Internet außer Kontrolle – Ein Kommentar


Das 21. Jahrhundert ist kein einfaches für die Musikindustrie. Wo mit Plattenverkäufen und Welttourneen noch immer Gewinne im Milliardenbereich erwirtschaftet werden, sorgt Datenklau im Internet für ebenso hohe Verluste. Längst ist das sogenannte Filesharing auch in deutschen Gerichtssälen ein Dauerthema. Im November 2012 fällte der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil, das zumindest Eltern entlastet. Aber ist damit auch der Musikbranche geholfen?

Der digitale Datenklau ist wohl das holprigste Feld, das die Urheberrechtsschützer von heute zu beackern haben. Dabei bleibt auch Justizia nicht untätig – als Landschaftsgärtner im Datenwald fällten Gerichte in der gesamten Republik allein in den letzten Monaten knapp zehn Urteile zum Thema Filesharing. Prominent wurde jedoch lediglich der jüngste Fall, der im Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil gipfelte. Demnach gilt: Eltern haften nicht für den illegalen Download urheberrechtlich geschützter Musikwerke durch ihre minderjährigen Kinder. Jedenfalls insofern sie ihre Sprösslinge ausreichend über diese Rechtswidrigkeit belehrt haben. Schwarz auf Weiß hat das noch niemand, die schriftliche Urteilsbegründung lässt wohl noch bis Anfang 2013 auf sich warten. Die Fragen keimen dennoch. Wie soll die Belehrung aussehen? Wie weise ich eine Ermahnung nach? Und: Wenn Eltern nicht haften – wer dann? Vor allem letztere wird jene Frage gewesen sein, die den verhandelnden Verteidiger der Musikindustrie in Rage versetzt hat. Weder die mehr als kritikwürdige „Ohrfeigenmethode“ des Anwalts, noch der bereits im Internet kursierende „Mustervertrag zur Internetnutzung“ tragen derzeit einer angemessenen Lösung des Problems Rechnung. Inwieweit die elterliche Erziehung Früchte trägt, wenn Kinder – wie im verhandelten Fall – zwar um das Verbot wissen, die illegale Nutzung von Tauschbörsen jedoch mittels Verlaufslöschung und Programmdeinstallationen vor den Eltern vertuschen, bleibt unklar. Dass die elterliche Aufsichtspflicht nicht am Browser aufhört, sollte jedoch auch nach diesem Urteil außer Frage stehen.

Für die Musikindustrie dürfte es indes uninteressant sein, ob die Datenpiraten minderjährig sind oder nicht. Einen ganz anderen Stellenwert in dieser Debatte nehmen allerdings die Verluste ein, die sich dank solcher Internetaktivitäten jährlich auf mehrere Millionen Euro belaufen. Und dagegen ist leider auch mit behelfsmäßigen Verklausulierungen immer noch kein Kraut gewachsen.

Mandy-Christin Berthold

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