Bundesregierung zwischen Gesetz und Realität


Die Bundesregierung genauer gesagt das Bundesministerium für Familie und Jugend ist als Gesetzgeber auch für den Bereich der Computer- und Videospiele verantwortlich. Dabei geht es ihr nicht nur um das reine Verbot oder die strenge Kontrolle jugendgefährdender Inhalte. Sie versucht die Medienkompetenz zu stärken und die Hilfe zur Vermittlung solcher Kompetenzen bei Eltern und Kindern aktiv zu unterstützen. Kontrolle oder Selbstkontrolle?

Mit Hilfe der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle wurde durchgesetzt, dass Computer und Bildschirmspielgeräte mit einem Symbol für die Altersfreigabe gekennzeichnet werden müssen. Verantwortlich für die Prüfung und Bewertung dieser Altersempfehlungen sind, in Kooperation mit der USK, die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Somit wird vermieden, dass Kinder und Jugendliche Spiele unterhalb der Altersfreigabe im öffentlichen Handel oder Verleih erwerben können. Allerdings bedeutet die Altersfreigabe noch nicht, dass dieses Spiel aus pädagogischer Sicht sinnvoll und empfehlenswert für die jeweilige Altersklasse ist.

Weitere Maßnahmen des Ministeriums sind die Verbote stark jugendgefährdender Medien. Für die Prüfung ist die Bundesprüfstelle Trägermedien verantwortlich. Sie kann zum Beispiel die Abgabe oder den Vertrieb von CDs oder DVDs mit kriegsverherrlichenden oder die Menschenwürde verletzenden Inhalten verbieten. Problematisch sind die Empfehlungen und Verbote allerdings bei Spielen, die nicht über einen Datenträger (wie die CD) vertrieben werden. Im Internet zu findende Spiele unterliegen bisher keiner solch umfangreichen Kontrolle, weshalb sich die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in diesem Bereich schwierig gestaltet. Im Online-Handel kann man oftmals Computer- und Konsolenspiele ohne Altersfreigabe der USK kaufen. Das Alter der Seitenbesucher oder Käufer wird allerdings nicht oder nicht ausreichend nachgefragt. Somit erweisen sich die staatlichen Maßnahmen im Internet noch als verbesserungswürdig. Allerdings sind sie auch aufgrund der Vielfalt im weltweiten Netz schwer durchsetzbar. Eine weitere, kaum schließbare Lücke staatlicher Kontrolle sind Kopien von Spielen, die Kinder beispielsweise von Freunden mit nach Hause bringen. Bei diesem Punkt ist es wichtig, dass sich die Eltern mit den Spielen beschäftigen, die ihre Kinder nutzen und gegebenenfalls einschreiten. Damit kann der Konsum ungeeigneter Produkte verhindert werden. Eine gewisse Kompetenz und ein Grundstock an Wissen über diese Art von Medien sind dabei empfehlenswert. Dadurch können die Kinder vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt werden und ihnen Alternativvorschläge für empfehlenswertere Spiele angeboten werden.

Die Gesetze und Orientierungshilfen der Bundesregierung können nur ein erster Schritt zur altersgerechten Nutzung von Computer- und Videospielen sein. Die Kontrolle staatlicher Stellen erreicht nicht alle Bereiche des täglichen Lebens. Somit müssen diese Maßnahmen durch die Selbstkontrolle der Eltern unterstützt werden, um einen sinnvollen Umgang mit Computer- und Videospielen bei Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Falk Henning

Quellen:
http://www.bmfsfj.de/
http://www.klicksafe.de/