Zum Inhalt springen
medienbewusst.de - kinder. medien. kompetenz.
Ist gerade etwas passiert? Zur Soforthilfe

Musik-Download: Risiko oder Chance?

Eine Mutter und ihr Sohn schauen gemeinsam auf die Ordnereinstellungen eines Filesharing-Programms am Laptop.
Freigabe-Ordner prüfen, Programm löschen, miteinander sprechen: So lässt sich Ärger beim Filesharing vermeiden.

Musik ohne Erlaubnis herunterzuladen ist illegal. Dieser Text aus der Debatte von 2008 erklärt, wie die Musikindustrie damals vorging, und was Eltern bei Filesharing auf dem Familien-PC tun können.

Musik oder Hörbücher ohne Erlaubnis des Rechteinhabers aus dem Internet herunterzuladen, ist in Deutschland nicht erlaubt - erst recht nicht, wer die Dateien in einer Tauschbörse gleichzeitig anbietet. Dieser Text stammt aus einer älteren Debatte um Musik-Tauschbörsen und zeigt, wie die Musikindustrie damals gegen illegale Downloads vorging. Er ordnet die damalige Lage ein, ist aber keine aktuelle Rechtsberatung.

Worum es 2008 ging

FrageAntwort laut diesem Text
Ist Herunterladen ohne Erlaubnis erlaubt?Nein, laut diesem Text drohten Abmahnungen und Strafen.
Haften Eltern automatisch für ihre Kinder?Deutsche Gerichte waren sich darüber damals nicht einig.
Ist privates Kopieren einer gekauften CD erlaubt?Ja, solange kein Kopierschutz umgangen wird und niemand dafür bezahlt.

Die deutsche Musikindustrie hat dem illegalen Herunterladen von Musik aus dem Internet den Kampf angesagt und greift mit einer Welle an Anklageschriften durch. Seit Anfang 2007 wurden 25.000 Strafanzeigen gegen Internetnutzer erstattet, die sich illegal Musik heruntergeladen haben und diese im Netz anbieten. Den meisten Menschen ist bewusst, dass der Musiktausch illegal ist, aber es fehlt das nötige Unrechtsbewusstsein, klagen die Produzenten. Damit ist nun Schluss. Es sei kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand - argumentiert die Plattenbranche mit ihrem massiven Vorgehen.

An den Musik-Genres lasse sich erkennen, dass ein Großteil der Tatverdächtigen Jugendliche seien.

Auf Tauschbörsen wie Emule, Bearshare und Limewire sind vor allem Kinder und Jugendliche unterwegs, die die Konsequenzen unterschätzen. 95 Prozent der Täter sind minderjährig. Für die meisten Kinder ist das sogenannte Filesharing ein Hobby, eine gängige Art die neuste Musik zu bekommen. Wer auf Tauschbörsen kostenlos Musik und Hörbücher herunter lädt und diese gleichzeitig anbietet, ist nur ein paar Klicks von der Illegalität entfernt und riskiert es von Abmahn-Kanzleien erwischt zu werden.

Zur strafrechtlichen Verfolgung kommt es oftmals nicht und die Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die meisten Fälle werden gegen Zahlung eines Strafgelds eingestellt. Komme es in Einzelfällen doch zum Prozess drohe eine Geldstrafe, in harten Fällen sogar die Freiheitsstrafe.

Die Plattenbranche und ihre Verluste

Die seit Jahren von sinkenden Verkaufszahlen gebeutelte Plattenbranche macht mit der Abmahnwelle ernst und will nicht nur ein Zeichen setzen. Natürlich werde mit Zähneknirschen die eigene Kundschaft nur ungern verklagt, aber es sei der einzige Weg nötigen Respekt vor geistigem Eigentum zu verschaffen. Gerade jüngeren Internet-Nutzern fehle das nötige Unrechtsbewusstsein. Der Schock über das vermeintlich kriminelle Verhalten der Kinder sitzt tief, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt. Kostenlos Musik und Hörbücher downloaden kann teuer werden.

Schon über 50.000 User wurden erwischt und mit hohen Summen abgemahnt. Mit einer Strafe ab 2.000 bis 10.000 Euro müssen die ertappten Nutzer rechnen. Die User haben einige Tage Zeit, auf die Klageschrift zu reagieren. Mit den Eltern würden dann oft außergerichtliche Vergleiche über den Schadenersatz geschlossen. Das von Kritikern umstrittene Vorgehen wird als Erfolg im Interesse der Künstler und Plattenfirmen gewertet. Den Initiatoren gibt jedoch eine Tatsache recht: bisher wurden Täter, die einmal erwischt wurden, nicht mehr rückfällig.

Mögliche Folgen

Aber nicht jeder Erwischte wird bestraft. Denn für die Rechteinhaber ist es weiterhin ein gewisser Aufwand, die Identität von Filesharing-Nutzern zu ermitteln: Die Internetprovider sind nicht dazu verpflichtet die Kundendaten freizugeben. Deshalb macht die Musikindustrie mit Hilfe von Firmen wie der ProMedia AG einen Umweg über die Staatsanwaltschaft. Nur ihr gegenüber muss der Provider Kundendaten preisgeben.

Ab sofort drohen beim bloßen Herunterladen von Musik und Hörbüchern hohe Strafen, wenn es sich nicht um legale Angebote oder freigegebene Downloads handelt.

Was beim Filesharing erlaubt war

In vielen der Peer-to-Peer Netzwerken wird ein Nutzer, der etwas herunterlädt, automatisch auch zum Anbieter. Sind die Musik- und Filmdateien in einem freigegebenen Ordner untergebracht, so können sich die anderen Nutzer der Tauschbörse bedienen. Wer die Angebote bisher allein zum Download genutzt hat, war auf der sicheren Seite. Das hat sich geändert: Verboten ist das Herunterladen demnach nicht mehr nur bei einer rechtswidrigen Vorlage, also etwa bei einem heimlich mitgeschnittenen Konzert, sondern auch bei einer „öffentlich zugänglich gemachten“.

Das bedeutet: Wer in einem Filesharing - Netzwerk Musik- und Filmdateien anbietet, macht sich auch strafbar.

Keine bösen Folgen drohen dagegen, wenn eine gekaufte CD oder DVD für den näheren Freundeskreis gebrannt wird, ohne dass dabei Geld verlangt wird. Einzige Voraussetzung: Die CD oder DVD darf nicht mit einem Kopierschutz versehen sein. In Ordnung ist es zum Beispiel, wenn der Sohn eine gebrannte CD, dem besten Kumpel kopiert. Legale Angebote wie Internet-Radio oder Portale wie YouTube und freigegebene Downloads im Internet dürfen für Familie und Freunde aufgenommen und gespeichert werden.

Herunterladen - ohne zu bezahlen - darf man also nur noch, was der Rechteinhaber auch kostenlos anbietet. Prominentestes und zugleich erfolgreichstes Beispiel für die CD-Vermarktung: die Band Radiohead, die ihr aktuelles Album "In Rainbows" ins Netz gestellt hat. Besonderheit hierbei war, dass die Fans selbst bestimmen konnten, was ihnen die Musik wert ist und es ihnen freigestellt war, dafür zu bezahlen oder nicht.

Rechtlicher Hintergrund

«Eltern haften für ihre Kinder.» Inwieweit dieses Motto noch greift, hängt von der unterschiedlichen Beurteilung der Gerichte ab. Ende 2007 hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass für Erziehungsberechtigte die sogenannte „Störerhaftung“ nicht greift. Demnach können Besitzer eines Internetanschlusses, meistens die Eltern, nicht ohne weiteres dafür haftbar gemacht werden, was ihre Kinder online tun. Auch müssen sie die Internetnutzung ihres Nachwuchses nicht ständig überwachen. Es besteht also keine Haftung für ungeschütztes WLAN.

Zwar müsse man seinen Kindern erklären, dass Filesharing, Download und Angebot von urheberrechtlich geschützten Filmen, Musik oder Spielen verboten ist. Eine echte Überwachungspflicht bestehe aber nur, wenn man konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass es zu Rechteverpflichtungen kommen könnte. Das Landgericht München hat demgegenüber entschieden, dass in Fällen von Filesharing Eltern für ihre Kinder haften, da sie ihre Kontrollpflichten verletzt haben. Die Nutzer von WLANs müssen hinreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen.

Was Sie tun können, wenn ein Filesharing-Programm installiert ist

Vier Schritte aus diesem Text:

  • Prüfen, ob ein Freigabe-Ordner aktiv istIn den Programmeinstellungen lässt sich die Freigabe für Musik- oder Upload-Ordner deaktivieren.
  • Das Filesharing-Programm vollständig löschenEine deaktivierte Freigabe allein reicht laut diesem Text nicht aus, zivilrechtlich bleibt ein Risiko.
  • Mit dem Kind über Tauschbörsen sprechenKinder und Jugendliche nutzen Tauschbörsen oft, ohne die Folgen zu kennen.
  • Bei einer Abmahnung eine Beratungsstelle einschaltenEine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt für IT-Recht ordnet die aktuelle Rechtslage ein.

Fragen und Antworten zum Thema

Was ist eine Tauschbörse?

Auf Tauschbörsen lädt man nicht nur Musik herunter, sondern stellt Dateien auf der eigenen Festplatte anderen zur Verfügung und wird als Nutzer automatisch zum Anbieter.

Was ist Filesharing?

Filesharing ist das Weitergeben von Dateien zwischen den Nutzern des Internets. In der Regel erfolgt dies über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P). Für den Zugang zu einem solchen Netzwerk wird ein spezielles Computerprogramm benötigt (eMule, eDonkey, Gnutella oder KaZaA).

Wie kann man als User einer Tauschbörse erwischt werden?

Auch wenn das Internet in seiner Größe und Vielfalt nicht greifbar ist, bewegt man sich als Nutzer nicht völlig anonym. Jeder Computer besitzt eine IP-Adresse, über die zurückverfolgt werden kann, welcher Nutzer dahinter steckt. Im Auftrag der Musikindustrie werden die Tauschbörsen nach diesen IP-Nummern abgescannt. Wird eine Strafanzeige gestellt, muss der Internetprovider persönliche Kundendaten des Nutzers freigeben.

Was tun, wenn ein Filesharing-Programm auf dem PC installiert ist?

Wenn ein solches Filesharing - Programm auf dem PC installiert ist, muss überprüft werden ob der Ordner mit Musik oder der Ordner „Upload“ in diesem Programm für andere Nutzer frei geschaltet ist. Unter Eigenschaften des Ordners kann man die Freigabe deaktivieren. Zwar ist das Programm noch installiert, die Tauschbörsen-Nutzer haben aber keinen Zugriff mehr auf die eigene Festplatte und der Nutzer ist strafrechtlich gesehen kein Anbieter mehr. Zivilrechtlich kann der Nutzer trotzdem noch auf Schadensersatz verklagt werden.

Also Finger weg von Tauschbörsen und das Filesharing - Programm auf dem eigenen Computer komplett löschen.

Was bedeutet die „Störerhaftung“?

Bei der „Störerhaftung“ haftet der Anschlussinhaber, meistens die Eltern dafür, dass er den Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat und seine Kontrollpflichten verletzt hat. Trotz unterschiedlicher gerichtlicher Ergebnisse, werden den Eltern umfassende Prüfungspflichten und Kontrollpflichten durch die Gerichte auferlegt. Damit sind eine entsprechende Einweisung und Überprüfung der Kinder hinsichtlich ihrer Internetnutzung sowie die Installation einer Firewall oder Internetsperre gemeint.

Ist es illegal, Musik aus dem Internet herunterzuladen?

Ja, wenn keine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt. Dieser Text aus einer älteren Debatte beschreibt, wie die Musikindustrie damals mit Abmahnungen gegen solche Downloads vorging.

Haften Eltern für Musik-Downloads ihrer Kinder?

Deutsche Gerichte haben das in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt. Zur aktuellen Rechtslage hilft eine Verbraucherzentrale weiter.

Was ist eine Tauschbörse?

Auf einer Tauschbörse lädt man nicht nur Musik herunter, sondern stellt eigene Dateien automatisch auch anderen Nutzern zur Verfügung - man wird selbst zum Anbieter.

Wer sich grundsätzlich vor Kostenfallen im Netz schützen will, findet das unter Abo- und Kostenfallen im Internet erkennen und abwehren. Wie Konten und Passwörter fürs Kind sicher eingerichtet werden, steht unter Passwörter und Konten fürs Kind: sicher einrichten. Was beim Posten von Kinderfotos rechtlich zu beachten ist, zeigt Kinderfotos im Netz: Was Eltern posten dürfen.

Zuletzt geprüft am 05.10.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
05.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
eine Quelle, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
04.10.2028

Wir prüfen Angaben gegen die Stelle, die zuständig ist - Gesetzestext, Behörde, Anbieter oder Studie - und nennen sie. Veraltet eine Angabe, gilt das Datum oben als Hinweis darauf, wie alt sie ist. Wie wir arbeiten

Das könnte weiterhelfen