“Bernd das Brot” und die Seherin


Seit einiger Zeit sendet der Esoterik-Kanal AstroTV (Unternehmensgruppe Questico AG) über ‚Astra analog‘ sein Programm direkt im Anschluss an den von ARD und ZDF finanzierten Kindersender ‚Kinderkanal‘. Eine Sendezeitausweitung des KI.KA von 21.00 bis auf 23.00 Uhr könnte diese Konstellation auflösen. Wie AstroTV an diesen Sendeplatz gelangte, warum eine Verschiebung des Sendeschlusses des KI.KA nicht möglich scheint und warum die Politik das Problem lösen könnte, recherchierte medienbewusst.de-Reporter Sébastien Weis.

Andrea – so heißt sie – ist Seherin und verspricht, jedem Anrufer auf dessen Frage hin eine kompetente Antwort zu geben. Und sofort hat sie tatsächlich jemanden in der Leitung, der seine, ihm als existentiell erscheinende Frage dem ‚Medium‘ offenbart. Wie sieht es aus mit der Bedienung, die er kürzlich in einem Schnellrestaurant bemerkte? Würde er sie wiedersehen? Andrea bittet ihn, das nächste Mal eine konkretere Frage zu stellen, eine, auf die sie eine Antwort geben kann. Die nächste Frau, die in die Sendung telefonisch zugeschalten wird, scheint mehr Glück zu haben: „Hallo Manuela, wie oft hast du angerufen bis du durchgekommen bist? … Einmal? … Super, toll, Klasse! Liebe Zuschauer, sie sehen, es ist so einfach hier direkt meinen Zukunftsblick auf ihr Problem zu erfahren.“ Wieder ein gekünsteltes Lächeln. „Wie kann ich Dir helfen? … Ob sich deine Beziehung zu deiner Familie verbessern wird? … Ja, in den nächsten Wochen wird sich euer Verhältnis entspannen.“ Andrea hat ad hoc sofort die passenden Worte parat, braucht für ihren Blick in die Zukunft  keine Bedenkzeit, keine Tarot-Karten, wirft keine Knöchelchen auf den Tisch, um aus der zufälligen Konstellation des ‚Wurfbildes‘ an eine Vision zu gelangen. Nein, sie braucht noch nicht einmal eine Kristallkugel.

Teurer Blick in die Zukunft
Wer kennt sie nicht – die Call-In-Shows, bei denen man etwas gewinnen kann oder Lebensrat erfährt, durch deren ‚kompetente Fachkräfte‘ jeder, egal in welcher Situation, die wirklich wichtigen Antworten auf die Fragen des Lebens erhält. Nun, im Selbstversuch zeigt sich, dass es so einfach nicht ist. 50 Cent pro Anruf und nach zehn Versuchen gebe ich auf. Leider wurde ich „nicht ausgewählt“, gehöre somit nicht zum Kreis der Glücklichen, die durch Andrea und Konsorten eben solches Glück prognostiziert bekommen. Dafür bin ich um fünf Euro ärmer und AstroTV um eben diese Summe reicher. Will man es etwas kostengünstiger haben, so besteht die Möglichkeit gratis eine Erstberatung zu erhalten. Das ist eine einmalige Chance und da kommt man sicher durch! Tatsächlich: Eine nette Telefonistin am anderen Ende der Leitung begrüßt mich freundlich. Meine Frage kann sie zwar nicht beantworten, für Themen dieser Art (aus dem Bereich Fußball) sei sie nicht zuständig, würde mich aber gerne an den betreffenden Experten vermitteln. Sie braucht nur meine Kontaktdaten – Name, Geburtstag, Wohnort.

Ein Kanal, zwei Programme
Da sich solche Sendungen in erster Linie an Erwachsene richten und jeder volljährige Zuschauer eigenverantwortlich handelt, oder dies zumindest von ihm erwartet werden kann, ist die Existenz solcher TV-Formate berechtigt und rechtlich legitimiert. Nur, was hat es damit auf sich, dass eben dieser Sender AstroTV in direktem Anschluss an den Kinderkanal (KI.KA) ausgestrahlt wird? Eine seltsame Konstellation – das Esoterik-Programm ist analog von 21.00 bis 6.00 Uhr auf dem Sendeplatz des KI.KA zu empfangen; Sendebeginn: nur wenige Sekunden nachdem „Bernd das Brot“ und seine Freunde den Kindern nochmals gute Nacht wünschten und sich bis morgen verabschiedeten. Und dann erscheint Andrea, oder ein anderes Medium auf der Mattscheibe und begrüßt die Zuschauer – darunter vielleicht auch das junge Publikum des Kindersenders. Und eben dies scheint, zumindest bei oberflächlicher Betrachtung, problematisch. Denn es ist realistisch anzunehmen, dass nicht jedes Kind um Punkt 21.00 Uhr den Fernseher abschaltet.

Ausweitung der Sendezeit: eine gute Lösung?
Auch dies ein Grund für den Vorstoß des MDR-Intendanten Udo Reiter, der sich auf dem Mitteldeutschen Medientreffpunkt in Leipzig (04. bis 06. Mai 2009) für eine Erweiterung der Sendezeit des KI.KA aussprach. Da sich das Fernsehverhalten bei den Kindern verändert habe, viele Mädchen und Jungen auch nach 21.00 Uhr noch fern sähen, schlug er eine Ausdehnung der Übertragung von 21.00 auf 23.00 Uhr vor. “Sonst holen sie sich ihr Fernsehen woanders”, befürchtete Reiter. Auch KI.KA-Programmgeschäftsführer, Steffen Kottkamp, würde gerne den Sendeschluss auf 23.00 Uhr verlegen.

Diese Initiative klingt plausibel und dennoch ist die Umsetzung schwierig. Zwar stimmte der MDR-Rundfunkrat der Erweiterung der Sendezeit bereits zu, das ZDF jedoch, welches am KI.KA maßgebend mitbeteiligt ist und über solche Initiativen mitentscheidet, hat Bedenken. Von einer generellen Ablehnung wisse man in Mainz nichts, so ZDF-Kommunikationschef Alexander Stock. Jedoch stimmt es, dass das ZDF in dieser Frage eine zurückhaltende Position einnimmt. Der Intendant des öffentlich-rechtlichen Senders, Markus Schächter, äußert Zweifel an Chancen, auf dem tagsüber Kinder gewidmeten Kanal abends mit einem Schlag ein jugendliches Publikum zu erreichen.

Machtlose Sender
Darüber hinaus haben ZDF und ARD nur wenig Einfluss auf die Vergabe von Sendeplätzen. Selbst wenn sich beide Rundfunkanstalten einigen könnten: Die Sendezeiten sind in den Rundfunkstaatsverträgen festgelegt und Änderungen dementsprechend nur möglich, wenn der jeweilige Gesetzgeber dem zustimmt. Das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG) beispielsweise lässt hierbei nur wenig Spielraum und so kann die Problematik nur medienpolitisch gelöst werden. Beantragen zwei Antragsteller eine Zulassung als Veranstalter eines Fernsehprogramms, sieht das  Landesmediengesetz in § 9 ThürLMG vor, denjenigen Antragssteller, der „[…]eine bessere Gewähr für Meinungsvielfalt und für die Durchführung oder Förderung […] medienpädagogischer Projekte in Thüringen [bietet]…“ (§ 9, Absatz 3 ThürLMG) bei der Vergabe zu bevorzugen. Dies gilt nur, sofern die Übertragungskapazitäten beschränkt sind. Die in § 9 festgeschriebenen Vorrangregelungen könnten durchaus auf den KI.KA angewendet werden, denn gerade die analog zur Verfügung stehenden Sendekapazitäten sind praktisch voll belegt. Allerdings beantragte der KI.KA lediglich einen Sendezeitraum von 15 Stunden, also einen halben Transponder.

Somit erhebt in der Konsequenz AstroTV den Anspruch, diese Versorgungslücke zu schließen und den übrigen halben Transponder nutzen zu dürfen. Da ausgeschlossen werden kann, dass der Programminhalt AstroTVs Kinder und Jugendliche „sittlich gefährdet“ (gemäß § 19, Absatz 1, Nr. 3 ThürLMG), spricht somit nichts gegen die Platzierung nach der Ausstrahlung des KI.KA – selbst wenn dies ärgerlich erscheinen mag. Weil nun die Sendefrequenz ab 21.00 Uhr besetzt ist, kann einer nachträglichen Beantragung zur Sendezeitausweitung nicht entsprochen werden. Nur ein Widerruf der Zulassung des Senders AstroTV durch die Landesmedienanstalt könnte den Weg für die Ausdehnung der KI.KA-Übertragung frei machen. Dies ist jedoch nicht zu erwarten.

Dieser medienrechtliche Exkurs mag vielleicht mühsam anmuten. Er ist jedoch notwendig,um erklären zu können, warum die Initiative des KI.KA und des MDR kaum zu realisieren ist. Und auch die Problematik der beschränkten Übertragungskapazitäten muss hier näher berücksichtigt werden: Wer vermietet eigentlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten?

„Sendeausweitung technisch nicht möglich“
Das Unternehmen SES ASTRA mit Sitz in Luxemburg stellt mit seinen Astra Satelliten die europaweite Übertragung von etwa 2500 analogen und digitalen Fernseh- und Radiokanälen sicher. Auf Nachfrage hin erklärte SES ASTRA, dass die Kapazitäten des für Deutschland relevanten Satelliten voll ausgeschöpft seien: „Der Transponder 19.2 ist voll belegt, die Sendeausweitung, die der KI.KA anstrebt, ist technisch nicht möglich“, erklärt Maria Kugel, Vertriebskoordinatorin bei SES Astra. Bei der Vergabe von freien Kapazitäten werden auch hauptsächlich die wirtschaftlichen Faktoren bedacht. „Ob der Kunde nun einen Kindersender oder aber ein Call-In-Programm betreibt, ist unerheblich“. Sprich: Kunde ist Kunde. Welcher Sender nun welche Frequenz zugewiesen bekommt, richtet sich allein danach, ob und welche Frequenz noch nicht belegt ist. Nicht danach, ob die Inhalte aufeinander abgestimmt sind. Überhaupt sieht SES ASTRA kein Problem mit der Kombination KI.KA-AstroTV. Das Unternehmen geht davon aus, dass nur noch fünf Millionen Haushalte analoges Fernsehen nutzen, der Kreis der Betroffenen somit sehr klein sei.

Es dürfte aber berechtigte Zweifel an dieser Zahl geben. Selbst wenn bereits die meisten deutschen Haushalte an das digitale Netz angeschlossen sind, kann davon ausgegangen werden, dass viele noch immer das analoge Fernsehen vorziehen. SES ASTRA glaubt, dass spätestens dann, wenn bundesweit die digitale Fernsehtechnik Standard ist, die Probleme von beschränkten Übertragungskapazitäten nicht mehr bestehen werden.

Betrachtet man alle Faktoren, so muss bezweifelt werden, dass das Bestreben zur Sendeausweitung des KI.KA im analogen Rundfunk Früchte tragen wird. Es sind die Eltern, die dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Kinder nicht mit Formaten wie AstroTV konfrontiert werden und nicht mit weitaus jugendgefährdenderen Sendungen in Berührung kommen. Bereits technisch mögliche Sperren gewisser Sender, Zeitschaltuhren und eine konsequente Kontrolle des Fernsehkonsums könnten eine Hilfe sein. Udo Reiters Vermutung trifft sicherlich zu: Kinder sehen anders fern als dies noch vor 10 Jahren der Fall war. Sie suchen sich ihre Programme selbst aus und nutzen das Medium Fernsehen in manchen Fällen auch weit nach 21.00 Uhr. Das Angebot auf dem TV-Markt ist seit dem Aufstreben der privaten Sender um ein Vielfaches expandiert. Jugendgefährdende Formate sind oft frei zugänglich, unverschlüsselt und kostenfrei. Für viele Kinder stellen zudem die gesetzlich festgelegten Sendezeiten solcher Sendungen (Beginn frühestens ab 23.00 Uhr) keine Hürde mehr dar. Somit kann man konstatieren, dass selbst wenn der Kinderkanal bis 23.00 Uhr auf Sendung gehen würde, das Hauptproblem nicht behoben wäre: eine Tastenberührung auf der Fernbedienung genügt und schon kann das Kind Gewalt und Pornographie ausgesetzt sein – und „solche ‚Genres‘ sind für die Kleinen vielleicht spannender, als eine skurrile Dame, die irgendwelchen Menschen die Zukunft weissagt“, findet Frau Kugel. Sie könnte damit recht haben…

Sébastien Weis

Quellen:
http://www.tlm.de/tlm/die_tlm/rechtsgrundlagen/gesetze/thueringer_landesmediengesetz/
http://www.ses-astra.com/consumer/de/Sender/senderlisten/
DER SPIEGEL, vom 30. Mai 2009 (Nr. 23, Seite 75)
Bildquellen:
http://www.questico.de/opencms/opencms/questicopr/pressebilder.htm
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