Berufswunsch: Kinderstar


Wer kennt das als Elternteil nicht: Inspiriert durch Vorbilder aus der “Teen-Star-Szene”, geben nicht wenige Jungen und Mädchen oftmals als Berufswunsch an „Star” werden zu wollen. Doch was ist zu tun, wenn dieser Wunschtraum zur ernstgemeinten Absicht wird und mit jeder Menge Hoffnung verbunden ist? Und was, wenn diese Hoffnung des Kindes tatsächlich nicht ganz unberechtigt ist, es aus Sicht der Eltern gar schauspielerisches Talent besitzt? Diese „Schnapsidee“ dem Kind besser schnell ausreden oder doch ab zur nächsten Casting-Agentur? Worauf sollten Eltern bei der Wahl von Agenturen achten und worauf kommt es in den Castings überhaupt an?

medienbewusst.de hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und bei zwei Komparsen- und Filmproduktionen nachgefragt, worauf es bei der Talentsuche ankommt, wie Eltern ihre kleinen “Sternchen“ kindgerecht fördern und wie schwarze Schafe in der Branche rechtzeitig erkennt werden können.

„Grundsätzlich sollte man bei Kinder-Casting-Agenturen darauf achten, dass diese im Voraus nicht zu viel Geld verlangen”, sagt Antje Mews, geschäftsführende Gesellschafterin der “filmissimo GmbH” in Erfurt.
Seit über vier Jahren ist Mews für das Unternehmen, das Filmdienstleistungen anbietet und unter anderem Komparsenstellen vermittelt, auf der Suche nach Kleindarstellern und weiß, worauf es beim Finden von geeigneten Talenten und Agenturen ankommt.

Dabei sei zuallererst die Unterscheidung zwischen Komparsen- und Kinder-Casting-Agenturen wichtig. „Erstere verlangen in der Regel keine Mitgliedschaftsgebühr, wohingegen spezielle Kinder-Agenturen üblicherweise einen gewissen Geldbetrag für die Mitgliedschaft erheben”, so Mews. 70 Euro sollte der Jahresbeitrag allerdings nicht überschreiten, denn vor allem im Komparsengeschäft gelte, „dass man mit dem Komparsen und nicht an ihm verdiene”, erklärt die Gesellschafterin. Weitere Hinweise auf die Seriosität einer Agentur sind auf der jeweiligen Homepage zu finden. Vergangene, größere Filmprojekte oder namhafte Produktionsbeteiligungen seien immer ein Garant für eine ordentlich arbeitende und vor allem erfolgreiche Agentur.

Trotzdem sollte man sich am besten vor Ort und persönlich über die Beschaffenheit der Vermittlungsagentur informieren. „So erkennt man am besten, ob die jeweilige Agentur die richtige für das eigene Kind ist”, ergänzt Mews. Weiterhin sollten „Eltern immer über alles informiert sein und einen Ansprechpartner haben, der auf Sorgen reagiert“, rät Yvonne Abele, Produzentin der von der „Saxonia Media Filmproduktion GmbH“ produzierten KI.KA Sendung „Schloss Einstein“.

Agenturen oder Castingtermine in der Nähe sind vorwiegend über lokale Zeitungen, kostenlose Beilagen oder teilweise auch Radiosender zu finden. Die Castings finden dann in der jeweiligen Agentur oder in nahe gelegenen Räumlichkeiten statt. Üblicherweise werden zum ersten Termin Fotos vom Kind gemacht, Formulare ausgefüllt, Interessen und besondere Talente hinterfragt. Dabei kommt es oft nicht darauf an, das schönste Kind im ganzen Land zu haben. „Vielmehr ist es wichtig, dass das Kind authentisch ist, sich vor der Kamera nicht steif bewegt und Spaß an der Sache hat”, so die Gesellschafterin der filmissimo GmbH Erfurt, Antje Mews.

Bestimmte Vorkenntnisse oder Schauspielunterricht seien oft nicht von Nöten. Trotzdem „ist es immer schön, wenn die Kinder schon Schauspielerfahrung mitbringen“, fügt Yvonne Abele hinzu. Ein weiterer wichtiger Punkt sei „die Offenheit des Kindes, seine Neugier und im Idealfall die Fähigkeit, deutlich zu sprechen“, erklärt Abele. Gegen Ende eines jeden Castings folgt die Aufnahme in eine Kartei und bei Nachfrage eines Kunden gegebenenfalls die Vermittlung des Kindes.

Der Gagenspielraum kann hierbei beträchtlich groß sein.  Komparsengagen bewegen sich im Rahmen von zirka 50 Euro pro Auftritt, „Werbekampagnen mit Kindern für größere Firmen wie etwa Mercedes werden natürlich höher entlohnt”, verrät Mews. Dabei gut zu wissen: Ergattert ein Kind einen größeren Auftritt in einem Film, müssen davor arbeitsrechtliche Bestimmungen zum Schutz des Kindes eingehalten werden. Aufgeführt werden beispielsweise die Arbeitszeiten des Kindes, eine Bestätigung der Schule zur Teilnahme an den Dreharbeiten, die Einwilligung der Eltern, eine Genehmigung des Jugendamtes sowie ein Gesundheitszeugnis. Würden diese Bestimmungen vom Land Thüringen nicht akzeptiert, könne auch nicht mit dem Kind gedreht werden. „Damit wird sichergestellt, dass Kinder beim Drehen nicht überarbeitet und gleichzeitig überfordert werden”, erklärt Mews.

Und auch hier noch ein abschließender Tipp, der sich besonders an überehrgeizige Eltern richtet: Laut Yvonne Abele sollten „Eltern ihren Kindern Möglichkeiten einräumen, sich frei zu entfalten, dabei aber nicht versuchen, es in eine Richtung zu drängen oder unter Druck setzen. Zudem muss immer Zeit für Freunde, Familie und Schule da sein. Fehlt diese, so sollte man es auch mit der Schauspielkarriere als Kind eher sein lassen.“

*Lesen Sie hierzu auch das ausführliche Interview mit Antje Mews.

Evelyn Horvath

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