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SID 2013: Was die Studie über Jugendliche und ihre Privatsphäre zeigte

Ein Elternteil und ein Jugendlicher sitzen auf einem Balkon und schauen gemeinsam auf ein Smartphone, bevor ein Foto gepostet wird.
Vor dem Posten fragen, wer mit auf dem Bild ist: Das riet schon die Studie von 2013 - und gilt auf Instagram und TikTok genauso.

2013 fand fast jeder Dritte Jugendliche eigene Fotos ungewollt im Netz, zeigte eine Studie zum Safer Internet Day. Was davon heute noch stimmt und was sich rechtlich geändert hat.

38 Prozent der befragten Jugendlichen fanden 2013 eigene Fotos im Netz, mit denen sie nicht einverstanden waren, und 39 Prozent hielten es für normal, Informationen über andere zu posten, ohne vorher zu fragen - das ergab eine Studie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zum Safer Internet Day 2013. Jugendliche nutzten damals vor allem Facebook, heute Instagram, TikTok und Snapchat - das Verhalten blieb gleich. Rechtlich hat sich mehr getan: Seit der Datenschutz-Grundverordnung braucht ein Kind unter 16 Jahren die Zustimmung der Eltern für ein Konto bei einem sozialen Netzwerk.

Die Studie von 2013 im Überblick

Es gibt viele verschiedene Arten von Facebook-Nutzern. Da wären zum Einen die Kommunikativen , die die Plattform hauptsächlich zum Austausch mit Freunden und Bekannten nutzen, dann die Informationshungrigen , die sich durch Facebook auf dem Laufenden halten und zu guter Letzt, die Selbstdarsteller , für die Facebook eine Art multimediales Tagebuch darstellt, das sie rund um die Uhr mit Leben füllen wollen und das jedes Ereignis ihres Tages ausführlich dokumentiert.

Besonders bei den sogenannten Selbstdarstellern zeigte die Studie, wie offen Jugendliche mit eigenen und fremden Daten umgehen: 38 Prozent der 12- bis 24-Jährigen hatten schon Fotos von sich im Netz gefunden, mit denen sie nicht einverstanden waren. 39 Prozent fanden es umgekehrt in Ordnung, Fotos oder Informationen über andere zu posten, ohne vorher zu fragen.

Auch bei den Kontakten war das Alter entscheidend: Insbesondere die jüngeren Altersgruppen hatten überdurchschnittlich viele Kontakte, die sie nicht persönlich kannten, heißt es in der Studie. Die Verfasser nannten Nutzer mit besonders offenen Einstellungen die „Vieloffenbarer“ - eine kleine, aber in der jüngsten Gruppe überdurchschnittlich vertretene Gruppe.

Risikogruppen seien, laut Prof. Dr. Michael Schenk, speziell die 15 bis 17-jährigen in der Pubertät und Jugendliche mit niedrigerem Bildungsgrad.

Insgesamt gesehen beurteilte LfM-Direktor Dr. Jürgen Brautmeier die Ergebnisse der Studie durchaus positiv. „Die vielen Aufklärungsmaßnahmen, die durch medienpädagogische Initiativen vielerorts durchgeführt werden, bewirken offenbar etwas.“ Dennoch zeige die Studie auch auf, dass in bestimmten Altersgruppen immer noch ein problematischer Umgang mit Daten gepflegt wird.

Zahlen: damals und heute

Thema2013Heute
Meistgenutzte Plattform bei JugendlichenFacebookInstagram, TikTok, Snapchat
Rechtliche Grundlage für MinderjährigeKein eigener Datenschutz für Kinder und JugendlicheArt. 8 DSGVO: Zustimmung der Eltern unter 16 Jahren nötig
Fotos oder Infos über andere posten39 % fanden das in OrdnungWeiterhin eine rechtliche Frage, siehe unten

Was heute gilt

Seit Mai 2018 regelt Artikel 8 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ab welchem Alter ein Kind selbst in die Verarbeitung seiner Daten durch einen Onlinedienst einwilligen darf: mit vollendetem 16. Lebensjahr. Ist das Kind jünger, braucht es dafür die Zustimmung der Eltern. 2013 gab es diese Regel noch nicht - die LfM-Studie hielt ausdrücklich fest, dass ein eigener Datenschutz für Kinder und Jugendliche fehlte.

Das zweite Thema der Studie - Fotos und Informationen über andere posten, ohne zu fragen - ist weiterhin eine rechtliche Frage, nicht nur eine Stilfrage. Wer erkennbare Fotos eines anderen Kindes veröffentlicht, braucht grundsätzlich dessen Einwilligung oder die der Eltern. Was dabei zu beachten ist, steht unter Kinderfotos im Netz: Was Eltern posten dürfen.

Was Eltern konkret tun können

  1. Kontaktliste gemeinsam ansehen

    Schauen Sie mit Ihrem Kind durch die Kontaktliste bei Instagram, TikTok oder Snapchat. Wer davon ist wirklich bekannt, wer nur ein Kontakt von einem Kontakt?

  2. Vor dem Posten fragen

    Bevor ein Foto mit anderen Kindern online geht, fragen Sie: Wäre die andere Person einverstanden, wenn das Foto von ihr so gepostet würde?

  3. Privatsphäre-Einstellungen gemeinsam prüfen

    Gehen Sie einmal gemeinsam die Einstellungen der genutzten Apps durch: Wer sieht das Profil, wer die Story, wer darf kommentieren?

  4. Eigene Regel für Freunde und Geschwister

    Legen Sie als Familie fest, dass Fotos von Freunden oder Geschwistern nicht ohne deren Zustimmung gepostet werden - das gilt für Erwachsene genauso.

  5. Nach einem Vorfall ruhig reagieren

    Ist bereits ein Foto ohne Zustimmung online, bei der Plattform die Löschung beantragen und mit dem Kind gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen, statt es zu beschuldigen.

Zum Mitnehmen

Woran Sie mit Ihrem Kind denken können

Vier Punkte für den Alltag:

  • Kontaktliste kennenNicht jeder virtuelle Kontakt ist eine Person, die Ihr Kind wirklich kennt.
  • Vor dem Posten fragenGilt für Fotos und Informationen über andere genauso wie für eigene.
  • Einstellungen regelmäßig prüfenApps ändern ihre Voreinstellungen - ein jährlicher Check lohnt sich.
  • Unter 16 Jahren: Zustimmung der Eltern nötigSo verlangt es Artikel 8 DSGVO für die Anmeldung bei vielen Onlinediensten.

Wie der Umgang mit eigenen und fremden Fotos auch rechtlich aussieht, erklärt Kinderfotos im Netz: Was Eltern posten dürfen. Für Konten und Passwörter gibt Passwörter und Konten fürs Kind: sicher einrichten eine Anleitung. Wie weit elterliche Kontrolle beim Handy gehen sollte, zeigt Privatzone Handy - Wie weit darf elterliche Kontrolle gehen?.

Zuletzt geprüft am 05.10.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
05.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
2 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
04.10.2028

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