USK – Gratwanderung zwischen Index und Kinderzimmer


Viele Eltern kämpfen tagtäglich mit der Entscheidung, welche Computerspiele für ihre Kinder geeignet sind und welche nicht. Eine wichtige Hilfestellung bietet hierbei die so genannte Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit ihren Alterskennzeichnungen. Aber wie kommen diese eigentlich zustande? Wer steckt hinter den Entscheidungen, welche Spiele an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen und welche gar auf dem Index landen?

Wer ist die USK?

Entstanden im Jahr 1994 aus der Idee heraus, eine Computerspieleberatung ins Leben zu rufen, hat sich die USK zu einem der wichtigsten Gremien für die Bewertung von Computerspielen entwickelt. Sie besteht aus vier festen Mitarbeitern, 53 weiteren Gutachtern und Testern aus allen Bundesländern, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, PC- Spiele, die auf den deutschen Spielemarkt gebracht werden sollen, zu überprüfen. Welcher große Aufwand hinter der Arbeit steckt, wird aus den Zahlen ersichtlich: etwa 200 Spieleanbieter aus 22 Ländern gilt es zu bewerten. Da die Prüfer qualifiziert sein müssen, sind sie meist aus den Bereichen der Erziehungs- und Sozialwissenschaft und dürfen hauptberuflich weder in der Hardware- noch Softwareindustrie tätig sein. Christine Schulz, Leiterin des Kernbereichs der USK, sieht es als große Herausforderung an, “die Regeln des gesetzlichen Jugendschutzes für das Medium Computer- und Videospiel mit fristgemäß und regelrecht absolvierten Verfahren, die auch die Berufungsmöglichkeiten der Antragsteller einschließen, zu vermitteln”.

Müssen alle Spiele von der USK geprüft werden?

Seit April 2003 sind Spielehersteller und -anbieter in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, sich mit einem schriftlichen Antrag zur Alterskennzeichnung an die USK zu richten, sofern sie ihre Produkte nicht ausschließlich an Erwachsene richten wollen. Dieser Antrag setzt einen langwierigen Prüfungsprozess von Seiten der USK in Gang.

Wie geht die USK bei der Überprüfung der Spiele vor?

Zunächst wird das Spiel von einem Tester vollständig durchgespielt. Anschließend verfasst dieser eine Beschreibung aller relevanten Spielelemente und bereitet eine Präsentation vor, die dem Gutachtergremium dabei helfen soll, eine Entscheidung für oder gegen die beantragte Altersfreigabe zu treffen. Auf Basis dieser Präsentation wird in der abschließenden Prüfungssitzung zunächst über die Altersfreigabe diskutiert und letztlich abgestimmt. Während dieses Prozesses steht der Tester den vier Gutachtenden und dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden stets für weitere Fragen zur Verfügung.

Welche wesentlichen Vorteile ergeben sich für Eltern aus der Arbeit der USK?

Grundsätzlich dient die Arbeit der USK dazu, den Eltern Richtlinien aufzuzeigen, welche Spiele für welche Altersklassen geeignet sind. Das schließt jedoch nicht unbedingt ein, dass unter Jugendschutzaspekten unbedenkliche Spiele auch tatsächlich pädagogisch empfehlenswert oder von der Komplexität des Spiels angemessen sind.

Ergänzend bietet die USK in ihrer Datenbank, neben den Altersfreigaben auch Informationen rund um die geprüften Computerspiele an und steht weiteren Fragen offen entgegen. Tatsächlich erreicht die USK immer wieder E-Mails von Eltern, die um Ratschläge bitten. Die am häufigsten gestellte Frage sei dabei “ob nicht zu Hause auch unterhalb der angegebenen Altersgruppe gespielt werden kann”, meint Christine Schulze. Aber auch Kinder wenden sich an die USK, meistens mit der Bitte einen Titel für ihr Alter freizugeben, da ihnen die bestehenden Freigaben eher zu streng sind.

Abschließend stellt auch die USK die wichtige Rolle der Eltern in den Vordergrund, da “ohne die Sorge und das Interesse der Eltern an der Mediennutzung ihrer Kinder und ihre persönliche Einflussnahme und Haltung ein wichtiger Bestandteil des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor möglicherweise sie beeinträchtigenden Angeboten fehlt. Für Medienpädagogen und Erzieher ist es eine Herausforderung, Eltern dort zu helfen und die Entwicklung von Medienkompetenz bei Erwachsenen und Kindern zu stärken.”

Sarah Feser-Steiner und Dorothee Nebel

Bildquelle: © gajatz