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Abo- und Kostenfallen im Internet erkennen und abwehren

Eine Mutter und ihr Sohn prüfen gemeinsam an einem Flurtisch eine Telefonrechnung.
Ein Blick auf die nächste Rechnung zeigt oft schon, welcher Dienst da abbucht.

Kostenfallen locken mit Gewinnspielen oder Handy-Abos. Verträge, die Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung abschließt, sind meist unwirksam - so schützen Sie es und stoppen laufende Kosten.

Eine Abo- oder Kostenfalle ist ein Onlineangebot, bei dem nach der Anmeldung laufende oder einmalige Kosten entstehen, ohne dass das vorher klar erkennbar war - etwa ein Handy-Abo für Klingeltöne, eine angebliche Gewinnspielregistrierung oder ein kostenloser Test mit teurer Fortsetzung. Ihr Kind ist dabei rechtlich besser geschützt, als viele Anbieter glauben machen: Schließt ein Kind ohne Ihre Zustimmung einen kostenpflichtigen Vertrag ab, ist dieser zunächst unwirksam, und Sie können ihn ablehnen. Zusätzlich lässt sich das Handy gegen genau solche Abbuchungen technisch absichern.

Woran Sie eine Kostenfalle erkennen

Die meisten Internetangebote von Online-Betrügern erkennen Sie daran, dass zur Nutzung des Angebotes private Daten herausgegeben werden sollen. Es wird zum Beispiel nach der privaten Telefonnummer oder der Adresse gefragt. Verlangt eine Seite, die eigentlich kostenlos wirkt, genau diese Angaben, ist Vorsicht angebracht - besonders wenn zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden müssen, bevor das eigentliche Angebot überhaupt sichtbar ist.

Nicht nur in den AGBs, sondern auch am unteren Ende der Anmeldeseite sind meist Kosten im „Kleingedruckten“ versteckt - schlecht lesbar und nicht sofort ersichtlich. Eine weitere Masche von Abzocke-Websites ist das Locken mit Gewinnspielen. Mit einer erfolgreichen Registrierung auf diesen Websites hat man angeblich die Chance, hohe Sach- und Geldpreise zu gewinnen. Auch fehlende Kontaktdaten oder ein Firmensitz im Ausland im Impressum sind ein Warnzeichen.

Typische FalleErkennungsmerkmalSofortmaßnahme
Kurzwahl-SMS- oder Klingelton-AboBestätigung per SMS ohne klaren Preis vorabBeim Mobilfunkanbieter kündigen und Drittanbietersperre einrichten
Gewinnspiel mit RegistrierungVerlangt Telefonnummer oder Adresse für die angebliche TeilnahmeKeine Daten eingeben, Seite verlassen
Kostenloser Test mit automatischer VerlängerungZahlungspflicht wird erst im Kleingedruckten sichtbarKündigungsfrist prüfen, schriftlich widerrufen
Angeblich kostenloser Persönlichkeits- oder IQ-TestErgebnis erscheint erst nach Zahlung oder Abo-AbschlussSeite ohne Anmeldung verlassen

Was rechtlich gilt, wenn Ihr Kind ein Abo abschließt

Meist läuft ein solches Abo über den Handyanschluss der Eltern. Dann hat Ihr Kind in Ihrem Namen gehandelt, ohne dass Sie es dazu ermächtigt haben, und die Wirksamkeit hängt von Ihrer Genehmigung ab (§ 177 BGB). Schließt Ihr Kind selbst einen Vertrag ohne Ihre Zustimmung, ist er zunächst schwebend unwirksam (§ 108 Absatz 1 BGB). Fordert der Anbieter Sie zur Erklärung auf und schweigen Sie zwei Wochen, gilt die Genehmigung als verweigert.

Bestell-Buttons und Werbung: was Anbieter dürfen

Seit der sogenannten Button-Lösung muss ein Anbieter eine Bestellschaltfläche eindeutig kennzeichnen. Die Pflicht ist nach § 312j Absatz 3 BGB nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Fehlt eine solche eindeutige Kennzeichnung, kommt nach § 312j Absatz 4 BGB gar kein Vertrag zustande - eine Rechnung dazu müssen Sie dann nicht bezahlen.

Wirbt ein Anbieter mit einer Kurzmitteilung wie „hol dir jetzt deinen Klingelton“ direkt an Kinder, ist das nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausnahmslos unzulässig: Die Werbung darf Kinder nicht unmittelbar dazu auffordern, selbst zu kaufen oder ihre Eltern zum Kauf zu bewegen. Solche Werbung können Sie bei der Verbraucherzentrale oder direkt beim Anbieter melden.

Was Sie konkret tun können

  1. Rechnung prüfen

    Sehen Sie in der Handyrechnung oder im Kontoauszug nach, welcher Dienst genau abbucht und seit wann.

  2. Schriftlich widersprechen

    Widersprechen Sie schriftlich: Sie haben den Vertrag nicht geschlossen und Ihr Kind nicht dazu ermächtigt, die Genehmigung verweigern Sie (§ 177 BGB). Hat Ihr Kind selbst einen Vertrag geschlossen, verweisen Sie auf § 108 BGB.

  3. Drittanbietersperre einrichten

    Verlangen Sie beim Mobilfunkanbieter die kostenlose Sperre für Drittanbieterleistungen nach § 61 Absatz 2 TKG, damit solche Abbuchungen künftig nicht mehr möglich sind.

  4. Beweise sichern

    Speichern Sie die Werbung, die Bestätigungs-SMS und die Rechnung, bevor Sie etwas löschen oder kündigen.

  5. Beratung einholen

    Bei Unsicherheit hilft die Verbraucherzentrale kostenlos weiter, bevor Sie zahlen oder eine Mahnung ignorieren.

So beugen Sie vor

Diese kleinen Alleskönner gehören heutzutage zum täglichen Equipment eines jeden Jugendlichen, die ohne sie gar nicht mehr leben können bzw. wollen. Folgt ein Kind nicht sofort jedem neuesten Trend in Sachen Klingeltöne, Videos oder Spiele, ist es im Freundeskreis schnell „out“. Deshalb sollten Sie als Eltern nicht leichtfertig ein gänzliches Handy-Verbot aussprechen, auch wenn die Gefahr der Kostenfalle „Klingelton-Abo“ so gebannt wäre. Stattdessen ist es viel wichtiger, dass Ihr Kind einen kompetenten Umgang mit dem Handy erlernt.

Die wirksamsten Schutzmaßnahmen

Diese Punkte verhindern die meisten Abo- und Kostenfallen.

  • Persönliche Daten nur bei bekannten Anbietern eingebenTelefonnummer und Adresse sind meist der Schlüssel zur Abbuchung.
  • Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einrichtenBlockiert Abbuchungen für Klingelton- oder Spiele-Abos über die Handyrechnung.
  • Vor jeder Registrierung AGB und Kleingedrucktes prüfenKosten stehen oft am unteren Seitenrand, nicht im Hauptangebot.
  • Rechnung regelmäßig gemeinsam durchsehenSo fällt eine unbekannte Abbuchung schnell auf.
  • Bei einer Mahnung erst prüfen, dann reagierenEin unwirksamer Vertrag muss nicht bezahlt werden - im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale.

Ähnliche Fallen lauern auch anderswo: Wie weit elterliche Kontrolle beim Smartphone gehen darf, zeigt Privatzone Handy - wie weit darf elterliche Kontrolle gehen?. Einen Überblick über weitere Risiken gibt die Übersichtsseite Sicherheit & Probleme. Kostenfallen in Spielen selbst behandelt die Seite In-App-Käufe verhindern - dort geht es um Einstellungen direkt auf dem Gerät.

Zuletzt geprüft am 04.10.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
04.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
5 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
03.10.2028

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