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Think before you post: Marcel Kirchner im Interview (2009)

Ein Kind zeigt an einer Bushaltestelle ein Foto auf dem Smartphone, ein Erwachsener schaut aufmerksam mit.
„Think before you post“: 2009 ein Merksatz aus der Bildungsszene, heute eine Frage von 16 Jahren und der Einwilligung der Eltern.

Das EduCamp-Interview von 2009 mit Marcel Kirchner im Wortlaut, plus Einordnung: was vom Satz „Think before you post“ praktisch bleibt und welche Altersgrenze beim Datenschutz heute zählt.

„Think before you post“ ist der Kernsatz aus einem Interview von 2009 über Datenschutz im Netz - und bis heute eine brauchbare Faustregel. Rechtlich heißt das: Ab 16 Jahren entscheiden Jugendliche selbst über die Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten bei Onlinediensten, nach Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung; darunter braucht es die Einwilligung der Eltern. Die Konferenzreihe EduCamp, aus der das Gespräch stammt, gibt es bis heute - zuletzt 2026 in Engelskirchen.

Wer Marcel Kirchner war und was ein EduCamp ist

Ein EduCamp ist eine BarCamp-Konferenz zu Bildungsthemen: Die Teilnehmenden bestimmen die Inhalte selbst, statt sie von Organisatoren vorgegeben zu bekommen. Laut den heutigen Veranstaltern geht es dabei vor allem um medienpädagogische Fragen und um Formen des Lehrens und Lernens - an Schulen, Hochschulen und in Unternehmen. Die Idee für die deutsche Reihe geht auf drei Medienwissenschaftler zurück, darunter Kirchner.

Marcel Kirchner ist 26 Jahre alt, Promotionsstudent an der Technischen Universität Ilmenau und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet Kommunikationswissenschaft. Der junge Wissenschaftler beschäftigt sich mit dem Einsatz von Social Software im Bildungskontext, insbesondere in der Schul- und Hochschullehre. Vor allem interessiert ihn dabei, wie man sich mit Hilfe von E-Portfolios im Internet kompetent präsentieren und seine Lernaktivitäten unterstützen kann, um Kontakte zu knüpfen und sich schließlich später erfolgreich bewerben zu können.

Das Interview im Wortlaut (2009): Wie die Idee entstand

Zum nunmehr dritten Mal findet das so genannte EduCamp statt. Zum zweiten Mal auch an Ihrem ehemaligen Studienort in Ilmenau. Aber was genau ist überhaupt ein EduCamp und wie kam es zu der Idee?

Erstmals aufgetreten ist der Begriff „EduCamp“ im Jahre 2007 in Kolumbien. Gemeint ist dabei der Dialog zwischen Experten, Lehrenden, Vertretern von Unternehmen und Agenturen sowie interessierten Studierenden. Entstanden ist dieser Begriff durch die Zusammensetzung der beiden Begriffe „Education“ (engl. für Bildung) und „BarCamp“ (spezielle Konferenzart, bei der die Themen und Abläufe von den Teilnehmern bestimmt werden).

Die Idee dazu entwickelte sich im Zuge der Recherche für meine Diplomarbeit. Gemeinsam mit meinem Kommilitonen Thomas Bernhardt lernte ich den freien Medienberater Steffen Büffel kennen, mit dem wir fortan die Idee hegten Experten und Studierende zusammenzubringen, um gemeinsam über die Trends des Online-Lernens zu diskutieren. Innerhalb von vier Monaten des gemeinsamen Konzipierens war die Idee für das erste deutsche EduCamp ausgereift.

Fortsetzung: Lernen 2.0 und soziale Netzwerke von 2009

Müssen sich Eltern und Pädagogen künftig auf ein Lernen und Lehren 2.0 einstellen oder liegt diese Neuerung noch in weiter Ferne?

Ich denke, dass sie sich in jedem Fall darauf einstellen müssen, da ihre Kinder und Schüler zunehmend mit dem Internet umgehen und sich zum Beispiel auf Portalen wie schülerVZ, StudiVZ, Myspace etc. tummeln, um sich mit Freunden auszutauschen. Sie wachsen also zunehmend mit Social Networking-Plattformen oder anderen Web 2.0-Tools auf und werden dieses Medium auch für Lernzwecke einsetzen.

Das sollten sich vor allem die Pädagogen zunutze machen und gezielt Web-Applikationen wie Wikis oder Weblogs einsetzen, um ihren Unterricht zu bereichern und ein selbstgesteuertes, aktives Lernen zu fördern.

Fortsetzung: Daten- und Jugendschutz, „Think before you post“

Welche Bedeutung wird der Daten- und Jugendschutz in diesem Zusammenhang haben?

Daten- und jugendschutzrechtliche Aspekte werden eine zunehmend hohe Relevanz haben, da der Umgang mit persönlichen Informationen und fremden Inhalten im Internet Kompetenzen erfordert, die Kinder und Jugendliche erlernen müssen, um sich selbst zu schützen oder nicht gar strafbar zu machen.

Es muss dazu verstärkt ein Bewusstsein aufgebaut werden, dass schon in der Schule, wenn nicht gar im Kindergarten, von Lehrenden gefördert wird und die Kinder und Jugendlichen zu proaktivem und überlegtem Handeln im Netz motiviert. Hier gilt der oft zitierte Leitspruch: „Think before you post!“

Fortsetzung: Wie künftig gelernt wird, aus Sicht von 2009

Was denken Sie, wie und wo werden Kinder und Jugendliche künftig lernen?

Ich denke Lehren und Lernen wird viel vernetzter ablaufen. Neben dem herkömmlichen Lernen in Klassen- oder Seminarräumen, wird man sich eine persönliche Lernumgebung im Internet aufbauen, bei der man seine Lernprozesse und -ergebnisse darstellt und dadurch mit Personen in Kontakt kommt, die man vorher nicht kannte, die aber ähnliche Interessen haben und wertvolle Informationen für das eigene Lernen beisteuern können. Auf diese Weise können Seminar- und Unterrichtsgrenzen gewinnbringend überschritten werden.

Wird es dann noch EduCamps geben?

In nächster Zeit wird es mit Sicherheit einige EduCamps geben. Anfang November beispielsweise an der TU Graz in Österreich, im kommenden Frühjahr voraussichtlich in Hamburg. Außerdem gab es bereits Interessensbekundungen aus Zürich, Aachen, Duisburg und Dortmund. Man denkt auch schon über mögliche Parallel-Camps nach, die sich durch Live-Schaltungen vernetzen.

Die Zusammenarbeit mit der englischen Evolve Community und dem JISC Network könnten vielleicht sogar zu gemeinsam organisierten EduCamps über die deutschsprachigen Grenzen hinaus führen. Ich blicke also sehr optimistisch in die Zukunft, wenn es um ein EduCamp 2015 geht.

Was heute gilt: EduCamp und der Satz von 2009

EduCamp gibt es bis heute: Laut den Veranstaltern fand die 33. Ausgabe 2026 in Engelskirchen statt, organisiert inzwischen über einen eingetragenen Verein. Die Grundidee ist unverändert - die selbst gestaltete Mitmach-Konferenz zu medienpädagogischen Fragen, offen für Schulen, Hochschulen und Unternehmen.

Der Satz „Think before you post“ trifft heute vor allem die Frage, wer über die Daten eines Kindes im Internet entscheidet. Nach Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung ist die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Onlinediensten rechtmäßig, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat; darunter braucht es die Einwilligung der Eltern.

Die Datenschutz-Tipps von klicksafe für Eltern fassen das Prinzip hinter dem alten Leitspruch so zusammen: Je mehr man über das Internet von sich verrät, desto angreifbarer wird man - denn einmal versendet, ist die Kontrolle über die Inhalte verloren. Das gilt für Kinder wie für Erwachsene.

Was Eltern heute konkret tun können

  1. Vor dem Posten gemeinsam schauen

    Sehen Sie sich Foto oder Text mit Ihrem Kind an, bevor es online geht. Wer sonst noch zu sehen ist, entscheidet mit.

  2. Rechte anderer mitdenken

    Fotos oder Namen anderer Kinder gehören laut klicksafe nur mit deren Einwilligung ins Netz - das gilt auch unter Freunden.

  3. Ab 16 entscheidet das Kind selbst

    Für die Einwilligung in die Datenverarbeitung bei Onlinediensten gilt ab dem 16. Geburtstag die Zustimmung des Jugendlichen, darunter die der Eltern (Artikel 8 DSGVO).

  4. Standardeinstellungen gemeinsam prüfen

    Apps und Betriebssysteme fragen oft mehr Daten ab, als nötig. Gehen Sie gemeinsam durch, was wirklich freigegeben werden muss.

  5. Medienkompetenz zum Thema machen

    Formate wie das EduCamp zeigen seit Jahren: Digitale Mündigkeit lässt sich einüben, nicht nur einfordern - zum Beispiel an einem Elternabend.

Zum Mitnehmen

Woran Sie sich halten können

Vier Punkte aus Interview und heutigem Datenschutzrecht:

  • Vor dem Posten: Wer ist noch zu sehen?Andere Kinder brauchen die Einwilligung ihrer Eltern, bevor sie im Netz landen.
  • Ab 16 entscheidet der Jugendliche selbst.Für die Einwilligung in die Datenverarbeitung gilt Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung.
  • Einmal online, nicht mehr vollständig löschbar.Laut klicksafe ist die Kontrolle über verschickte Inhalte nach dem Senden verloren.
  • Standardeinstellungen gemeinsam prüfen.Apps und Geräte fragen oft mehr Daten ab, als für die Nutzung nötig ist.

Gibt es das EduCamp noch?

Ja. Laut den Veranstaltern fand die 33. Ausgabe 2026 in Engelskirchen statt; organisiert wird es inzwischen über einen eingetragenen Verein.

Was bedeutet „Think before you post“ heute rechtlich?

Es geht vor allem um die Einwilligung in die Datenverarbeitung: Nach Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung entscheidet ein Kind ab 16 Jahren selbst, darunter die Eltern.

Darf mein Kind Fotos von Freunden posten?

Nur mit deren Einwilligung - laut klicksafe hat jede Person ein Recht am eigenen Bild, unabhängig vom Alter.

Wie klare Absprachen zum Posten und zur Handynutzung in der Familie aussehen können, steht unter Medienregeln in der Familie. Einen Überblick über das ganze Themenfeld bietet die Seite Mediennutzung & Balance.

Zuletzt geprüft am 05.10.2026

Quellen

Redaktioneller Stand

Geprüft am
05.10.2026
Geprüft von
Redaktion medienbewusst.de
Belege
4 Quellen, unten vollständig aufgeführt
Wiedervorlage
04.10.2028

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