen Weg auf sich. Das Smartphone oder Tablet ist natürlich immer dabei. Mobile Endgeräte sind für Kinder und Jugendliche allgegenwärtig und bestimmen ihren Alltag. Wenn Sie dann den Klassenraum betreten, ist Schluss damit. Handyverbot! Ruhe und Disziplin sind nun an der Tagesordnung. Aber sollte man die Mobilen Medien nicht lieber in den Schulalltag integrieren? Wir gehen dieser Frage mit einer Artikelserie auf den Grund.

Unsere Welt wird immer digitaler. Zeitungen werden online gelesen und Verabredungen finden über Facebook statt. Wieso sollten wir dann unsere Kinder bei ihrer Bildung von den neuen Medien fernhalten? Vielmehr sollte es wichtig sein, unsere Kinder nicht nur zu bilden, sondern sie auch auf die Zukunft vorzubereiten und ihre neue, mobile Lebenswelt mit in den Schulalltag zu integrieren.

Auch Iren Schulz, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bremen, ist davon überzeugt: „Das Handy wird ja eher als Störfaktor angesehen und ich würde es für wichtig erachten, dass Lehrer versuchen, das Handy in ihren Unterricht zu integrieren.“

Bisher ist das allerdings noch die Ausnahme. Es sind eher einzelne Versuchsprojekte, die die Vorreiterrolle übernehmen. Am Gymnasium Neubeuern zum Beispiel lernen die Kinder längst nicht mehr nur mit Stift und Papier. Jeder Schüler stellt dort seinen Tablet-PC in die Dockingstation und ist somit mit dem Lehrerpult verbunden. Die traditionelle Tafel ist auch verschwunden, stattdessen schauen die Schüler auf eine Leinwand, wo der Desktop des Lehrer-PC abgebildet ist. Der Unterricht findet hier nur noch digital statt.

Im Vergleich mit anderen Ländern liegt Deutschland, trotz solcher Beispiele, mit der Umstellung auf neue Lernformen deutlich zurück. In einer Region Schwedens bekommen die Schüler bereits zur Einschulung ein iPad geschenkt und lernen erst in der 2. Klasse mit Stift und Papier zu schreiben. In Südkorea hat die Regierung bereits beschlossen, dass in wenigen Jahren die Schulbücher durch E-Books ersetzt werden sollen.

Auch die Türkei will ihre Bildungseinrichtungen mehr Richtung Digitalisierung trimmen. In Istanbul bekommen alle Schüler der fünften Klasse aufwärts in den kommenden vier Jahren einen eigenen Tablet PC auf dem Lehrmaterial und Übungen gespeichert und abgerufen werden können. Hinzu kommen große Bildschirmtafeln für jeden Klassenraum und die Vernetzung der Geräte untereinander.

Diese Beispiele zeigen eindeutig: Tablets und iPad sind ein neuer Trend an Schulen. Aber was halten eigentlich die Lehrer davon? Sind diese bereit ihre traditionellen Lehrmethoden über den Haufen zu werfen und sich der Welt von Youtube, Facebook und Google zu öffnen?

Iren Schulz befürchtet, dass die Lehrer einerseits überfordert sein könnten und um ihre Autorität fürchten. Denn meistens kennen sie sich mit der Technik nicht so gut aus, wie ihre Schüler. Sie bietet deshalb Weiterbildungen für Lehrer an. Ein weiteres Problem sieht sie darin: „Generell sind die Lehrerausbildungen revolutionsbedürftig und meist sehr veraltet.“ Aus diesem Grund ist es ihr ein sehr großes Anliegen, die Ausbildung zukünftiger Lehrkräfte mehr auf die Mobilen Medien auszurichten.

In den beiden folgenden Interviews hat die Redaktion von medienbewusst.de Lehrer und Wissenschaftler zu ihren Meinungen über mobile Endgeräte an Schulen befragt. Lesen Sie, was dabei Spannendes heraus kam:
Fördern, nicht verbieten
Lehrer müssen Kontrollverlust ertragen
„Medien alleine machen noch keinen besseren Unterricht“

Die Rechtslage: Was in der Schule gilt

Seit der Novelle von Art. 56 Abs. 5 BayEUG, in Kraft seit dem 2. Oktober 2026, gilt in Bayern eine klare Grundregel: Digitale Endgeräte dürfen Schülerinnen und Schüler im Unterricht und bei Schulveranstaltungen nur verwenden, wenn die Aufsicht führende Person das im Einzelfall erlaubt. Außerhalb des Unterrichts braucht es eine allgemeine Erlaubnis von Schulleitung und Schulforum - und für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist diese allgemeine Erlaubnis durch das Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen.

SituationRegel in Bayern (Art. 56 Abs. 5 BayEUG)
Im Unterricht oder bei SchulveranstaltungenNur erlaubt, wenn die Aufsicht führende Lehrkraft es im Einzelfall gestattet.
Pausen und sonstige Zeiten im Schulgebäude, ab Jahrgangsstufe 8Nur erlaubt, wenn Schulleitung und Schulforum das für die ganze Schule ausdrücklich zulassen.
Pausen und sonstige Zeiten im Schulgebäude, Jahrgangsstufen 1 bis 7Keine allgemeine Erlaubnis möglich - das Gesetz schließt diese Jahrgangsstufen ausdrücklich aus.
Bei verbotswidriger NutzungDas Gerät kann vorübergehend einbehalten werden.

Andere Bundesländer regeln die private Handynutzung eigenständig, über eigene Schulgesetze oder die Hausordnung der einzelnen Schule - eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht. Verlässliche Angaben dazu, was in Ihrem Bundesland oder an der Schule Ihres Kindes genau gilt, liefert die Schulordnung selbst oder die Website des zuständigen Kultusministeriums.

Zahlen zum Smartphone in der Schule

Wie verbreitet eigene Geräte im Schulalter inzwischen sind, zeigt eine Bitkom-Befragung von 2024: Von den 6- bis 9-Jährigen besitzen erst 17 Prozent ein eigenes Smartphone, von den 10- bis 12-Jährigen bereits drei Viertel. Für die Schule selbst ist das Gerät laut KIM-Studie 2024 vor allem ein Rechercheweg - für zwei Drittel der Kinder ist Schule der größte Anlass, aktiv im Internet zu suchen, etwa für Hausaufgaben oder Referate. Genau diese schulische Nutzung regeln Lehrkräfte im Unterricht; was in den Pausen gilt, legt die Schulordnung fest.

Was Eltern heute tun können

  1. Schulordnung der eigenen Schule kennen

    Fragen Sie nach der aktuellen Regelung für Handys und Tablets - sie steht meist auf der Schulwebsite oder im ersten Elternbrief des Schuljahres.

  2. Unterschied zwischen Unterricht und Pause klären

    Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft im Einzelfall; was in den Pausen gilt, hängt von der schuleigenen Regelung und der Jahrgangsstufe ab.

  3. Vor dem ersten eigenen Smartphone Regeln festlegen

    Besprechen Sie gemeinsam, wofür das Gerät in der Schule gedacht ist und wofür nicht - etwa mit dem Handy-Führerschein für Kinder.

  4. Gelassen bleiben bei einem Verstoß

    Wird ein Gerät vorübergehend einbehalten, ist das die vorgesehene Folge einer Regelverletzung, keine Strafanzeige.

  5. Bei Unsicherheit den Elternbeirat fragen

    Schulforum und Elternbeirat wirken an schuleigenen Regelungen mit und können offene Fragen zur aktuellen Praxis beantworten.

Zum Mitnehmen

Woran Sie sich halten können

Fünf Punkte für den Alltag mit Handy und Tablet in der Schule:

  • Schulordnung oder Hausordnung zur Handynutzung kennen.Steht meist auf der Schulwebsite oder im ersten Elternbrief.
  • Jahrgangsstufe des Kindes berücksichtigen.In Bayern gilt für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 keine allgemeine Erlaubnis außerhalb des Unterrichts.
  • Vor dem ersten eigenen Gerät gemeinsame Regeln festlegen.Zum Beispiel mit dem Handy-Führerschein für Kinder.
  • Schulische und private Nutzung unterscheiden.Recherche für Hausaufgaben ist etwas anderes als Nutzung in der Pause.
  • Einbehalten des Geräts nicht überbewerten.Das ist die vorgesehene Folge eines Verstoßes, keine Strafsache.

Wie Tablets im Unterricht selbst eingesetzt werden, zeigt Tablets im Klassenzimmer. Gemeinsame Regeln für das eigene Smartphone lassen sich mit dem Handy-Führerschein einüben. Wie Kinder insgesamt einen bewussten Umgang mit Medien lernen, beschreibt Medienkompetenz und Medienbewusstsein, weitere Themen rund um den Alltag mit Medien sammelt Medien sinnvoll nutzen.

Zuletzt geprüft am 05.10.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
05.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
3 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
04.10.2028

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