Die FSK-Altersfreigaben – Keine Altersempfehlung


FSK – Hinter dieser Abkürzung steckt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Sie führt freiwillige Prüfungen für Filme durch, die für die Vorführung vor Kindern und Jugendlichen oder den Verkauf an sie vorgesehen sind. Das heißt, dass für eine Kinder- und Jugendfreigabe eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung erforderlich ist, welche von der FSK vorgenommen wird. Doch welche Altersfreigaben gibt es überhaupt? Und wie läuft eine solche Prüfung ab? medienbewusst.de sprach mit Stefan Linz, Sprecher der Film- und Videowirtschaft bei der FSK über die Altersfreigaben.

Herr Linz, welche Aufgaben haben Sie in der Position des Sprechers bei der FSK?

Zunächst einmal bin ich selbst als Prüfer in den Prüfausschüssen der FSK tätig. Weitere Aufgabenfelder sind für mich die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Prüferfortbildung, Kommunikation mit Antragstellern sowie die jugendschutzrechtliche Beratung von Internetanbietern.

Wie viele Prüfer arbeiten eigentlich bei der FSK?

Derzeit sind es ungefähr 250 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer. Diese kommen aus dem gesamten Bundesgebiet für die Prüfung in das Deutsche Filmhaus, den Sitz der FSK, nach Wiesbaden.

Die Prüferinnen und Prüfer kommen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen und Berufsfeldern. Unter ihnen befinden sich Journalisten, Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Filmhistoriker, Studenten, Sozialarbeiter, Richter und Staatsanwälte.

Wie viele Personen sind eigentlich beteiligt, wenn ein Film geprüft wird?

Für einen Kinofilm sind es fünf Prüferinnen und Prüfer. Die ungerade Anzahl ist besonders wichtig, da über die Altersfreigabe mit einer einfachen Mehrheit entschieden wird. Den Vorsitz führt der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden. Hinzu kommt ein Jugendschutzsachverständiger, der von den obersten Landesjugendbehörden berufen wird. Das kann zum Beispiel ein Mitarbeiter aus einem Jugendamt, dem Jugendministerium oder ein Lehrer sein. Außerdem gehört ein regelmäßig wechselnder Vertreter der “Öffentlichen Hand”, der katholischen und evangelischen Kirche, des Zentralrats der Juden oder des Bundesjugendrings sowie zwei von der FSK berufene Prüfer der Film- und Videowirtschaft dazu. Letztere dürfen selbstverständlich nicht in der Filmbranche beschäftigt sein.

Wird bei einer Prüfung der gesamte Film geschaut?

Ja, es wird immer der gesamte Film gesichtet, von Anfang bis zum Ende. Nur so kann der Prüfausschuss eine mögliche Wirkung auf Kinder und Jugendliche beurteilen. Nach der Sichtung folgt eine ausführliche Diskussion der Ausschussmitglieder. Am Ende steht die Abstimmung über die Altersfreigabe.

Nach welchen Prüfkriterien wird dabei vorgegangen?

Es gibt die Altersfreigaben ‘ohne Altersbeschränkung’, ‘ab 6 Jahren’, ‘ab 12 Jahren’, ‘ab 16 Jahren’ und ‘Keine Jugendfreigabe’ über die entschieden wird. Einen festen Kriterienkatalog, nach dem wir uns richten, gibt es nicht. Maßgeblich für die Prüfung sind das Jugendschutzgesetz und die ‘Grundsätze der FSK’. Sie werden von der Grundsatzkommission festgelegt, der unter anderem Vertreter der Filmwirtschaft, der “Öffentlichen Hand” sowie der Fernsehveranstalter angehören.

Jeder Film wird im Hinblick auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder und Jugendliche beurteilt. Die Prüferinnen und Prüfer orientieren sich dabei an Erkenntnissen aus der Entwicklungspsychologie, Untersuchungen zur Medienkompetenz und auch an eigenen Erfahrungen aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Altersfreigabe eines Films erfolgt nicht unter Gesichtspunkten des Geschmacks, einer pädagogischen Grundlage oder der persönlichen Anschauung. In regelmäßigen Abständen führt die FSK auch selbst Untersuchungen durch. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte ‘Medienkompetenz und Jugendschutz’ mit über 1000 beteiligten Kindern und Jugendlichen können auf der Homepage abgerufen werden.

Bei vielen Filmen für Kinder findet man noch zusätzlich eine Altersempfehlung. Stammt Diese auch von der FSK?

Nein. Die FSK-Altersfreigaben haben nichts mit einer Altersempfehlung zu tun und es sind auch keine pädagogischen Freigaben. So kann ein Film ohne problematische Inhalte das Kennzeichen ‘ohne Altersfreigabe’ erhalten, auch wenn der Film für Kinder gar nicht verständlich ist bzw. ihnen keinen Zugang ermöglicht. Maßgeblich ist ausschließlich, dass er keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte, wie beispielweise Gewalt oder Drogen für die jüngsten Zuschauer beinhaltet.

Es gibt Immer mehr 3D-Filme für Kinder in den Kinos. Sind Sie auch für deren Prüfung verantwortlich?

Ja, denn jeder Kinofilm für die Vorführung vor Kindern und Jugendlichen benötigt eine Altersfreigabe und wird in Deutschland von der FSK geprüft. Wir verfügen über die entsprechende Projektionstechnik und können Filme auch in 3D vorführen. 3D spielt also auch eine Rolle bei der Beurteilung im Prüfausschuss. Allerdings muss der räumliche Eindruck nicht zwangsläufig eine Auswirkung auf die Altersfreigabe haben.

medienbewusst.de bedankt sich bei Stefan Linz für das Interview und wünscht weiterhin viel Erfolg.

Tina Beitlich

Bildquelle:
Portraitfotot zur Verf. gestellt v. Stefan Linz