Auf unzähligen Kinderspielseiten im Internet finden sich Anbieter, die Vorschriften für Onlinewerbung und Datenschutz missachten. Verbraucherschützer kritisieren vor allem aggressive Werbung und übermäßiges Datensammeln. Zu diesem Ergebnis kam auch eine Untersuchung von über 50 Kinderspielseiten durch das Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt der Verbraucherzentrale Bundesverband in den Jahren 2010 und 2011.
Um ein umfassendes und kostenloses Internetangebot für Kinder finanzieren zu können, stützen sich viele Anbieter von Kinderspielseiten auf eine Finanzierung über Werbeerlöse. Getreu dem Motto “Je früher ein Konsument an eine Marke oder ein Produkt herangeführt wird, umso geringer ist die Wechselbereitschaft auf andere Marken” werden bereits die jüngsten Kinder mit Werbung konfrontiert.
Dass einige Kinder noch nicht über genügend Werbekompetenz verfügen spielt für viele Anbieter offenbar keine Rolle. Mal eingebettet in einem spielerischen Layout mit bewegten Bildern und wenig Text, mal nicht wegzuklicken, in anderen Fällen sogar mit Verlinkungen auf Gewalt- und Kriegsspiele, können diese Werbeformen schlecht als Werbung erkannt und verstanden werden.
Dem Gesetz nach müssen Werbeanzeigen klar und deutlich als Werbung zu erkennen sein und sich vom redaktionellen Inhalt der Webseite abgrenzen. Die Untersuchungen der Verbraucherzentrale Bundesverband haben allerdings gezeigt, dass sich viele Anbieter nicht an diese Regeln halten. Obwohl Pop-up-Werbung sofort entfernbar sein muss, sei die Schließfunktion einer Werbung jedoch oftmals nicht sofort zu erkennen bzw. der Button zu klein im Verhältnis zur Werbung selbst.
Hinzu komme, dass Pop-up Fenster oder Layer-Werbung, also den Inhalt überlagernde Werbung, anstatt sich zu schließen manchmal auf andere Spieleseiten verlinkt seien oder zur Teilnahme an einem Quiz oder Gewinnspiel animierten.
Teilweise sei Werbung sogar zu entwicklungsschädigenden Inhalten wie Gewalt- oder Kriegsspielen verlinkt. Auch Werbeformate wie die sogenannte Pre-Roll-Werbung, die sich zum Beispiel nach der Auswahl eines Onlinespiels und vor dessen Beginn öffnet, seien problematisch. Hier falle es den Kindern besonders schwer, die Werbung als solche zu identifizieren, da sie eigentlich den Spielbeginn erwarten. Die Pre-Roll-Werbung sollte nach spätestens 10 Sekunden automatisch verschwinden oder sich durch einen Mausklick beseitigen lassen.
Auch für den Datenschutz hat der Gesetzgeber klare Regeln aufgestellt. Es gilt der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Doch auch hier kommt die Studie der Kinderspielseiten zu ernüchternden Ergebnissen. Vor allem bei der Teilnahme an Gewinnspielen werden unnötig viele, sensible Daten abgefragt. Anstatt sich auf die Einforderung der Email-Adresse zu beschränken, sollen oftmals auch Name, Adresse und Alter angegeben werden.
Die Datenschutzerklärungen seien für die Kinder meist eher unverständlich weil sie zu viele Fremdwörter beinhalten und zu lang sind. Auf manchen Seiten werde den Kindern eine Belohnung versprochen, wenn sie persönliche Daten weitergeben oder die Email-Adressen ihrer Freunde angeben. “Kinder bezahlen mit ihren Daten, allerdings sagt ihnen das niemand”, kritisiert der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix.
Und zu guter Letzt etablieren viele Online-Spieleseiten „kinderleichte“ Zahlungsmethoden, um zum Beispiel per Handy oder Telefon ein neues virtuelles Objekt erwerben zu können. Denn obwohl laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) die “unmittelbare Aufforderung an Kinder, eine selbst beworbene Ware zu erwerben oder eine beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen” verboten ist, stößt man im Netz häufig auf Aufforderungen wie “Mach mit und hol dir die neue, coole Littlest Pet Shop Tasche!”.
Aus diesen Erkenntnissen lassen sich einige Kernforderungen und Handlungsempfehlungen hinsichtlich Kinderspielseiten ableiten: Vor allem muss Werbung klar abgegrenzt und deutlich erkennbar sein. Außerdem muss das Prinzip der Datensparsamkeit immer gelten. Die Betreiber der Kinderspielseiten sollten Eltern und Kinder über die Inhalte der Webseite informieren und AGB und Datenschutzbestimmungen sollten für Kinder verständlich verfasst sein.
Wanda Kesel
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