„Wir wollen, dass Kinder medienkompetent sind!“ – Ein Interview mit dem USK-Geschäftsführer Felix Falk


Die USK ist vielen von uns ein Begriff. Zumindest wissen die meisten, dass sie für die Alterskennzeichnung von Videospielen zuständig ist. Doch hinter den leicht erkennbaren Alterskennzeichnungen (Ab 0, 6, 12, 18) stecken umfangreiche Testverfahren und es gilt viele Regeln und Vorschriften zu beachten. Medienbewusst.de hat den Geschäftsführer der USK, Felix Falk, getroffen, um einen Einblick in die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle zu bekommen.

In Ihrem Team sind 10 feste Mitarbeiter – die Sichter arbeiten alle ehrenamtlich – Nach welchen Kriterien werden die Sichter denn ausgewählt?

Jedes Jahr wählen wir aus über 100 Bewerbungen circa 3-4 neue Sichter aus. Das gesamte Team besteht ungefähr aus 10 Sichterinnen und Sichtern, wovon die meisten Studenten sind. Die Sichter müssen in Berlin wohnen, mindestens 18 sein und neben sehr guten Englischkenntnissen sollten sie auch noch gut präsentieren können. Allgemein sollten sie technisch versiert sein, wenn es darum geht, die Spiele auf unterschiedlichen Plattformen durchzuspielen und sprachlich sowie textlich sicher sein, weil sie zu jedem Spiel auch einen Testbericht schreiben müssen. Wir haben also ziemlich hohe Anforderungen und sind natürlich glücklich, einen guten Stamm an Sichtern zu haben, die ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung diesen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz leisten.

Was sind die Aufgaben eines Sichters?

Nachdem ein Sichter ein Spiel komplett durchgespielt hat, schreibt er einen Testbericht und präsentiert das Spiel vor dem Prüfgremium. Dabei stellt er zum Beispiel einzelne Szenen vor und erklärt, weshalb diese für die Handlung des Spiels wichtig sind. Der Sichter muss es schaffen, dem Gremium einen Gesamteindruck vom Spiel zu vermitteln und dabei sollen alle Bestandteile des Spiels beachtet werden. Sollte es also in einem Spiel beispielsweise die Aufgabe geben, 30 Stunden Kräuter zu sammeln, dann wird das so auch in der Präsentation thematisiert.

Also wird das Spiel von einem Gremium bewertet, welches das Spiel nie selbst gespielt hat?

Das Gremium besteht aus 5 Personen. Vier davon sind ehrenamtliche Jugendschutzsachverständige. Diese stammen aus einem Pool von ungefähr 60 Experten, die aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen stammen und sich beruflich mit der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie mit Computerspielen beschäftigen. Diese kennen sich also sehr gut aus. Nach der Präsentation des Sichters, schlagen diese Jugendschutzsachverständigen dem staatlichen Vertreter, der die fünfte Person ist und den Vorsitz im Gremium hat, ein Alterskennzeichen vor. Der staatliche Vertreter ist ein ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden und vergibt letztendlich den finalen Verwaltungsakt. Durch den Testbericht und die vom Sichter vorgeführte Präsentation ist das Gremium sehr gut in der Lage, die Gesamtwirkung des Spiels für Kinder und Jugendliche einzuschätzen.

Welche Kriterien müssen denn bei Spielen für Kinder und Jugendliche besonders beachtet werden?

Das sind eine Vielzahl von Kriterien. Bei abstrakteren Kampfszenen geht es zum Beispiel darum, dass die Kinder nicht über Gebühr verunsichert werden sollen. Im Bereich der Kennzeichnung ab 6 geht es unter anderem um den Handlungsdruck, der bei den Kindern keine Angstzustände auslösen darf. In den höheren Altersklassen spielt dann beispielsweise der Realismus von Gewaltdarstellungen eine größere Rolle. Jugendliche sollen unter anderem nicht das Gefühl bekommen, dass gespielte Szenen ein Modell für Konfliktlösungen im Alltag sind. Auf www.usk.de findet man in unseren Leitkriterien noch zahlreiche weitere Beispiele.

Immer wieder kommen Stimmen auf, dass sogenannte “Ballerspiele” verboten werden sollen – doch die USK hat beispielsweise auch “Counter-Strike 1.6” ab 16 eingestuft – ist die Kritik an der USK berechtigt?

Zunächst einmal sollte man betrachten was genau zu den Entscheidungen in der USK führt, denn wir vergeben kein Kennzeichen für moralische oder tagespolitische Einschätzungen. Bei der Vergabe der Alterskennzeichen geht es immer ausschließlich um die Frage, welche Wirkung ein Spiel auf Kinder und Jugendliche haben kann. Im Fall von „Counter Strike“ steht beispielsweise stark die sportliche Vereinbarung von Teams im Vordergrund, so dass die Wirkung des Spiels nur innerhalb dieser Spielvereinbarung greift. Deshalb ist die Entscheidung des Gremiums komplett richtig. Zum Schluss geht es immer darum, ob Jugendschutz auch wirklich bei den Kindern ankommt und er in den eigenen vier Wänden auch beachtet wird. Kinder sind oftmals unterschiedlich weit, bezüglich ihrer Erfahrung mit Medien. Deshalb versuchen wir Eltern zu ermutigen, die USK Kennzeichen als Maßgabe zu nehmen, um dann mit ihren Kindern über deren Medienverhalten zu sprechen. Wir wollen ja, dass die Kinder medienkompetent sind und mit Spielinhalten richtig umgehen können. Wir wollen sie zu einem angemessenen selbstbewussten Umgang ermutigen, nicht davon fern halten.

Es gibt auch Projekte wie Spieletester in Leipzig, bei denen Kinder die Spiele bewerten – was halten Sie von solchen Projekten?

Solche Projekte finde ich toll. Sie sind eine wunderbare Ergänzung zu den Jugendschutzmaßnahmen, die wir als betreiben. Aus dem Blickwinkel des Jugendschutzes ist die Einteilung in Altersklassen bei der USK in guten Händen. Aber die genannten Projekte sind deshalb gut, weil sie besonders pädagogische Aspekte berücksichtigen. So wird dort auch der Schwierigkeitsgrad eines Spiels beachtet, was bei der USK keine Rolle spielen darf, denn wie kompliziert ein Spiel ist, hat ja nichts mit dem Jugendschutz zu tun und damit auch nichts mit dem Jugendschutzgesetz, auf dessen Grundlage wir als USK arbeiten.

medienbewusst.de bedankt sich bei Felix Falk für das Interview und wünscht weiterhin viel Erfolg.

Patrick Eickhoff

Bildquelle:
© usk.de