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Kinderseiten, die taugen

Ein Kind sitzt seitlich am Schreibtisch und schaut gemeinsam mit einem Elternteil auf eine kindgerechte Startseite am Laptop.
Eine geprüfte Startseite ist der sicherste erste Klick - die Begleitung ersetzt sie trotzdem nicht.

Viele früher empfohlene Kinderseiten sind offline oder verkauft. Diese sechs Angebote sind heute erreichbar und von Seitenstark, fragFINN oder Internet-ABC geprüft oder gelistet.

Von den siebzehn Kinderseiten, die in einer älteren Fassung dieses Ratgebers standen, sind heute sechs erreichbar und zugleich von einer unabhängigen Stelle geprüft oder gelistet: die Suchmaschinen fragFINN und Blinde Kuh, das Bündnis Seitenstark, die Medienkompetenz-Plattform Internet-ABC sowie HanisauLand und Kindersache für Politik und Kinderrechte. Alle sechs eignen sich als Startpunkt, wenn Ihr Kind selbstständig im Internet surft.

Kindersuchmaschinen als sicherer Einstieg

fragFINN beschreibt sich selbst als Kindersuchmaschine und sicherer Surfraum für Kinder bis 12 Jahre; Ergebnisse stammen ausschließlich aus einem von Medienpädagogen geprüften Seitenbestand (Stand 2026). Ihr Kind bekommt auf eine Suchanfrage hin also keine zufälligen Treffer aus dem gesamten Internet, sondern nur Seiten, die vorher redaktionell freigegeben wurden.

Blinde Kuh ist eine der ältesten deutschen Kindersuchmaschinen. „Blinde Kuh“ entstand ursprünglich aus einem privaten Webprojekt von Birgit Bachmann, das aufgrund des wachsenden Umfanges und der wachsenden Anfrage mit einer Suchmaschine und anderen Navigationshilfen versehen wurde. Die Bundesförderung endete nach eigener Angabe am 31.01.2024; seither sucht der Betreiber nach einer anderen Finanzierung, die Seite ist aber weiterhin online und mit eigenem Steckbrief auf der Mitgliederseite von Seitenstark gelistet.

Geprüfte Kinderportale für Wissen und Freizeit

„Seitenstark“ ist ein Zusammenschluss renommierter deutschsprachiger Kinderseiten im Internet. Mit dem Motto "Gemeinsam sind wir eine Kinderseitenlandschaft, die sich sehen lassen kann." bieten sie Kindern einen sicheren Internetraum. Somit finden Sie in diesem Angebot eine Zusammenstellung vieler kindergerechter Seiten. Auf der Mitgliederseite des Vereins sind unter anderem Blinde Kuh, HanisauLand, Internet-ABC und Kindersache mit eigenem Steckbrief gelistet (Stand September 2026).

Internet-ABC beschreibt sich selbst als unabhängige Plattform mit Informationen zum sicheren Umgang mit dem Internet für Kinder, Lehrkräfte und Eltern. Träger ist der Internet-ABC e. V. Kinder finden dort unter anderem einen Wissenstest und einen Surfschein, Erwachsene Hintergrund zur Medienerziehung.

AngebotArtFür wen laut AnbieterGeprüft oder geführt von
fragFINNKindersuchmaschineKinder bis 12 Jahreeigene geprüfte Whitelist
Blinde KuhSuchmaschine und KinderseitenKinder im Grundschul- und weiterführenden AlterMitglied bei Seitenstark
SeitenstarkSammlung geprüfter KinderseitenKinder mit Interesse an mehreren ThemenZusammenschluss selbst
Internet-ABCMedienkompetenz-PlattformKinder, Eltern, LehrkräfteTräger: 14 Landesmedienanstalten
HanisauLandPolitik-Lexikon und SpieleKinder im GrundschulalterBundeszentrale für politische Bildung
KindersacheKinderrechte-PortalKinder, die mitmachen wollenDeutsches Kinderhilfswerk

Politik und Kinderrechte kindgerecht erklärt

HanisauLand ist ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung. Die Seite erklärt politische Begriffe in einem Lexikon, ordnet aktuelle Ereignisse in einem Kalender ein und führt mit Comics und Spielen an das Thema Politik heran.

Kindersache ist ein Angebot des Deutschen Kinderhilfswerks rund um Kinderrechte. Kinder können dort eigene Beiträge schreiben, sich austauschen und im Lexikon Begriffe zu Politik, Natur und Gesundheit nachschlagen.

Woran Sie eine gute Kinderseite erkennen

Fünf Punkte vor dem ersten Besuch

Diese Punkte helfen bei jeder neuen Seite, nicht nur bei den oben genannten.

Ihre Haken werden nicht gespeichert.

Was Sie heute tun können

  1. Angebot passend zum Alter auswählen

    Nutzen Sie für jüngere Kinder fragFINN oder Blinde Kuh als Startseite, bei Interesse an Politik HanisauLand oder Kindersache.

  2. Startseite gemeinsam einrichten

    Legen Sie die gewählte Seite als Startseite oder Lesezeichen im Kinderprofil des Browsers fest, statt eine allgemeine Suchmaschine zu verwenden.

  3. Erste Besuche begleiten

    Schauen Sie sich gemeinsam an, wie Suche, Chat oder Mitmachbereiche funktionieren, bevor Ihr Kind allein dort surft.

  4. Regelmäßig neu prüfen

    Rufen Sie die Seite alle paar Monate selbst auf. Adressen und Inhalte von Kinderseiten ändern sich, auch wenn die Empfehlung einmal galt.

Häufige Fragen zu Kinderseiten

Welche Kindersuchmaschinen gibt es?

Als eigenständige Suchmaschinen für Kinder sind aktuell fragFINN und Blinde Kuh erreichbar. Beide zeigen nur Ergebnisse aus einem vorher geprüften Seitenbestand.

Gibt es auch Wissensseiten für Kinder?

Internet-ABC vermittelt Wissen zum Internet selbst, HanisauLand und Kindersache erklären Politik und Kinderrechte. Eine breitere Sammlung an Kinderseiten zu verschiedenen Themen bündelt Seitenstark.

Gibt es auch Seiten für Jugendliche?

Die hier genannten Angebote richten sich laut eigener Beschreibung vor allem an jüngere Kinder. Eigene Angebote für Jugendliche hat dieser Ratgeber nicht geprüft.

Woran erkenne ich, ob eine Kinderseite seriös ist?

An einer Mitgliedschaft bei einem Zusammenschluss wie Seitenstark, einer Listung bei fragFINN oder einer erkennbaren Organisation im Impressum, siehe Checkliste oben.

Kindersuchmaschinen sind ein Baustein von Medien sinnvoll nutzen. Wie viel Medienkompetenz Kinder in welchem Alter brauchen, ordnet Medienkompetenz und Medienbewusstsein ein, und wer wissen will, wie aus Zeitung und Fernsehen das heutige Internet wurde, findet den Hintergrund in der Geschichte der Medien. Passende Apps nach Alter und Hörangebote für Kinder sind eigene Themen, die in diesem Ratgeber demnächst folgen.

Zuletzt geprüft am 29.09.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
29.09.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten aufgeführt
Wiedervorlage
28.09.2028

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