„Laura im Netz“: Die Gefahren von Onlinechats und Cyber-Grooming
Der Jugendroman „Laura im Netz“ erzählt von Cyber-Grooming im Chat. Was das Buch zeigt, was dazu rechtlich gilt und was Eltern bei Verdacht sofort tun sollten.
„Laura im Netz“ ist ein Jugendroman von Horst Schwarz über Cyber-Grooming: Ein Erwachsener gibt sich im Chat mit einem falschen Profil als Jugendlicher aus, um das Vertrauen von Mädchen zu gewinnen. Die Redaktion empfiehlt das Buch ab 14 Jahren. Wer selbst einen Verdachtsfall erlebt, findet weiter unten unter „Was heute gilt“, was konkret zu tun ist.
Das Buch auf einen Blick
| Was | Angabe |
|---|---|
| Art | Jugendroman |
| Autor | Horst Schwarz |
| Thema | Cyber-Grooming in Internetchats |
| Empfehlung der Redaktion | ab 14 Jahren, Schullektüre ab der 7. Klasse |
Die Geschichte: Laura, Susan und Wolfgang
„Laura im Netz“ ist ein Jugendroman von Horst Schwarz, der auf drastische, aber dadurch äußert realistische Art und Weise auf die Gefahren von Internetchats aufmerksam macht. Im Vordergrund steht das sogenannte „Cyber-Grooming“, eine spezielle Form der sexuellen Belästigung im Internet, bei dem zunächst das Vertrauen Jugendlicher gewonnen und später persönliche Treffen ausgemacht werden, bei denen es zu sexuellem Missbrauch kommt.
Laura ist 15 Jahre alt und wohnt in einem abgelegenen Dorf in Mittelfranken. Das Verhältnis zu ihrer Mutter ist sehr schlecht. Generell hat sie das Gefühl, dass sich niemand für ihr Leben interessiert. Lauras einzige Verbindung zur Außenwelt ist ihr Laptop: Ihre Freizeit verbringt sie im LINUS-Chat, der für alle User offen ist. Laura denkt, dass sie sich dort vorsichtig genug verhält.
Susan geht es ähnlich: Die 13-Jährige hat vier Geschwister, doch besonders mit ihrem älteren Bruder streitet sie sich oft. Auch sie benutzt den LINUS-Chat, geht jedoch wesentlich offener mit persönlichen Informationen um. Mit fremden Jugendlichen zu chatten finden aber beide Mädchen spannend.
Diese Chance nutzt der 45-jährige Wolfgang: Der Familienvater loggt sich ebenfalls in den LINUS-Chat ein, um Kontakt zu jungen Mädchen aufzunehmen. Er erstellt ein Profil voller falscher Angaben. Besonders das Bild eines attraktiven Jugendlichen wirkt auf die jungen Mädchen überzeugend und öffnet Wolfgang so die Tür in deren Leben.
„Laura im Netz“ erzählt die Vorkommnisse aus verschiedenen Sichten. Als Leser erlebt man hautnah mit, wie Chatkontrollen umgangen und falsche Profile erstellt werden können und wie die anderen Nutzer des Chats durch diese Maßnahmen getäuscht werden.
Was folgt ist eine schockierende Geschichte, die auf etwa 150 Seiten zeigt, wie einfach es ist, sich im Internet als eine andere Person auszugeben und wie gefährlich Chatbekanntschaften sein können. Besonders realistisch wird der Roman durch die Protagonistinnen Laura und Susan, die mit den typischen Problemen eines Jugendlichen zu kämpfen haben, wodurch sich viele Leser mit ihnen identifizieren können.
Aus sprachlicher Sicht hat sich der Autor große Mühe gegeben, die Chatverläufe und Gespräche überzeugend wirken zu lassen. Durch die Sprünge in die verschiedenen Sichtweisen wird die Geschichte stetig vorangetrieben. Da es thematisch jedoch um sexuelle Neigungen und sogar körperliche Übergriffe geht und diese im Roman beschrieben werden, empfehlen wir das Buch für Leser ab 14 Jahren. Als Lektüre für Schulklassen eignet sich „Laura im Netz“ ab der 7. Klassenstufe und ermöglicht so gemeinsam eine intensive und kontrollierte Auseinandersetzung mit dem Thema „Cyber-Grooming“.
Die Einschätzung der Redaktion
medienbewusst.de meint: „Laura im Netz“ ist kein Buch, das man als Strandlektüre mit in den Urlaub nimmt. Stattdessen öffnet es einem die Augen und regt Jugendliche dazu an, sich über ihre Chatgewohnheiten und die Gefahren, die in Chats lauern, Gedanken zu machen. Die realistische Darstellung und der lebendige Schreibstil fördern den Lesefluss und bauen stetig Spannung auf. Eine eindeutige Leseempfehlung, da das Thema aktuell und äußert relevant ist!
Was bei Cyber-Grooming heute gilt
Rechtlich ist Cyber-Grooming in § 176b StGB geregelt (amtliche Überschrift: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern). Schon das gezielte Einwirken auf ein Kind, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, ist die vollendete Tat - mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein Treffen oder Bilder müssen dafür nicht erst zustande kommen. Nur wenn sich der Täter irrt und sein Gegenüber fälschlich für ein Kind hält, ist nach Absatz 3 auch der Versuch strafbar.
Laut polizei-beratung.de sind Täterinnen und Täter von Cyber-Grooming nicht nur Erwachsene wie Wolfgang im Roman, sondern auch Jugendliche selbst. Die eigentliche Masche aus dem Buch - ein falsches Profil in einem offenen Chat - findet heute in Messengern, Klassenchats und auf Plattformen mit Direktnachrichten statt, nicht mehr nur in klassischen Chatrooms.
Was Eltern jetzt tun können
Ruhig nachfragen, statt das Gerät wegzunehmen
Fragen Sie, mit wem Ihr Kind chattet und seit wann. Ein sofortiges Verbot schreckt eher davon ab, beim nächsten Mal etwas zu erzählen.
Auf typische Warnzeichen achten
Ein unbekannter Chatpartner, der sich jünger macht als er ist, um ein Treffen bittet oder nach Fotos fragt, ist ein Alarmsignal - wie bei Wolfgang im Roman.
Bei Verdacht dokumentieren, dann die Polizei einschalten
Chatverlauf sichern (außer bei Nacktbildern), danach die örtliche Polizeidienststelle kontaktieren - vor dem Blockieren.
Gemeinsam die Chat-Einstellungen prüfen
Wer darf Ihr Kind anschreiben, ist das Profil privat: Eine Anleitung dazu steht unter Klassenchat: Regeln, die funktionieren.
Hilfsnummern bereithalten
Kinder und Jugendliche erreichen die Nummer gegen Kummer kostenlos und anonym unter 116 111. Für Eltern gibt es das Elterntelefon unter 0800 111 0550.
Zum Mitnehmen
Woran Sie Cyber-Grooming erkennen
Fünf Punkte, die im Roman wie in echten Fällen wiederkehren:
- Der Chatpartner macht sich jünger, als er ist.So wie Wolfgang im Buch, der sich mit dem Bild eines attraktiven Jugendlichen ausgibt.
- Er drängt auf Geheimhaltung gegenüber den Eltern.Ein Zeichen, dass er weiß, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist.
- Er fragt nach persönlichen Fotos oder einem Treffen.Nach polizei-beratung.de ein zentraler Schritt der Masche.
- Er baut gezielt Vertrauen auf, bevor er fordert.Deshalb wirkt die Gefahr am Anfang harmlos, wie im Roman.
- Bei Verdacht: dokumentieren, Polizei, erst dann blockieren.Ausnahme bei Nacktbildern: kein Screenshot, direkt zur Polizei.
Ist „Laura im Netz“ eine wahre Geschichte?
Der Roman ist eine fiktive Geschichte. Die beschriebene Masche - ein falsches Profil im Chat, um Vertrauen aufzubauen - entspricht aber dem Vorgehen, das polizei-beratung.de für reales Cyber-Grooming beschreibt.
Ab welchem Alter ist das Buch geeignet?
Die Redaktion empfiehlt es ab 14 Jahren, als Schullektüre ab der 7. Klasse, weil es sexuelle Übergriffe konkret beschreibt.
Ist Cyber-Grooming schon strafbar, bevor es zu einem Treffen kommt?
Ja. Nach § 176b Abs. 1 StGB ist bereits das Einwirken auf ein Kind, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, eine vollendete Straftat - ein Treffen oder Bilder sind dafür nicht nötig.
Was mache ich, wenn mein Kind Nacktbilder erhalten hat?
Keinen Screenshot machen und die Bilder nicht weiterleiten, auch nicht an Vertrauenspersonen - sonst sind Sie selbst im Besitz strafbarer Inhalte. Wenden Sie sich direkt an die Polizei.
Welche Regeln für Klassenchats und Gruppen heute helfen, steht unter Klassenchat: Regeln, die funktionieren. Ab welchem Alter einzelne Dienste erlaubt sind, zeigt Ab welchem Alter? WhatsApp, TikTok, Snapchat, Instagram. Wie man einen belästigenden Kontakt blockiert und meldet, erklärt WhatsApp: blockieren, melden, Gruppe verlassen.
Zuletzt geprüft am 05.10.2026
Quellen
- § 176b StGB - Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern · Bundesamt für Justiz
- Elterntelefon - Nummer gegen Kummer · Nummer gegen Kummer e. V.
- Kinder- und Jugendberatung 116 111 - Zeiten, Anonymität, Kosten · Nummer gegen Kummer e. V.
- FAQ zu Kinderpornografie · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder
- Cybergrooming · Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de) ·
Redaktioneller Stand
- Geprüft am
- 05.10.2026
- Geprüft von
- Redaktion medienbewusst.de
- Belege
- 5 Quellen, unten vollständig aufgeführt
- Wiedervorlage
- 04.10.2028
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