Artikelserie zum SID 2013: Gezockt und abgezockt!


Millionen Kinder in Deutschland nutzen täglich das Spieleangebot des Internet und geben dort leichtfertig ihre Daten preis. Meist geschieht dies ohne Wissen der Eltern. Einige der Online-Games sind kostenpflichtig, andere kostenlos. Und dann gibt es noch eine dritte Sorte: die kostenlosen Online-Spiele, mit den versteckten Kosten.

Die Rede ist von Spielen wie „Howrse“, „My Free Farm“, „Habbo“ oder „The Sims Social“, welches in dem Onlinenetzwerk Facebook gespielt werden kann. Als „kostenlos“ werden sie im Internet angepriesen, was prinzipiell auch erst einmal richtig ist. Die Anmeldung und die Basis-Benutzung des Spiels sind kostenfrei, will man aber sein Pferd, Schwein, Fisch oder Sims upgraden oder mit neuen Accessoires ausstatten, dann ist der Griff zur Geldbörse gefragt. Per Kreditkarte, Paysafe-Card oder SMS können „Coins“, „Pferdepässe“, „Tulpgulden“ oder andere virtuelle Zahlungsmittel mit echtem Geld erworben und investiert werden.

Die Kinder und Jugendlichen der neuen Generation wissen natürlich, wie man eine SMS verschickt oder wo die korrekte Nummer auf Papis Kreditkarte steht. Schnell ist sie eingegeben und im Handumdrehen hat man das virtuelle Geld auf seinem Konto. Und weil es so einfach war, wird es gleich noch einmal wiederholt. Dies hat dem einen oder anderen Elternteil bereits eine unerwartet hohe Rechnung beschert.

Aber auch andere Gefahren lauern bei Online-Games.

Immer mehr Spieleportale werden zunehmend durch Werbung finanziert. Oft jedoch ist es für Kinder nicht ersichtlich, was Werbung ist und was zum redaktionellen Teil der Seite gehört. Die Verbraucherzentrale des Bundes (vzbv) hat dazu im vergangenen Jahr eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass Pop-up- und Layer-Werbung, sowie Video Ads, für Kinder oft gar nicht als solche erkennbar sind. Hinzu kommt die Gefahr, dass durch einen Klick auf die Werbung oft Internetseiten geöffnet werden, die keinen jugendfreien Content beinhalten.

Auch die Werbung für Gewinnspiele kann für ein Kind verlockend sein. Hierbei stellte die vzbv fest, dass neben der E-Mail-Adresse, oftmals viel mehr Informationen, wie zum Beispiel Name, Alter und Adresse des Kindes abgefragt werden. Dies wird im Rechtsbereich als eine wettbewerbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern bezeichnet.

Möchten sich Eltern oder Kinder vorab informieren, was die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kinderspielseite besagen, so sind diese oft für Kinder unverständlich ausgedrückt. Aus diesem Grund wurden die Betreiber der Kinderspielseiten dazu angehalten, ihre Datenschutzbestimmungen und AGBs in altersgerechter Sprache zu formulieren. Bisher gibt es auf diesem Gebiet allerdings nur einen Teilerfolg zu verzeichnen.

Zudem sind die Seitenbetreiber dafür verantwortlich, den Inhalt ihrer Seiten an das Zielpublikum anzupassen. Da Kinder erst im Laufe der Jahre eine gewisse Medienkompetenz entwickeln, sind sowohl die Eltern als auch die Pädagogen dazu angehalten, die Kinder auf das virtuelle Leben im Internet vorzubereiten und ihnen das nötige Fingerspitzengefühl zu vermitteln, dass sie benötigen, um zwischen seriösen und unseriösen Inhalten unterscheiden zu können.

Online spielen? Ja, aber nur mit der nötigen Medienkompetenz!

Wiebke Wegner

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