FSK: Animationsfilme können Kinder überfordern


Ein Animationsfilm ist nicht immer gleich Spaß für die ganze Familie: „FSK-Kennzeichnungen sind gesetzliche Altersfreigaben, die sicherstellen sollen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern nicht beeinträchtigt wird.“ Im Interview mit Frau Birgit Goehlnich, FSK-Vertreterin, werden hilfreiche Ratschläge rund um das Thema Film gegeben und ein Einblick in die Prüfung von Filmmaterial geboten.

Frau Goehlnich, wie läuft ein Prüfverfahren der FSK genau ab?

Es gibt vier Parallel-Arbeitsausschüsse, in denen täglich geprüft wird. Der Arbeitsausschuss setzt sich aus fünf Personen zusammen, einem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK im Vorsitz, zwei von der Film- oder Videowirtschaft benannte Prüfer, die nicht in diesem Wirtschaftszweig arbeiten dürfen, ein Prüfer von der öffentlichen Hand, das sind Vertreter des Bundesjugendrings, der evangelischen und katholischen Kirche, des Zentralrats der Juden, des Bundesjugendministeriums, sowie einem Jugendschutzsachverständigen, der von den Obersten Landesjugendbehörden entsandt wird.
Täglich werden ca. drei Spielfilme in einem Arbeitsausschuss geprüft, wobei nach der vollständigen Sichtung des Films der Ständige Vertreter in die Filmdiskussion einführt, was sowohl filmanalytische Aspekte wie das Genre, Erzählstruktur, Figurenzeichnung, Themen, Message, Spannungserzeugung, Schnitt, Kameraarbeit, Farb- und Lichtgestaltung, Ton und Musik betrifft als auch die von gesamten Film oder einzelnen Szenen ausgehenden Wirkungen.Nach eingehender Diskussion, in der jeder der anwesenden Prüfer für eine Altersfreigabe plädiert hat, wird mit einfacher Mehrheit über die zu erteilende Altersfreigabe entschieden. Eine Diskussion kann je nach Intensität des gesehenen Filmes zwischen 20 und 45 Minuten dauern.

Wird die Werbung vor Kinofilmen auch von der FSK kontrolliert?

Analog zur Prüfung von Spielfilmen werden auch Trailer und Werbefilme gesichtet, hinsichtlich ihrer Jugendschutzrelevanz diskutiert und dann mit einer gesetzlichen Altersfreigabe versehen. Diese kurzen filmischen Produkte werden völlig unabhängig von den dazu gehörenden Spielfilmen beurteilt.

Dürfen Eltern im eigenen Heim ihren Kindern Filme zugänglich machen, für die sie noch nicht alt genug sind?

Das Jugendschutzgesetz regelt im Bereich Film die öffentliche Vorführung in Kinos und die Abgabe von Filmen in den Videotheken und Geschäften. Die gesetzliche Freigabe müssen im öffentlichen Rahmen beachtet werden, ansonsten droht eine Ordnungswidrigkeit.Im privaten Bereich obliegt die Sorgfaltspflicht den Erziehungsberechtigten.

Sicherlich machen sich die Eltern bei Zeichentrick- und Animationsfilmen häufig weniger Gedanken über die Altersfreigabe für ihre Sprösslinge. Kann davon ausgegangen werden, dass Filme aus diesem Genre generell für Kinder ausgelegt sind?

Auf keinen Fall. Zum einen ist die große Mehrzahl an Zeichentrick- und Animationsfilmen im Family-Entertainment angesiedelt, das heißt die Inszenierung, zumeist auch die Sprache, richtet sich an ein breites Spektrum von Zuschauern. Dies kann jugendschutzrelevant sein, muss es aber nicht. Wenn ironisierende Bemerkungen für Erwachsene eingestreut sind, so werden diese von kleinen Kindern nicht verstanden, sie schädigen aber auch nicht. Wenn aber Schnitte zu rasant gesetzt sind und Kamerafahrten zu hektisch sind, so können diese Aspekte im Sinne des Jugendschutzes Kinder überfordern.

Sollten die Eltern mal nicht mit der angegebenen Altersfreigabe zufrieden sein: Wo und bei wem kann sich über eine, nach eigener Einschätzung unangebrachte FSK-Angabe, beschwert werden?

Das Büro des Ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK nimmt Beschwerden an und beantwortet diese auch schriftlich. Seit Oktober 2010 werden auf der FSK-Homepage zum Kinostart jedes Spielfilms ein Begründungstext zur jeweiligen Altersfreigabe veröffentlicht. Dieser Service macht den Jugendschutz bekannt und transparent.

Die FSK hat selbstständig eine Untersuchung mit dem Namen “Medienkompetenz und Jugendschutz” durchgeführt. Können Sie uns diese Untersuchung etwas näher erläutern?

Heute stehen wie kaum je zuvor Jugendliche und junge Erwachsene im gesellschaftlichen Fokus: Gesellschaftspolitische Fragen zu Schule und Ausbildung, verbunden mit Zukunftserwartungen dieser Altersgruppe, Überlegungen zu sozialen Zugehörigkeiten heutiger Jugendlicher zu Familie, Freunden und peer groups sowie jugendkulturellen Gruppierungen prägen das Interesse an der Jugend.
Im Kontext von gesellschaftlichen Auseinandersetzungen über Jugendgewalt kommt es immer wieder zu einem Nachdenken über mögliche Zusammenhänge zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien.
„Projekt 16“ begegnet diesen „Unsicherheiten“, die Erwachsene gegenüber Jugendlichen empfinden, mit der direkten Auseinandersetzung mit ihnen. Beteiligt sind etwa 200 Jugendliche, nahezu hälftig Mädchen und Jungen aus allen Schulformen. Beschreibbar wird die beteiligte Jugendgruppe in der Auswertung eines umfassenden persönlichen Fragebogens über biographische, soziale und lebensweltliche Angaben sowie über ihre Medienerfahrungen und –kompetenzen.

Mit welchen Zielen ist die FSK an die Untersuchung zum Thema “Medienkompetenz und Jugendschutz” herangegangen?

Das nun folgende „Projekt 16“ stellt sich gezielt der Frage, wie Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 19 Jahren Gewalt im Film wahrnehmen und verarbeiten. Jugendliche werden als „Experten“ angesprochen, Genrefilme, deren Gewaltthematiken und –visualisierungen und die daraus resultierenden Wirkungen zu beurteilen. Filmanalyse, Wirkungsbeurteilung und Altersfreigabediskussion intendieren bei den Jugendlichen eine Erweiterung ihrer Medienkompetenz.
Dabei umfasst die Expertenrolle der Jugendlichen zwei Perspektiven, erstens: Wie wirkt das Gesehene auf mich und zweitens: Wie könnte es auf andere wirken? Individuelle und soziale Wahrnehmungsebenen der Jugendlichen werden so in einen Diskurs eingebunden, in dem bereits gesetzliche Altersfreigaben für Filme, reflektiert werden.
Aus diesem Anspruch leiten sich folgend komplexe, differenziert gestaltete methodisch-didaktische Vorgehensweisen ab.

Abschließende Frage zu diesem spannenden Thema – Welchen Erkenntnisse haben Sie mit diesem Projekt gewonnen und haben Sie diese erwartet bzw. sind Sie zufrieden?

Wesentlich ist es mit der Zielgruppe in Kontakt zu treten, von ihnen zu erfahren, was sie ängstigt, was ihnen Sorgen bereitet, Jugendschutz ist in diesem Sinne viel breiter zu denken, es kommt einem wesentlichen Bildungsziel entgegen, wenn Kinder und Jugendliche selbst an Jugendschutzthematiken beteiligt werden. Dies ist im sozial-ethischen wie im Bildungssinne hervorragend.

medienbewusst.de bedankt sich bei Birgit Goehlnich für das Interview und wünscht weiterhin viel Erfolg.

Marcel Seeber

Bildquellen:
© http://www.fsk.de